Bilanz des Nationalen Radverkehrsplans 2020 und Evaluation des Förderprogramms zu seiner Umsetzung

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Ziele des Auftrages sind den NRVP als Grundsatzstrategie des Bundes hinsichtlich seiner Wirkung, Bedeutung und Umsetzung nachvollziehbar zu untersuchen bzw. zu bewerten sowie eine umfassende und systematische Evaluation des Förderprogramms zur Umsetzung des NRVP auf Makroebene in den Dimensionen Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zielerreichung durchzuführen. Die Ergebnisse der Evaluation sollen zugleich eine Erfolgskontrolle im Sinne der §§ 7 Abs. 2, 44 BHO und -VV abdecken. Bestandteil der Evaluation soll auch eine systematische Aufarbeitung des Förderportfolios sowie der Entwicklung der Förderstrukturen in der Laufzeit des NRVP sein (Verfahren, Zuwendungsnehmer, Quoten, Themen, Ziele etc.). Für den NRVP ist eine Bilanz zu ziehen, die die Grundlage für die Fortschreibung und Weiterentwicklung des NRVP nach 2020 bilden sollen. Ebenfalls sind Empfehlungen für die effektive und effiziente Weiterentwicklung des Förderprogramms zur Umsetzung des NRVP zu erarbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-11-12 Auftragsbekanntmachung
2019-02-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-11-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in Sachen Evaluierung
Referenznummer: 1865/RV1
Kurze Beschreibung:
Ziele des Auftrages sind den NRVP als Grundsatzstrategie des Bundes hinsichtlich seiner Wirkung, Bedeutung und Umsetzung nachvollziehbar zu untersuchen bzw. zu bewerten sowie eine umfassende und systematische Evaluation des Förderprogramms zur Umsetzung des NRVP auf Makroebene in den Dimensionen Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zielerreichung durchzuführen. Die Ergebnisse der Evaluation sollen zugleich eine Erfolgskontrolle im Sinne der §§ 7 Abs. 2, 44 BHO und -VV abdecken. Bestandteil der Evaluation soll auch eine systematische Aufarbeitung des Förderportfolios sowie der Entwicklung der Förderstrukturen in der Laufzeit des NRVP sein (Verfahren, Zuwendungsnehmer, Quoten, Themen, Ziele etc.). Für den NRVP ist eine Bilanz zu ziehen, die die Grundlage für die Fortschreibung und Weiterentwicklung des NRVP nach 2020 bilden sollen. Ebenfalls sind Empfehlungen für die effektive und effiziente Weiterentwicklung des Förderprogramms zur Umsetzung des NRVP zu erarbeiten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in Sachen Evaluierung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Postanschrift: Invalidenstraße 44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de 🌏
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=225229 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=225229 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-12 📅
Einreichungsfrist: 2018-12-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-15 📅
Datum des Beginns: 2019-01-14 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 220-503782
ABl. S-Ausgabe: 220
Zusätzliche Informationen
Der Leistungszeitraum beginnt mit Auftragserteilung durch den AG und endet mit der Fertigstellung, Übergabe und Präsentation des Abschlussberichtes, vorgesehen im 3. Quartal 2019.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst 2 Untersuchungsgegenstände: Bilanz zur Wirkung und Umsetzung des NRVP sowie Evaluation (Erfolgskontrolle nach § 7 BHO) des Förderprogramms zur Umsetzung des NRVP. Die Leistung gliedert sich in vier Arbeitspakete (AP):
— AP 1: Erstellung eines NRVP-Bilanzierungskonzeptes,
— AP 2: Durchführung, Auswertung und Folgerungen zum NRVP,
— AP 3: Erstellung eines Förderprogrammevaluationskonzeptes,
— AP 4: Durchführung, Auswertung und Folgerungen zum Förderprogramm NRVP.
Beschreibung der Optionen:
Es werden Bedarfspositionen ausgeschrieben:
— Präsentationen > 1 Stunde (jede weitere erforderliche Stunde, die über die beauftragte 60-minütige Präsentation hinausgeht),
— ggf. weitere Abstimmungsgespräche,
— ggf. weitere Präsentationen.
Zusätzliche Informationen:
Der Leistungszeitraum beginnt mit Auftragserteilung durch den AG und endet mit der Fertigstellung, Übergabe und Präsentation des Abschlussberichtes, vorgesehen im 3. Quartal 2019.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
— überwiegend am Sitz des AN,
— Auftaktveranstaltungen/Workshops/Abstimmungsgespräche im BMVI in Berlin,
— Präsentationen an variierenden Standorten in Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
1) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F-EK1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen;
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2) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen;
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3) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer – spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber – die unter 1) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer“ anzuführen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV/ § 34 UVgO), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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— EK 2.1: Nachweis einer branchenüblichen Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist/ im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt C-F-EK2.1).
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen (Eignungsleihe gem. § 47 VgV/ § 34 UVgO).
