Beschaffung von vier baugleichen Wechselladerfahrzeugen gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570 für die Städte Waldmünchen, Roding, Rötz und die Gemeinde Arrach

Stadt Waldmünchen

Beschaffung von vier baugleichen Wechselladerfahrzeugen gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570, DIN EN 1846 2-3, DIN 14502 Teil 1-3 für die Städte Waldmünchen, Roding, Rötz und die Gemeinde Arrach in drei Losen: Fahrgestell, Aufbau mit Wechselladereinrichtung und Feuerwehrtechnik

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-13 Auftragsbekanntmachung
2018-04-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-01-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Menge oder Umfang:
Beschaffung von vier baugleichen Wechselladerfahrzeugen gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570, DIN EN 1846 2-3, DIN 14502 Teil 1-3 für die Städte Waldmünchen, Roding, Rötz und die Gemeinde Arrach in drei Losen: Fahrgestell, Aufbau mit Wechselladereinrichtung und Feuerwehrtechnik
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Waldmünchen
Postanschrift: Marktplatz 14
Postleitzahl: 93449
Postort: Waldmünchen
Kontakt
Internetadresse: https://www.waldmuenchen.de 🌏
E-Mail: rainer.wagner@waldmuenchen.de 📧
Telefon: +49 997230712 📞
Fax: +49 997230730 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-13 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 010-019501
ABl. S-Ausgabe: 10

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von vier baugleichen Wechselladerfahrzeugen gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570, DIN EN 1846 2-3, DIN 14502 Teil 1-3 für die Städte Waldmünchen, Roding, Rötz und die Gemeinde Arrach in drei Losen: Fahrgestell, Aufbau mit Wechselladereinrichtung und Feuerwehrtechnik
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Beschaffung von vier baugleichen Wechselladerfahrzeugen gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570, DIN EN 1846 2-3, DIN 14502 Teil 1-3 für die Städte Waldmünchen, Roding, Rötz und die Gemeinde Arrach in drei Losen: Fahrgestell, Aufbau mit Wechselladereinrichtung und Feuerwehrtechnik
Kurze Beschreibung:
Fahrgestell für vier baugleiche Wechselladerfahrzeuge gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570, DIN EN 1846 2-3, DIN 14502 Teil 1-3 für die Städte Waldmünchen, Roding, Rötz und die Gemeinde Arrach
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Aufbau mit Wechselladereinrichtung für vier baugleiche Wechselladerfahrzeuge gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570, DIN EN 1846 2-3, DIN 14502 Teil 1-3 für die Städte Waldmünchen, Roding, Rötz und die Gemeinde Arrach
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Feuerwehrtechnik für vier baugleiche Wechselladerfahrzeuge gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570, DIN EN 1846 2-3, DIN 14502 Teil 1-3 für die Städte Waldmünchen, Roding, Rötz und die Gemeinde Arrach
Referenznummer: ROP-SG12-2244.2 Waldmünchen 35-8-4, Arrach 2-3-3, Roding 23-7-4 und Rötz 24-8-4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Waldmünchen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung für nicht präaualifizierte Unternehmen zur Eignung oder EEE
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatzangaben in den letzten drei Jahren
Technische und berufliche Fähigkeiten: Referenzangaben gleichen Normtyps

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-02-22 📅
Öffnungsort: Rathaus Waldmünchen
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Waldmünchen
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Rötz
Postanschrift: Rathausstraße 1
Postort: Rötz
Postleitzahl: 92444
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Roding
Postanschrift: Johannisstraße 29
Postort: Roding
Postleitzahl: 93426
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Arrach
Postanschrift: Pfarrer Busch Straße 8
Postort: Arrach
Postleitzahl: 93474
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Waldmünchen
Herrn Rainer Wagner
Adresse des Käuferprofils: https://www.dittlmann.de/downloads.html 🌏
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dittlmann.de/4-wlf-fuer-die-stadt-waldmuenchen.html 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ROP-SG12-2244.2 Waldmünchen 35-8-4, Arrach 2-3-3, Roding 23-7-4 und Rötz 24-8-4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 010-019501 (2018-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 705 098,80 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 083-188700
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 010-019501
ABl. S-Ausgabe: 83

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (700)
2. Technische Beschaffenheit/Ausführung (125)
3. Funktionalität/Handling (100)
4. Umweltverträglichkeit (25)
5. Kundendienst/Garantie (50)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-27 📅
Name: LKW Service Nürnberger KG
Postanschrift: Böhmer Straße 12
Postort: Furth im Wald
Postleitzahl: 93437
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: LKW Service Nürnberger

3️⃣
Name: LKW Service KG
Postort: Furt im Wald
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 083-188700 (2018-04-26)