TenneT TSO, TransnetBW und Amprion beabsichtigen, Dritte mit Leistungen gemäß § 11 Abs. 3 EnWG (Vorhaltung und Betrieb besonderer netztechnischer Betriebsmittel – bnBm) zu beauftragen, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems bei einem tatsächlichen örtlichen Ausfall eines oder mehrerer Betriebsmittel im Übertragungsnetz wiederherstellen zu können. Die zu beschaffende Wirkleistung von 1 200 MW ist in 12 Lose mit jeweils 100 MW aufgeteilt, die sich in 4 Losgruppen gliedern. Detaillierte Angaben zur Losaufteilung sind unter Nr. VI. dieser Bekanntmachung zu finden. Die Leistung eines bnBm muss zu einer Erhöhung des nutzbaren kurativen Redispatch-Potentials führen. Weiterhin muss ein bnBm entweder dem deutschen Recht unterliegen oder der Bieter muss in geeigneter Form nachweisen, dass einer Leistungserbringung zu keiner Zeit rechtliche oder behördliche Einschränkungen entgegenstehen. Hinweis: Die beiden vorgenannten Bedingungen sind Ausschlusskriterien.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromversorgung
Kurze Beschreibung:
TenneT TSO, TransnetBW und Amprion beabsichtigen, Dritte mit Leistungen gemäß § 11 Abs. 3 EnWG (Vorhaltung und Betrieb besonderer netztechnischer Betriebsmittel – bnBm) zu beauftragen, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems bei einem tatsächlichen örtlichen Ausfall eines oder mehrerer Betriebsmittel im Übertragungsnetz wiederherstellen zu können.
Die zu beschaffende Wirkleistung von 1 200 MW ist in 12 Lose mit jeweils 100 MW aufgeteilt, die sich in 4 Losgruppen gliedern. Detaillierte Angaben zur Losaufteilung sind unter Nr. VI. dieser Bekanntmachung zu finden.
Die Leistung eines bnBm muss zu einer Erhöhung des nutzbaren kurativen Redispatch-Potentials führen. Weiterhin muss ein bnBm entweder dem deutschen Recht unterliegen oder der Bieter muss in geeigneter Form nachweisen, dass einer Leistungserbringung zu keiner Zeit rechtliche oder behördliche Einschränkungen entgegenstehen.
Hinweis: Die beiden vorgenannten Bedingungen sind Ausschlusskriterien.
TenneT TSO, TransnetBW und Amprion beabsichtigen, Dritte mit Leistungen gemäß § 11 Abs. 3 EnWG (Vorhaltung und Betrieb besonderer netztechnischer Betriebsmittel – bnBm) zu beauftragen, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems bei einem tatsächlichen örtlichen Ausfall eines oder mehrerer Betriebsmittel im Übertragungsnetz wiederherstellen zu können.
Die zu beschaffende Wirkleistung von 1 200 MW ist in 12 Lose mit jeweils 100 MW aufgeteilt, die sich in 4 Losgruppen gliedern. Detaillierte Angaben zur Losaufteilung sind unter Nr. VI. dieser Bekanntmachung zu finden.
Die Leistung eines bnBm muss zu einer Erhöhung des nutzbaren kurativen Redispatch-Potentials führen. Weiterhin muss ein bnBm entweder dem deutschen Recht unterliegen oder der Bieter muss in geeigneter Form nachweisen, dass einer Leistungserbringung zu keiner Zeit rechtliche oder behördliche Einschränkungen entgegenstehen.
Hinweis: Die beiden vorgenannten Bedingungen sind Ausschlusskriterien.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromversorgung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-06-26 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-29 📅
Datum des Beginns: 2022-10-01 📅
Datum des Endes: 2032-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 123-280659
ABl. S-Ausgabe: 123
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Änderung der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung in Bezug auf den Leistungsgegenstand geltenden rechtlichen und/oder regulatorischen Rahmenbedingungen, Regelungen und Vorschriften.
