Vergabe von Carrierleistungen-LTE Mobilfunk
Dataport verwaltet aktuell etwa 3 500 LTE Mobilfunkanschlüsse, die in Schleswig-Holstein genutzt werden. Die bestehenden Verträge sollen auf neue zeitgemäße Konditionen umgestellt und tariflich konsolidiert werden. Im Falle eines Anbieterwechsels sind die Bestandskarten in einem zu definierenden Migrationsprozess schnellstmöglich in das Netz des neuen Anbieters zu überführen. Dataport plant in einem Ausschreibungsprozess das oben genannte Gewerk für die Dauer von 2 Jahren mit zweimal einjähriger Verlängerungsoption neu zu vergeben und weiter zu optimieren.
Hauptort der Ausführung: Schleswig-Holstein und ggf. in geringerem Umfang Trägerländer von Dataport.
Der Rahmenvertrag soll für eine Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen werden mit 2-maliger, einseitiger Verlängerungsoption für den Auftraggeber von jeweils 1 Jahr (also eine maximale Laufzeit von 4 Jahren).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-30.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Carrierleistungen – LTE Mobilfunk
DP-2018000027
Produkte/Dienstleistungen: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Vergabe von Carrierleistungen-LTE Mobilfunk
Dataport verwaltet aktuell etwa 3 500 LTE Mobilfunkanschlüsse, die in Schleswig-Holstein genutzt werden. Die...”
Kurze Beschreibung
Vergabe von Carrierleistungen-LTE Mobilfunk
Dataport verwaltet aktuell etwa 3 500 LTE Mobilfunkanschlüsse, die in Schleswig-Holstein genutzt werden. Die bestehenden Verträge sollen auf neue zeitgemäße Konditionen umgestellt und tariflich konsolidiert werden. Im Falle eines Anbieterwechsels sind die Bestandskarten in einem zu definierenden Migrationsprozess schnellstmöglich in das Netz des neuen Anbieters zu überführen. Dataport plant in einem Ausschreibungsprozess das oben genannte Gewerk für die Dauer von 2 Jahren mit zweimal einjähriger Verlängerungsoption neu zu vergeben und weiter zu optimieren.
Hauptort der Ausführung: Schleswig-Holstein und ggf. in geringerem Umfang Trägerländer von Dataport.
Der Rahmenvertrag soll für eine Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen werden mit 2-maliger, einseitiger Verlängerungsoption für den Auftraggeber von jeweils 1 Jahr (also eine maximale Laufzeit von 4 Jahren).
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste📦
Ort der Leistung: Schleswig-Holstein🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schleswig-Holstein und ggf. in geringerem Umfang Trägerländer von Dataport.
Beschreibung der Beschaffung:
“Dataport betreibt aktuell etwa 3 500 LTE Mobilfunkanschlüsse, die überwiegend in Schleswig-Holstein genutzt werden. Die bestehenden Verträge sollen auf neue...”
Beschreibung der Beschaffung
Dataport betreibt aktuell etwa 3 500 LTE Mobilfunkanschlüsse, die überwiegend in Schleswig-Holstein genutzt werden. Die bestehenden Verträge sollen auf neue zeitgemäße Konditionen umgestellt und tariflich konsolidiert werden. Im Falle eines Anbieterwechsels sind die Bestandskarten in einem zu definierenden Migrationsprozess schnellstmöglich in das Netz des neuen Anbieters zu überführen. Dataport plant in einem Ausschreibungsprozess das oben genannte Gewerk für die Dauer von zwei Jahren mit zweimal einjähriger Verlängerungsoption neu zu vergeben und weiter zu optimieren.
Hauptort der Ausführung: Schleswig-Holstein und ggf. in geringerem Umfang Trägerländer von Dataport.