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— EK 3.1: geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, der in den letzten 3 Jahren (2017, 2016, 2015) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben. Bereich/ Themenschwerpunkt: Evaluation von Verkehrsstrategien oder -konzepten
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— EK 3.2: geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, der in den letzten 3 Jahren (2017, 2016, 2015) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben. Bereich/ Themenschwerpunkt: Evaluation von Förderprogrammen
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— EK 3.3: geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, der in den letzten 3 Jahren (2017, 2016, 2015) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben. Bereich/ Themenschwerpunkt: Radverkehr,
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— EK 3.4: Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität: Eigenerklärung, dass derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit in der Sphäre des Bieters und ggfls. späteren AN eine Potentielle lnteressenkollision ausgeschlossen ist oder für den Fall, dass eine Potentielle Interessenkollision besteht oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit entstehen könnte, eine kurze schlüssige Darstellung des Sachverhaltes bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine Potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen wird/ist.Eine Potentielle lnteressenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn
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a) der AN und/oder das wirtschaftlich verbundene Unternehmen des AN Antragsteller am vorbenannten Förderprogramm war, ist oder sein wird;
b) der AN und/oder wirtschaftlich verbundene Unternehmen des AN selbst Auftragnehmer für Aufträge war, ist/sind bzw. möglicherweise sein wird/werden, die im Zusammenhang mit Förderverfahren des vorbenannten Förderprogramms erteilt wurden/werden oder;
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c) der AN und/oder wirtschaftlich verbundene Unternehmen des AN Beratungsleistungen für Antragsteller zu Förderverfahren im vorbenannten Förderprogramm erbracht hat/erbringt bzw. möglicherweise erbringen wird, die nicht Gegenstand der vertraglich geschuldeten Leistungen sind.
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Mindeststandards:
— Zu EK 3.1: es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die die Evaluation einer Strategie oder eines Konzeptes im Verkehrsbereich auf Bundes- oder Landesebene belegt,
— Zu EK 3.2: es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, das die Evaluation eines Landes- oder Bundesförderprogramms belegt,
— Zu EK 3.3: es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, das Kenntnisse über den aktuellen wissenschaftlichen Stand und die aktuelle Entwicklung des Radverkehrs nachweist,
— Zu EK 3.4: Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine / deren eingesetzten Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise mit Beratungs- oder Unterstützungsleistungen im Rahmen des NRVP (bspw. als Zuwendungsempfänger eines Förderprojektes) und/oder sonstiger Auftragnehmerleistungen im Rahmen des NRVP in Zusammenhang stehen („Potentielle Interessenkollision“).Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Unternehmens/Bieters, dass:- derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Potentielle lnteressenkollision im vorgenannten Sinne ausgeschlossen ist. oder- eine kurze Darstellung des Sachverhaltes bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine Potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen wird/ist.Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt in der Sphäre des Bieters und ggfls. späteren AN nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Anforderungen wie EK 3.4: Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität wie unter Abschnitt III.1.3) beschrieben.
Der spätere AN ist verpflichtet, sämtliche Änderungen, die sich in Bezug auf die mit dem Angebot abgegebene Erklärung zur Neutralität ergeben, gegenüber dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen und den AG zu informieren.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-12-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzepte zur Vorgehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (Personalkonzept)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Z30/Servicestelle Vergabe (SeV)
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=225229 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-iminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 220-503782 (2018-11-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 200544.75 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 034-077213
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 220-503782
ABl. S-Ausgabe: 34

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst 2 Untersuchungsgegenstände: Bilanz zur Wirkung und Umsetzung des NRVP sowie Evaluation (Erfolgskontrolle nach § 7 BHO) des Förderprogramms zur Umsetzung des NRVP. Die Leistung gliedert sich in 4 Arbeitspakete (AP):
— AP 4: Durchführung, Auswertung und Folgerungen zum Förderprogramm NRVP..

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-12 📅
Name: Prognos AG
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 200544.75 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-iminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 034-077213 (2019-02-14)