2. Bewerber werden aufgefordert, verbindlich mitzuteilen, über welchen (vorhandenen) Netzanschlusspunkt sie die Einspeisung des bnBm vorzunehmen beabsichtigen. Die Auftraggeber werden auf Basis dieser Informationen entsprechende Prüfungen durchführen und im Anschluss hieran mitteilen, ob und mit welcher Kapazität (100 MW / 200 MW / 300 MW) der gewünschte Anschluss realisierbar ist.
3. Der jeweilige Vertrag über die Vorhaltung und den Betrieb eines besonderen netztechnischen Betriebsmittels nach § 11 Abs. 3 EnWG (im Folgenden "bnBm-Vertrag") wird zwischen dem erfolgreichen Bieter und
Dem jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber geschlossen, an dessen Netz das besondere netztechnische Betriebsmittel nach § 11 Abs. 3 EnWG angeschlossen ist oder wird. Die Auftraggeber stellen klar, dass eine gesamtschuldnerische Haftung der beteiligten Auftraggeber ausgeschlossen ist.
4. Zusätzlich zu den unter II.1) geforderten Eignungsnachweisen muss jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder jeder Dritte, auf dessen Eignung sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft beruft, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. §§ 123, 124 GWB) nachweisen. Zur Nachweisführung sind die Formblätter zu verwenden, die über die in Ziffer I.3) genannte Kommunikationsplattform zur Verfügung gestellt werden.
5. Berufung auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde Dritter: Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
6. Bewerbergemeinschaften: Die Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber behandelt.
7. Die Auftraggeber behalten sich eine Zuschlagserteilung auf die Erstangebote ohne Verhandlungen vor (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO).
8. Der Auftraggeber Amprion GmbH, der kein Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist, führt das Verfahren nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen gemäß § 11 Abs. 3 EnWG sowie der in den Vergabeunterlagen niedergelegten Verfahrensregeln durch. Darüber hinaus besteht im Verhältnis zum Auftraggeber Amprion GmbH kein Anspruch auf Anwendung des 4. Teils des GWB sowie der SektVO. Das gilt auch dann, wenn in den Vergabeunterlagen auf Vorschriften im 4. Teil des GWB oder der SektVO verwiesen wird. Die Obliegenheit der Bieter zur rechtzeitigen Rüge nach Nr. VI.4.3 gilt entsprechend (vgl. auch Nr. 14.1 des Informationsmemorandums und Nr. 9.2 der Angebotsbedingungen).
9. Zu Nr. I.3) dieser Bekanntmachung: Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt wie dort beschrieben ausschließlich in elektronischer Form über den dort benannten Link. Abweichend hiervon kann es erforderlich werden, die Angebote in notariell beurkundeter Form schriftlich einzureichen. Näheres hierzu enthält das Dokument III_bnBm_Angebotsbedingungen.
Weitere Anforderungen ergeben sich aus I_bnBm_Informationsmemorandum.
1. Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Änderung der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung in Bezug auf den Leistungsgegenstand geltenden rechtlichen und/oder regulatorischen Rahmenbedingungen, Regelungen und Vorschriften.
2. Bewerber werden aufgefordert, verbindlich mitzuteilen, über welchen (vorhandenen) Netzanschlusspunkt sie die Einspeisung des bnBm vorzunehmen beabsichtigen. Die Auftraggeber werden auf Basis dieser Informationen entsprechende Prüfungen durchführen und im Anschluss hieran mitteilen, ob und mit welcher Kapazität (100 MW / 200 MW / 300 MW) der gewünschte Anschluss realisierbar ist.
3. Der jeweilige Vertrag über die Vorhaltung und den Betrieb eines besonderen netztechnischen Betriebsmittels nach § 11 Abs. 3 EnWG (im Folgenden "bnBm-Vertrag") wird zwischen dem erfolgreichen Bieter und
Dem jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber geschlossen, an dessen Netz das besondere netztechnische Betriebsmittel nach § 11 Abs. 3 EnWG angeschlossen ist oder wird. Die Auftraggeber stellen klar, dass eine gesamtschuldnerische Haftung der beteiligten Auftraggeber ausgeschlossen ist.