Der Rahmenvertrag soll für eine Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen werden mit 2-maliger, einseitiger Verlängerungsoption für den Auftraggeber von jeweils 1 Jahr (also eine maximale Laufzeit von 4 Jahren).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2018-12-01 📅
Datum des Endes: 2020-11-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 2-malige Verlängerungsoption für den Auftraggeber von jeweils 1 Jahr
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Umsatz)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Erfahrung mit einem vergleichbaren...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Umsatz)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand)
Qualifiziertes Personal
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zuschlagskriterium:
Die Grundlage für die Bewertung bildet die „Erweiterte Richtwertmethode“ gem. UfAB mit einem Schwankungsbereich 7 % Leistung.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Ein Bewerber muss über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügen, um den zu vergebenden
Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen (Fachkunde)....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Ein Bewerber muss über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügen, um den zu vergebenden
Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen (Fachkunde). Auswertung der Angaben des Bewerbers zur
Unternehmensbeschreibung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags 10 %
Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand 70 %
Qualifikation Personal 20...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags 10 %
Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand 70 %
Qualifikation Personal 20 %
Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags von 4 Mio. EUR
“Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von 4 Mio. EUR” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand – Referenzen
Qualifiziertes Personal” Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Ein Bewerber gilt nur dann als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn er in der Nutzwertanalyse hinsichtlich der Bewertungskriterien (siehe oben)...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Ein Bewerber gilt nur dann als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn er in der Nutzwertanalyse hinsichtlich der Bewertungskriterien (siehe oben) zumindest einen Gesamtnutzwert von 200 Punkten des maximal erzielbaren Gesamtnutzwertes von 450 Punkten erreicht,
— die Referenzliste enthält mindestens ein im Wesentlichen vergleichbares Referenzprojekt bzw. es wird mindestens 1 Punkt in der Referenzbewertung erreicht,
— in der ANLAGE Qualifikation des Personal ergibt die Summe der auszufüllenden Spalten je Skill/Skillkategorie mindestens die Zahl, die in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüllt ist,
— Erklärung über die Zulassung/Anmeldung bei der Bundesnetzagentur als Anbieter von Telekommunikationsdiensten,
— Deutschsprachige und Kostenlose Hotline für technische und kaufmännische Themen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung:
— Keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— Deutschsprachige und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung:
— Keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— Deutschsprachige und kostenlose Hotline für technische und kaufmännische Themen ist gegeben,
— Erklärungen zu Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG),
— Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-02
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-10-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Zusätzliche Informationen
“Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/Evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport)...”
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/Evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennen Müssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bewerber‘ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes inhaltliche Fragen der Bewerber zum Entwurf der Leistungsbeschreibung, den dazugehörigen Anlagen sowie weiteren vertraglichen Regelungen grundsätzlich nur in dem Umfang beantwortet werden, wie er im Beschaffungsgegenstand dargestellt ist und zur Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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Quelle: OJS 2018/S 168-382633 (2018-08-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-14) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Dataport betreibt aktuell etwa 3 500 LTE Mobilfunkanschlüsse, die überwiegend in Schleswig-Holstein genutzt werden. Die bestehenden Verträge sollen auf neue...”
Beschreibung der Beschaffung
Dataport betreibt aktuell etwa 3 500 LTE Mobilfunkanschlüsse, die überwiegend in Schleswig-Holstein genutzt werden. Die bestehenden Verträge sollen auf neue zeitgemäße Konditionen umgestellt und tariflich konsolidiert werden. Im Falle eines Anbieterwechsels sind die Bestandskarten in einem zu definierenden Migrationsprozess schnellstmöglich in das Netz des neuen Anbieters zu überführen. Dataport plant in einem Ausschreibungsprozess das oben genannte Gewerk für die Dauer von 2 Jahren mit zweimal einjähriger Verlängerungsoption neu zu vergeben und weiter zu optimieren.
Hauptort der Ausführung: Schleswig-Holstein und ggf. in geringerem Umfang Trägerländer von Dataport.
Der Rahmenvertrag soll für eine Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen werden mit 2-maliger, einseitiger Verlängerungsoption für den Auftraggeber von jeweils 1 Jahr (also eine maximale Laufzeit von 4 Jahren).
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 168-382633
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Carrierleistungen – LTE Mobilfunk
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Das Vergabeverfahren Carrier LTE Mobilfunk für die Polizei soll gem. § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten aufgehoben und auch nicht...”
Das Vergabeverfahren Carrier LTE Mobilfunk für die Polizei soll gem. § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten aufgehoben und auch nicht weitergeführt werden. Durch die zeitliche Verzögerung einer Rüge mit anschließendem Verfahren bis zum OLG hat sich der Zeitrahmen dieser Vergabe so verschoben, dass Dataport sich entschieden hat, die Bedarfe aus dieser und der jetzt anstehenden und in Vorbereitung befindlichen großen Ausschreibung „Netzbetreiber 2020“ (die leistungsmäßig inhaltlich synchron sind) aus wirtschaftlichen Gründen in einer Vergabe zusammenzufassen. Die Beschaffungsabsicht dieser Leistungen besteht also weiterhin fort.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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Quelle: OJS 2019/S 201-489199 (2019-10-14)