Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Remscheid
Postort: Remscheid
Postleitzahl: 42853
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Wirtschaftsrat Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail: s.rennekamp@wr-recht.de📧
Region: Remscheid, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.remscheid.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Breitbandversorgung Stadt Remscheid
2018/S 055-121775
Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsnetz📦
Kurze Beschreibung:
“Errichtung und Betrieb einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Next GenerationAccess Netz) i. S. v. § 6 der NGA-Rahmenregelung.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 18712569.44 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Remscheid, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Förderung soll durch eine Investitionsbeihilfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung erfolgen.Die Umsetzung des Projektes erfolgt...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Förderung soll durch eine Investitionsbeihilfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung erfolgen.Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access(NGA)-Breitbandversorgung und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission sowie auf Grundlage der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 29.2.2016.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technisches Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Endkundenpreise/Gebühren pro Monat/Bereitstellungskosten (Privatkunden)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Endkundenpreise/Gebühren pro Monat/Bereitstellungskosten (Geschäftskunden und Institutionen)”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium (Name): Wirtschaftlichkeit des Angebotes (Höhe der möglichen Wirtschaftlichkeitslücke)
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 055-121775
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Breitbandversorgung Stadt Remscheid
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Telekom Deutschland GmbH
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 18712569.44 💰
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland; Spruchkörper Düsseldorf
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 186-452763 (2019-09-24)
Ergänzende Angaben (2019-09-27)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 186-452763
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.1)
Ort des zu ändernden Textes: Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Alter Wert
Text:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
Lüneburg 21339
Deutschland
Telefon: +49...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Vergabekammer Rheinland; Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf 40474
Deutschland
Telefon: +49 221 / 147-3055
Fax: +49 221 / 147-2891” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.2)
Ort des zu ändernden Textes: Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Alter Wert
Text:
“Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html” Neuer Wert
Text:
“Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html”
Quelle: OJS 2019/S 190-462853 (2019-09-27)