4. Zusätzlich zu den unter II.1) geforderten Eignungsnachweisen muss jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder jeder Dritte, auf dessen Eignung sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft beruft, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. §§ 123, 124 GWB) nachweisen. Zur Nachweisführung sind die Formblätter zu verwenden, die über die in Ziffer I.3) genannte Kommunikationsplattform zur Verfügung gestellt werden.
5. Berufung auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde Dritter: Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
6. Bewerbergemeinschaften: Die Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber behandelt.
7. Die Auftraggeber behalten sich eine Zuschlagserteilung auf die Erstangebote ohne Verhandlungen vor (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO).
8. Der Auftraggeber Amprion GmbH, der kein Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist, führt das Verfahren nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen gemäß § 11 Abs. 3 EnWG sowie der in den Vergabeunterlagen niedergelegten Verfahrensregeln durch. Darüber hinaus besteht im Verhältnis zum Auftraggeber Amprion GmbH kein Anspruch auf Anwendung des 4. Teils des GWB sowie der SektVO. Das gilt auch dann, wenn in den Vergabeunterlagen auf Vorschriften im 4. Teil des GWB oder der SektVO verwiesen wird. Die Obliegenheit der Bieter zur rechtzeitigen Rüge nach Nr. VI.4.3 gilt entsprechend (vgl. auch Nr. 14.1 des Informationsmemorandums und Nr. 9.2 der Angebotsbedingungen).
9. Zu Nr. I.3) dieser Bekanntmachung: Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt wie dort beschrieben ausschließlich in elektronischer Form über den dort benannten Link. Abweichend hiervon kann es erforderlich werden, die Angebote in notariell beurkundeter Form schriftlich einzureichen. Näheres hierzu enthält das Dokument III_bnBm_Angebotsbedingungen.
Weitere Anforderungen ergeben sich aus I_bnBm_Informationsmemorandum.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
TenneT TSO, TransnetBW und Amprion beabsichtigen, Dritte mit Leistungen gemäß § 11 Abs. 3 EnWG (Vorhaltung und Betrieb besonderer netztechnischer Betriebsmittel – bnBm) zu beauftragen, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems bei einem tatsächlichen örtlichen Ausfall eines oder mehrerer Betriebsmittel im Übertragungsnetz wiederherstellen zu können.
TenneT TSO, TransnetBW und Amprion beabsichtigen, Dritte mit Leistungen gemäß § 11 Abs. 3 EnWG (Vorhaltung und Betrieb besonderer netztechnischer Betriebsmittel – bnBm) zu beauftragen, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems bei einem tatsächlichen örtlichen Ausfall eines oder mehrerer Betriebsmittel im Übertragungsnetz wiederherstellen zu können.
Die zu beschaffende Wirkleistung von 1 200 MW ist in 12 Lose mit jeweils 100 MW aufgeteilt, die sich in 4 Losgruppen gliedern. Detaillierte Angaben zur Losaufteilung sind unter Nr. VI. dieser Bekanntmachung zu finden.
Die Leistung eines bnBm muss zu einer Erhöhung des nutzbaren kurativen Redispatch-Potentials führen. Weiterhin muss ein bnBm entweder dem deutschen Recht unterliegen oder der Bieter muss in geeigneter Form nachweisen, dass einer Leistungserbringung zu keiner Zeit rechtliche oder behördliche Einschränkungen entgegenstehen.
Die Leistung eines bnBm muss zu einer Erhöhung des nutzbaren kurativen Redispatch-Potentials führen. Weiterhin muss ein bnBm entweder dem deutschen Recht unterliegen oder der Bieter muss in geeigneter Form nachweisen, dass einer Leistungserbringung zu keiner Zeit rechtliche oder behördliche Einschränkungen entgegenstehen.
Hinweis: Die beiden vorgenannten Bedingungen sind Ausschlusskriterien.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 12
Informationen über Lose: Das Verfahren wird in den Angebotsbedingungen beschrieben.
