Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“BLB DU/Uedem, Mühlenstr. 89, 47589 Uedem/Neubau eines Bürogebäudes/Doppel- und Hohlraumboden/020-18-00974
020-18-00974”
Produkte/Dienstleistungen: Bautischlerei-Einbauarbeiten mit Metall, außer Türen und Fenstern📦
Kurze Beschreibung:
“Errichtung von Doppel- und Hohlraumböden für den Neubau eines Bürogebäudes in Uedem”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Doppelböden📦
Ort der Leistung: Kleve🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Uedem, Neubau eines Bürogebäudes
Mühlenstr. 89
47589 Uedem
Beschreibung der Beschaffung:
“ca. 325 m Doppelboden, Differenz OKFF – OKRF: 110 cm
ca. 435 m Doppelboden, Differenz OKFF – OKRF: 50 cm
ca. 40 m Doppelboden, Differenz OKFF – OKRF: 90...”
Beschreibung der Beschaffung
ca. 325 m Doppelboden, Differenz OKFF – OKRF: 110 cm
ca. 435 m Doppelboden, Differenz OKFF – OKRF: 50 cm
ca. 40 m Doppelboden, Differenz OKFF – OKRF: 90 cm
ca. 2.550 m Hohlraumboden, Differenz OKFF – OKRF: 15 cm
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-06-18 📅
Datum des Endes: 2020-07-02 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen durch die Vorlage der im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" genannten...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen durch die Vorlage der im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stelle zu bestätigen. Soweit Sie die in diesem Schreiben aufgeführten Nachweise der Vergabestelle (Niederlassung/SZ EZ) bereits in einem früheren Vergabeverfahren zur Verfügung gestellt haben und diese noch aktuell sind, brauchen Sie die Nachweise nicht erneut einzureichen. Stattdessen teilen Sie uns die Vergabenummer der früheren Ausschreibung mit, damit wir die Unterlagen in dem hier aktuellen Verfahren berücksichtigen können.
Zum Teilnahmeantrag sind Sicherheitsauskünfte; Verpflichtungserklärungen
Und ein Handelsregisterauszug vom Bewerber und ggf. dessen Nachunternehmers abzugeben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-29
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-02-28 📅
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Errichtung von Doppel- und Hohlraumböden für den Neubau eines Bürogebäudes in Uedem.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 240616.90 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Uedem, Neubau eines Bürogebäudes
Mühlenstr. 89
47589 Uedem.
Beschreibung der Beschaffung:
“— ca. 325 m Doppelboden, Differenz OKFF - OKRF: 110 cm,
— ca. 435 m Doppelboden, Differenz OKFF - OKRF: 50 cm,
— ca. 40 m Doppelboden, Differenz OKFF -...”
Beschreibung der Beschaffung
— ca. 325 m Doppelboden, Differenz OKFF - OKRF: 110 cm,
— ca. 435 m Doppelboden, Differenz OKFF - OKRF: 50 cm,
— ca. 40 m Doppelboden, Differenz OKFF - OKRF: 90 cm,
— ca. 2 550 m Hohlraumboden, Differenz OKFF - OKRF: 15 cm.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 247-567028
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 5640085306
Titel: Doppelboden
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bredo Doppelboden GmbH
Postanschrift: Westring 295
Postort: Herne
Postleitzahl: 44629
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Herne, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 240616.90 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYS99
Körper überprüfen
Telefon: +49 228-9499-0📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499-400 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 137-336528 (2019-07-15)