Errichtung und Betrieb einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Next Generation Access Netz) i. S. v. § 6 der NGA-Rahmenregelung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Breitbandausbau Landkreis Goslar (Wirtschaftlichkeitslückenförderung)
2018-09-TW-LKG”
Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsnetz📦
Kurze Beschreibung:
“Errichtung und Betrieb einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Next Generation Access Netz) i. S. v. § 6 der NGA-Rahmenregelung.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Diensteanbieter📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste📦
Ort der Leistung: Goslar🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landkreis Goslar
Klubgartenstraße 6
38640 Goslar unterversorgte Gebiete im Landkreis Goslar”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Förderung soll durch eine Investitionsbeihilfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung erfolgen.
Die Beihilfe soll mit Mitteln aus dem...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Förderung soll durch eine Investitionsbeihilfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung erfolgen.
Die Beihilfe soll mit Mitteln aus dem KIP-Programm (Kommunales Investitionsprogramm) geleistet werden. Das Land Niedersachsen hat dem Landkreis Goslar Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm zugesagt. Die Mittel liegen dem Landkreis Goslar vor.
Grundlage für die Umsetzung des Projektes sind insbesondere
— die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume (RL Breitbandförderung – ländlicher Raum), Rd.Erl. d. ML v. 15.12.2015-60119/4, Nds.MBl. 48/2015 S.1544,
— die Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER-VO),
— die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Ausbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015,
— die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (EU 2013/C 25/01), zuletzt geändert durch die Mitteilung der Kommission vom 27.06.2014 (EU 2014/C 198/30),
— das Niedersächsische Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (NKomInvFöG).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 84
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Eler
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Ausschreibung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Die interessierten Unternehmen müssen mit dem Teilnahmeantrag die vom...”
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Die interessierten Unternehmen müssen mit dem Teilnahmeantrag die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung abgeben.
Nur geeignete Unternehmen werden vom Auftraggeber aufgefordert, ein Erstangebot abzugeben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Bestehens des Unternehmens, Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Bestehens des Unternehmens, Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter);
b) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung;
c) Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG);
c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWG bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden (bereitgestelltes Formular);
d) Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (bereitgestelltes Formular);
e) Erklärung zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen (bereitgestelltes Formular).
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht;...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; Zum Nachweis des Gesamtumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre hat der Bieter die Eigenerklärung zum Umsatz vorzulegen (bereitgestelltes Formular);
b) Vorlage des Jahresabschlusses für das vorangegangene Geschäftsjahr (falls dieser noch nicht vorliegen sollte, für das Geschäftsjahr zuvor), falls dessen Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist;
c) Vorlage einer Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung, nicht älter als 3 Monate (z. B. durch die Creditreform AG);
d) Eigenerklärung und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt - Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die vom Auftragnehmer zu erbringenden Investitionen gesichert sind;
e) Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung;
f) Entsprechende Bankenerklärungen.
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Vorlage einer Referenzliste vergleichbarer Projekte in den letzten 5 Jahren (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Vorlage einer Referenzliste vergleichbarer Projekte in den letzten 5 Jahren (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Kundenanschlüsse, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechende Kontaktdaten); sofern das Unternehmen noch keine 5 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens;
b) Angabe der Anzahl der durch den Bewerber mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden;
c) Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung für den passiven Ausbau der Breitbandinfrastruktur und deren aktiven Betrieb;
d) Nachweis der personellen Ressourcen und deren fachlicher Qualifikation (technisch, kaufmännisch, vertrieblich), die für die Projektumsetzung zur Verfügung stehen würden, um den technischen Ausbau und den Betrieb des Netzes in der geplanten Zeit durchzuführen.
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Mindestvoraussetzung sind 3 mit diesem Projekt vergleichbare Referenzen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber ggf. entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber ggf. entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sein.
Bei Inanspruchnahme von Subunternehmen oder Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen und die entsprechenden Erklärungen abzugeben.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Zusätzlich ist bei Vorliegen von Bietergemeinschaften die „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (bereitgestelltes Formular) einzureichen. Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter die „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer“ sowie die „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer“ einzureichen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-30
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Die Ausschreibung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Die interessierten Unternehmen müssen mit dem Teilnahmeantrag die vom...”
Die Ausschreibung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Die interessierten Unternehmen müssen mit dem Teilnahmeantrag die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung abgeben.
Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht geeignete Bewerber von dem Verfahren auszuschließen. Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrags mit dem Bewerber verpflichtet. Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung entstehen, ist ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CYXY1
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB.
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2840453.79 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landkreis Goslar
Klubgartenstraße 6
38640 Goslar
unterversorgte Gebiete im Landkreis Goslar”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Förderung soll durch eine Investitionsbeihilfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung erfolgen.
Die Beihilfe soll mit Mitteln aus dem...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Förderung soll durch eine Investitionsbeihilfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung erfolgen.
Die Beihilfe soll mit Mitteln aus dem KIP-Programm (Kommunales Investitionsprogramm) geleistet werden. Das Land Niedersachsen hat dem Landkreis Goslar Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm zugesagt. Die Mittel liegen dem Landkreis Goslar vor.
Grundlage für die Umsetzung des Projektes sind insbesondere
— die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Ausbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015,
— die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (EU 2013/C 25/01), zuletzt geändert durch die Mitteilung der Kommission vom 27.6.2014 (EU 2014/C 198/30),
— Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG),
— Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG),
— das Niedersächsische Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (NKomInvFöG),
— Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (DVO-NKomInvFöG).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technisches Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35 %
Kostenkriterium (Name): Endkundenpreise/Gebühren pro Monat/Bereitstellungskosten (Privatkunden)
Kostenkriterium (Gewichtung): 10 %
Kostenkriterium (Name):
“Endkundenpreise/Gebühren pro Monat/Bereitstellungskosten (Geschäftskunden und Institutionen)”
Kostenkriterium (Gewichtung): 5 %
Kostenkriterium (Name): Wirtschaftlichkeit des Angebotes Höhe der möglichen Wirtschaftlichkeitslücke
Kostenkriterium (Gewichtung): 50 %
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 186-420435
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2018-09-TW-LKG
Titel: Breitbandausbau Landkreis Goslar (Wirtschaftlichkeitslückenförderung)
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Telekom Deutschland GmbH
Postanschrift: Überseering 2
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 800 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2840453.79 💰
“Die Ausschreibung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Die interessierten Unternehmen müssen mit dem Teilnahmeantrag die vom...”
Die Ausschreibung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Die interessierten Unternehmen müssen mit dem Teilnahmeantrag die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung abgeben.
Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht geeignete Bewerber von dem Verfahren auszuschließen. Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrags mit dem Bewerber verpflichtet. Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung entstehen, ist ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CDHME
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 203-494795 (2019-10-17)