Bezeichnung des Loses: BnBm - Losgruppe A
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Beschaffungsgegenstand ist die Vorhaltung und der Betrieb besonderer netztechnischer Betriebsmittel („bnBm“) gemäß § 11 Abs. 3 EnWG, insbesondere deren Einsatz auf Anforderung des Übertragungsnetzbetreibers, an dessen Übertragungsnetz das bnBm angeschlossen ist.
Beschaffungsgegenstand ist die Vorhaltung und der Betrieb besonderer netztechnischer Betriebsmittel („bnBm“) gemäß § 11 Abs. 3 EnWG, insbesondere deren Einsatz auf Anforderung des Übertragungsnetzbetreibers, an dessen Übertragungsnetz das bnBm angeschlossen ist.
In dem Vergabeverfahren wird aus den eingegangenen Angeboten die wirtschaftlichste Gesamtkombination der Lose innerhalb einer Losgruppe unter der Berücksichtigung folgender Bedingungen ermittelt:
— Die Verteilung der insgesamt zu beschaffenden Menge von 1 200 MW erfolgt zu gleichen Teilen auf vier Losgruppen, das bedeutet 300 MW pro Losgruppe.
— In jeder Losgruppe gibt es 3 Lose zu jeweils 100 MW.
— Es kann für ein Einzellos von 100 MW, oder für Lospakete (d.h. 200 MW oder 300 MW) innerhalb einer Losgruppe angeboten werden.
— Der Zuschlag wird auf die wirtschaftlichste Loskombination pro Losgruppe erteilt.
— Bewerber müssen bereits im Teilnahmeantragsschreiben darstellen, für wie viele Lose in welcher Losgruppe sie sich bewerben.
— Zeit zwischen Signal des jeweiligen Übertragungsnetzbetreibers bis Erreichen der Volllast am Netz des jeweiligen Übertragungsnetzbetreibers – maximal 30 Minuten
— Möglichkeit zur ununterbrochenen Lieferung/ Reduktion der Leistung – mindestens 38 Stunden
— mögliche Gesamtbetriebszeit pro Kalenderjahr – mindestens 500 Stunden
— Zeitlicher Abstand zwischen zwei hintereinander folgenden ununterbrochenen Lieferungen/Reduktionen der Leistung – maximal 12 Stunden
— Umfang der für den jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber vorgehaltenen Leistung – 100 MW, 200 MW oder 300 MW
Sofern zur Schaffung einer Netzanschlussmöglichkeit des hier angebotenen bnBm die Errichtung oder Erweiterung eines/r Umspannwerks/Umspannanlage erforderlich ist und hierfür kein geeignetes Grundstück im Eigentum des Auftraggebers zur Verfügung steht, ist die Übertragung eines hierfür geeigneten Grundstücks ebenfalls Teil des Auftragsgegenstands. Die Auftraggeber werden das Erfordernis einer Grundstücksübertragung mit dem Ergebnis des Standortprüfungsverfahrens mitteilen.
Sofern zur Schaffung einer Netzanschlussmöglichkeit des hier angebotenen bnBm die Errichtung oder Erweiterung eines/r Umspannwerks/Umspannanlage erforderlich ist und hierfür kein geeignetes Grundstück im Eigentum des Auftraggebers zur Verfügung steht, ist die Übertragung eines hierfür geeigneten Grundstücks ebenfalls Teil des Auftragsgegenstands. Die Auftraggeber werden das Erfordernis einer Grundstücksübertragung mit dem Ergebnis des Standortprüfungsverfahrens mitteilen.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Beschaffungsgegenstand ist die Vorhaltung und der Betrieb besonderer netztechnischer Betriebsmittel ("bnBm") gemäß § 11 Abs. 3 EnWG, insbesondere deren Einsatz auf Anforderung des Übertragungsnetzbetreibers, an dessen Übertragungsnetz das bnBm angeschlossen ist.
Beschaffungsgegenstand ist die Vorhaltung und der Betrieb besonderer netztechnischer Betriebsmittel ("bnBm") gemäß § 11 Abs. 3 EnWG, insbesondere deren Einsatz auf Anforderung des Übertragungsnetzbetreibers, an dessen Übertragungsnetz das bnBm angeschlossen ist.
