Wärmeversorgung:
Präzisionsstahlrohr geschweißt AD15 bis AD35 – 650 m.
Form- und Verbindungsstück Kohlenstoffstahl, Pressen, AD15 bis AD35 – 2 335 St.
Raumheizflächen als Glieder- bzw. Stahlröhrenheizkörper – 140 St.
Heizungsarmaturen und Zubehör – 294 St.
Umwälz-Kreiselpumpen – 4 St.
Demontage Heizungsrohrleitungen und Zubehör – 390 m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Referenznummer: 020-18-00029
Kurze Beschreibung:
“Wärmeversorgung:” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden📦 Ort der Leistung
NUTS region: Kleve🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-08-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-21 📅
Datum des Beginns: 2018-12-17 📅
Datum des Endes: 2019-08-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 159-363706
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 015-030071
ABl. S-Ausgabe: 159
Zusätzliche Informationen
“Eine Teilnahme von Bietern am Öffnungsverfahren ist nicht vorgesehen.”
Quelle: OJS 2018/S 159-363706 (2018-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Total value of the procurement: 169037.61 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare...”
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
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Quelle: OJS 2018/S 213-487799 (2018-11-05)