Dienstleistung Recruiting, Anzeigenschaltung

MDK Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern

Rahmenvereinbarung für die Erbringung von Leistungen zu Zwecken des Recruitings ärztlicher und pflegefachlicher Gutachter, Assistenzkräften sowie von Verwaltungspositionen
Hier Anzeigenschaltung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-11-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personaleinstellung
Referenznummer: MDK-2018-0015
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung für die Erbringung von Leistungen zu Zwecken des Recruitings ärztlicher und pflegefachlicher Gutachter, Assistenzkräften sowie von Verwaltungspositionen Hier Anzeigenschaltung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personaleinstellung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personaleinstellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: MDK Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern
Postanschrift: Haidenauplatz 1
Postleitzahl: 81667
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mdk-bayern.de/vergabeverfahren 🌏
E-Mail: vergabe@mdk-bayern.de 📧
Telefon: +49 89-67008-0 📞
Fax: +49 89-67008-442 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe-marktplatz.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-166b0a56c24-747980550a3195ab 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-07 📅
Einreichungsfrist: 2018-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-10 📅
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 217-496450
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 123-279729
ABl. S-Ausgabe: 217
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung für die Erbringung von Leistungen zu Zwecken des Recruitings ärztlicher und pflegefachlicher Gutachter, Assistenzkräften sowie von Verwaltungspositionen
Hier Anzeigenschaltung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Erbringung von Leistungen zu Zwecken des Recruitings ärztlicher und pflegefachlicher Gutachter, Assistenzkräften sowie von Verwaltungspositionen, wobei der Fukus auf der Ärzterekrutierung liegt Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung umfasst die hierfür notwendige Anzeigenschaltung.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 288 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat die Option, diesen zweimal, jeweils um ein Jahr zu verlängern. Er wird die Option spätestens drei Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit ausüben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Haidenauplatz 1 in 81667 München

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftsteilnehmer (Bewerber; Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft; eignungsverleihende Un-teilnehmen; Vgl. § 47 Abs. 2 Satz 1 VgV; § 36 Abs. 1 Satz 3 VgV) haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgrün-den gemäß § 123 bis § 125 GWB zu erklären. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss der Bewerber, das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie das eignungsverleihende Unter-nehmen eine Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag des Bewerber/der Bewerbergemeinschaft einreichen.
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1) Soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen
ist, vorgesehen ist, hat der Bewerber einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregisters oder bei Bewerbern
Von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen;
2) Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z. B. Rechtskräftige Verurteilung oder Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten gegen eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach:
— § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
— § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittelganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2
Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
— § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
— § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
— den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in
Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder,
— den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Folgende Angaben und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers abzugeben bzw.
Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
1.7.1.1) Handelsregisterauszug Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter
Bzw. der Dritte niedergelassen ist, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate sein darf;
1.7.1.2) Alternativer Nachweis Sofern der Bewerber, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise. Auf § 44 Abs. 1 VgV wird hingewiesen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit fordert der Auftraggeber die Vorlage (mindestens) einer aktuellen [nicht älter als 3 Monate zum Ablauf der Teilnahmefrist], allgemeinen Bankerklärung (§ 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers (sog. Fremdnachweis). Der Auftraggeber fordert hier einen Fremdnachweis (anstatt einer Eigenerklärung), da sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass bei einzelnen Bewerbern ein unterschiedliches Verständnis hinsichtlich deren wirtschaftlichen Situation vorlag im Gegensatz zu dem Verständnis deren Banken.
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Bei Bewerbergemeinschaften ist eine entsprechende Bankerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000,- EUR für Personenschäden und von mindestens 3 000 000,- EUR für Sachschäden,
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird.
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Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Mindestanforderung
Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Technische Fachkräfte
Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel (Zahl) der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vor-stände) des Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015-2017) ersichtlich sind.
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Für alle Bewerber gilt, dass nur solche Beschäftigte (w/m) und Führungskräfte (w/m) anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Betriebs-wirt, Informatiker oder Ingenieur verfügen.
Referenzprojekte
Eigenerklärungen über nachfolgend näher bezeichnete Referenzprojekte, mit Angabe von
— Wert,
— Erbringungszeitpunktes,
— öffentlichen oder privaten Empfängers,
— einer Projektbezeichnung,
— Name/Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojekts,
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Mindestanforderung
Ein jährliches Mittel von mindestens zwei (2) Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015-2017), die jeweils über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Betriebswirt, Jurist, Informatiker, oder Ingenieur verfügen.
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Sollte das jährliche Mittel nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein jährliches Mittel anzugeben, dass in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erfüllt worden ist.
a) Inhalt, Art und Anzahl der Referenzprojekte:
Folgende Mindestanforderungen nach Inhalt, Art und Anzahl der Referenzprojekte gelten:
Mindestens drei (3) geeignete Referenzprojekt(e) des Bewerbers über vergleichbare Dienstleistungen.
Die Vergleichbarkeit ist vorliegend nur bei Dienstleistungen gegeben, wenn diese in dem Zeitraum 1.1.2015 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes gemäß Kapitel IV.2.2 der EU-Auftragsbekanntmachung erbracht worden sind.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-02-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-12-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.mdk-bayern.de/vergabeverfahren 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe-marktplatz.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-166b0a56c24-747980550a3195ab 🌏
Land: Bayern 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-2176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 217-496450 (2018-11-07)