• Die Verteilung der insgesamt zu beschaffenden Menge von 1.200 MW erfolgt zu gleichen Teilen auf vier Losgruppen, das bedeutet 300 MW pro Losgruppe.
• In jeder Losgruppe gibt es 3 Lose zu jeweils 100 MW.
• Es kann für ein Einzellos von 100 MW, oder für Lospakete (d.h. 200 MW oder 300 MW) innerhalb einer Losgruppe angeboten werden.
• Der Zuschlag wird auf die wirtschaftlichste Loskombination pro Losgruppe erteilt.
• Bewerber müssen bereits im Teilnahmeantragsschreiben darstellen, für wie viele Lose in welcher Losgruppe sie sich bewerben.
• Zeit zwischen Signal des jeweiligen Übertragungsnetzbetreibers bis Erreichen der Volllast am Netz des jeweiligen Übertragungsnetzbetreibers – maximal 30 Minuten
• Möglichkeit zur ununterbrochenen Lieferung/ Reduktion der Leistung – mindestens 38 Stunden
• mögliche Gesamtbetriebszeit pro Kalenderjahr – mindestens 500 Stunden
• Zeitlicher Abstand zwischen zwei hintereinander folgenden ununterbrochenen Lieferungen/Reduktionen der Leistung – maximal 12 Stunden
• Umfang der für den jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber vorgehaltenen Leistung – 100 MW, 200 MW oder 300 MW
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: BnBm - Losgruppe B
Losnummer: 4
5
6
Bezeichnung des Loses: BnBm - Losgruppe C
Losnummer: 7
8
9
Bezeichnung des Loses: BnBm - Losgruppe D
Losnummer: 10
11
12
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis ist durch die Vorlage folgender oder gleichwertiger Dokumente zu erbringen:
— aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 3 Monate zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist
— Darstellung der Unternehmensorganisation (inkl. Beschreibung des Geschäftsmodells)
— Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
Zur Nachweisführung sind die Formblätter zu verwenden, die über die in Nummer I.3) genannte Kommunikationsplattform zur Verfügung gestellt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist,
— Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft, nicht älter als 6 Monate zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist
— Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 6 Monate zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist) zur Absicherung von Haftungsrisiken.
Zur Nachweisführung sind die Formblätter zu verwenden, die über die in Nummer I.3) genannte Kommunikationsplattform zur Verfügung gestellt werden.
Mindeststandards:
— Je Los hat der Bewerber in den letzten drei Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 40 Mio. EUR oder eine verbindliche Zusage von Eigen- oder Fremdkapitalgebern in gleicher Höhe nachzuweisen. Sollte sich ein Bewerber für mehr als ein Los bewerben, so richtet sich die Bewertung der Mindestumsatzsumme nach der Anzahl dieser Lose,
— Je Los hat der Bewerber in den letzten drei Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 40 Mio. EUR oder eine verbindliche Zusage von Eigen- oder Fremdkapitalgebern in gleicher Höhe nachzuweisen. Sollte sich ein Bewerber für mehr als ein Los bewerben, so richtet sich die Bewertung der Mindestumsatzsumme nach der Anzahl dieser Lose,
— Es muss ein Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung zur Absicherung von Haftungsrisiken in Höhe von 1 000 000 EUR (eine Million Euro) je MW der im Zuschlagsfall vertraglich gebundenen Leistung je Schadensfall eingereicht werden. Soweit diese nicht bereits vorliegt, ist eine Verpflichtung abzugeben, eine solche Versicherung unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages abzuschließen und eine entsprechende Bescheinigung unaufgefordert vorzulegen. Der Bewerber muss sich in jedem Fall verpflichten, die Versicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
— Es muss ein Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung zur Absicherung von Haftungsrisiken in Höhe von 1 000 000 EUR (eine Million Euro) je MW der im Zuschlagsfall vertraglich gebundenen Leistung je Schadensfall eingereicht werden. Soweit diese nicht bereits vorliegt, ist eine Verpflichtung abzugeben, eine solche Versicherung unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages abzuschließen und eine entsprechende Bescheinigung unaufgefordert vorzulegen. Der Bewerber muss sich in jedem Fall verpflichten, die Versicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, u. a. mit Angabe des Auftraggebers, der wichtigsten Genehmigungsauflagen, der Hauptleistungsinhalte, des Auftrags- und Schlussrechnungswerts sowie der Dauer des Betriebs sind vorzulegen. Soweit die beabsichtigte Leistungserbringung durch den Bewerber im Falle der Auftragserteilung mittels einer Anlage zur Erzeugung elektrischer Energie erfolgen
— Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, u. a. mit Angabe des Auftraggebers, der wichtigsten Genehmigungsauflagen, der Hauptleistungsinhalte, des Auftrags- und Schlussrechnungswerts sowie der Dauer des Betriebs sind vorzulegen. Soweit die beabsichtigte Leistungserbringung durch den Bewerber im Falle der Auftragserteilung mittels einer Anlage zur Erzeugung elektrischer Energie erfolgen
Soll, haben die vergleichbaren Referenzen zudem Angaben zu der Bauphase zu enthalten. Zur Erfüllung der Anforderung der Vergleichbarkeit müssen die Referenzen mit der später angebotenen Technologie in Einklang stehen, insbesondere bezüglich der technischen Kriterien aus den Angebotsbedingungen.
Soll, haben die vergleichbaren Referenzen zudem Angaben zu der Bauphase zu enthalten. Zur Erfüllung der Anforderung der Vergleichbarkeit müssen die Referenzen mit der später angebotenen Technologie in Einklang stehen, insbesondere bezüglich der technischen Kriterien aus den Angebotsbedingungen.
— Es sind Angaben zur beabsichtigten Unterauftragsvergabe einzureichen, sofern bereits eine derartige Aussage möglich ist.
Zur Nachweisführung sind die Formblätter zu verwenden, die über die in Ziffer I.3) genannte Kommunikationsplattform zur Verfügung gestellt werden.
Mindeststandards:
— Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch Angabe mindestens eines in den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (also aus dem Zeitraum 2008 – 2018) in Eigenleistung ausgeführten Referenzauftrags gefordert. Dieser Referenzauftrag muss nach Art und Komplexität mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein.
— Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch Angabe mindestens eines in den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (also aus dem Zeitraum 2008 – 2018) in Eigenleistung ausgeführten Referenzauftrags gefordert. Dieser Referenzauftrag muss nach Art und Komplexität mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: s. Vertragsbedingungen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: s. Vertragsbedingungen
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 16:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1. Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Änderung der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung in Bezug auf den Leistungsgegenstand geltenden rechtlichen und/oder regulatorischen Rahmenbedingungen, Regelungen und Vorschriften.
2. Bewerber werden aufgefordert, verbindlich mitzuteilen, über welchen (vorhandenen) Netzanschlusspunkt sie die Einspeisung des bnBm vorzunehmen beabsichtigen. Die Auftraggeber werden auf Basis dieser Informationen entsprechende Prüfungen durchführen und im Anschluss hieran mitteilen, ob und mit welcher Kapazität (100 MW / 200 MW / 300 MW) der gewünschte Anschluss realisierbar ist.
2. Bewerber werden aufgefordert, verbindlich mitzuteilen, über welchen (vorhandenen) Netzanschlusspunkt sie die Einspeisung des bnBm vorzunehmen beabsichtigen. Die Auftraggeber werden auf Basis dieser Informationen entsprechende Prüfungen durchführen und im Anschluss hieran mitteilen, ob und mit welcher Kapazität (100 MW / 200 MW / 300 MW) der gewünschte Anschluss realisierbar ist.
3. Der jeweilige Vertrag über die Vorhaltung und den Betrieb eines besonderen netztechnischen Betriebsmittels nach § 11 Abs. 3 EnWG (im Folgenden "bnBm-Vertrag") wird zwischen dem erfolgreichen Bieter und
Dem jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber geschlossen, an dessen Netz das besondere netztechnische Betriebsmittel nach § 11 Abs. 3 EnWG angeschlossen ist oder wird. Die Auftraggeber stellen klar, dass eine gesamtschuldnerische Haftung der beteiligten Auftraggeber ausgeschlossen ist.
Dem jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber geschlossen, an dessen Netz das besondere netztechnische Betriebsmittel nach § 11 Abs. 3 EnWG angeschlossen ist oder wird. Die Auftraggeber stellen klar, dass eine gesamtschuldnerische Haftung der beteiligten Auftraggeber ausgeschlossen ist.
4. Zusätzlich zu den unter II.1) geforderten Eignungsnachweisen muss jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder jeder Dritte, auf dessen Eignung sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft beruft, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. §§ 123, 124 GWB) nachweisen. Zur Nachweisführung sind die Formblätter zu verwenden, die über die in Ziffer I.3) genannte Kommunikationsplattform zur Verfügung gestellt werden.
4. Zusätzlich zu den unter II.1) geforderten Eignungsnachweisen muss jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder jeder Dritte, auf dessen Eignung sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft beruft, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. §§ 123, 124 GWB) nachweisen. Zur Nachweisführung sind die Formblätter zu verwenden, die über die in Ziffer I.3) genannte Kommunikationsplattform zur Verfügung gestellt werden.
5. Berufung auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde Dritter: Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
5. Berufung auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde Dritter: Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
6. Bewerbergemeinschaften: Die Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber behandelt.
7. Die Auftraggeber behalten sich eine Zuschlagserteilung auf die Erstangebote ohne Verhandlungen vor (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO).
8. Der Auftraggeber Amprion GmbH, der kein Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist, führt das Verfahren nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen gemäß § 11 Abs. 3 EnWG sowie der in den Vergabeunterlagen niedergelegten Verfahrensregeln durch. Darüber hinaus besteht im Verhältnis zum Auftraggeber Amprion GmbH kein Anspruch auf Anwendung des 4. Teils des GWB sowie der SektVO. Das gilt auch dann, wenn in den Vergabeunterlagen auf Vorschriften im 4. Teil des GWB oder der SektVO verwiesen wird. Die Obliegenheit der Bieter zur rechtzeitigen Rüge nach Nr. VI.4.3 gilt entsprechend (vgl. auch Nr. 14.1 des Informationsmemorandums und Nr. 9.2 der Angebotsbedingungen).
8. Der Auftraggeber Amprion GmbH, der kein Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist, führt das Verfahren nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen gemäß § 11 Abs. 3 EnWG sowie der in den Vergabeunterlagen niedergelegten Verfahrensregeln durch. Darüber hinaus besteht im Verhältnis zum Auftraggeber Amprion GmbH kein Anspruch auf Anwendung des 4. Teils des GWB sowie der SektVO. Das gilt auch dann, wenn in den Vergabeunterlagen auf Vorschriften im 4. Teil des GWB oder der SektVO verwiesen wird. Die Obliegenheit der Bieter zur rechtzeitigen Rüge nach Nr. VI.4.3 gilt entsprechend (vgl. auch Nr. 14.1 des Informationsmemorandums und Nr. 9.2 der Angebotsbedingungen).
9. Zu Nr. I.3) dieser Bekanntmachung: Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt wie dort beschrieben ausschließlich in elektronischer Form über den dort benannten Link. Abweichend hiervon kann es erforderlich werden, die Angebote in notariell beurkundeter Form schriftlich einzureichen. Näheres hierzu enthält das Dokument III_bnBm_Angebotsbedingungen.
9. Zu Nr. I.3) dieser Bekanntmachung: Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt wie dort beschrieben ausschließlich in elektronischer Form über den dort benannten Link. Abweichend hiervon kann es erforderlich werden, die Angebote in notariell beurkundeter Form schriftlich einzureichen. Näheres hierzu enthält das Dokument III_bnBm_Angebotsbedingungen.
Weitere Anforderungen ergeben sich aus I_bnBm_Informationsmemorandum.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Fristregelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 des Gesetzes
Gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird ausdrücklich hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Amprion GmbH unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des 4. Teils des GWB und damit nicht dem Vergabenachprüfungsrecht. Zuständiges Gericht für zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten ist in diesem Fall das Landgericht Dortmund
Kaiserstraße 34
44135 Dortmund
Fax: 0231 926 10200
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 123-280659 (2018-06-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: BnBm – Losgruppe D
Kurze Beschreibung:
— Die Verteilung der insgesamt zu beschaffenden Menge von 1 200 MW erfolgt zu gleichen Teilen auf vier Losgruppen, das bedeutet 300 MW pro Losgruppe,
— In jeder Losgruppe gibt es 3 Lose zu jeweils 100 MW,
— Es kann für ein Einzellos von 100 MW, oder für Lospakete (d. h. 200 MW oder 300 MW) innerhalb einer Losgruppe angeboten werden,
— Der Zuschlag wird auf die wirtschaftlichste Loskombination pro Losgruppe erteilt,
— Zeit zwischen Signal des jeweiligen Übertragungsnetzbetreibers bis Erreichen der Volllast am Netz des jeweiligen Übertragungsnetzbetreibers – maximal 30 Minuten,
— Möglichkeit zur ununterbrochenen Lieferung/ Reduktion der Leistung – mindestens 38 Stunden,
— mögliche Gesamtbetriebszeit pro Kalenderjahr – mindestens 500 Stunden,
— Zeitlicher Abstand zwischen zwei hintereinander folgenden ununterbrochenen Lieferungen/Reduktionen der Leistung – maximal 12 Stunden,
— Umfang der für den jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber vorgehaltenen Leistung – 100 MW, 200 MW oder 300 MW.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-24 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Fristregelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird ausdrücklich hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Fristregelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird ausdrücklich hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Quelle: OJS 2019/S 013-027536 (2019-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018/S 123-280659
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: bnbm - Los D - Auftragsänderung
Kurze Beschreibung:
Anpassung des bestehenden Projektvertrages mit dem ursprünglichen Auftragnehmer aufgrund
von unvorhergesehenen Ereignissen.
Konkret wurde eine Anpassung des Erbringungszeitraums insbesondere mit Blick auf das Force Majeure-Ereignis der COVID-19 Pandemie vereinbart, wobei es zum Zeitpunkt der Vorbereitung der ursprünglichen Ausschreibung für den Auftraggeber noch keinerlei Anzeichen für eine
Pandemie gab.
Daneben wurde eine Reduzierung der Vertragsstrafenobergenze vorgenommen, was auch vor dem Hintergrund einer sich seit Vergabe weiter entwickelten Rechtsprechung zu dieser Thematik im Sinne einer Gesamtvereinbarung beschlossen wurde.
Anpassung des bestehenden Projektvertrages mit dem ursprünglichen Auftragnehmer aufgrund
von unvorhergesehenen Ereignissen.
Konkret wurde eine Anpassung des Erbringungszeitraums insbesondere mit Blick auf das Force Majeure-Ereignis der COVID-19 Pandemie vereinbart, wobei es zum Zeitpunkt der Vorbereitung der ursprünglichen Ausschreibung für den Auftraggeber noch keinerlei Anzeichen für eine
Pandemie gab.
Daneben wurde eine Reduzierung der Vertragsstrafenobergenze vorgenommen, was auch vor dem Hintergrund einer sich seit Vergabe weiter entwickelten Rechtsprechung zu dieser Thematik im Sinne einer Gesamtvereinbarung beschlossen wurde.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1 EUR 💰
Beschreibung
Titel: Los D
Beschreibung der Beschaffung: Los D
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bayreuth, Kreisfreie Stadt
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-10-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: Auftragsänderung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Uniper Systemstabilität GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 83896
Postleitzahl: 40221
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: TenneT TSO GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 4923
Postleitzahl: 95448
Postort: Bayreuth
Region: Bayreuth, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Dennis Holzwarth
E-Mail: dennis.holzwarth@tennet.eu📧
Telefon: 0921507402234📞 Haupttätigkeit
Strom
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE 811 335 517
Postleitzahl: 95448
Postort: Bayreuth
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️ Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren: Vergabekammer Nordbayern
Quelle: OJS 2025/S 199-682897 (2025-10-15)