Dienstleistung Recruiting

MDK Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern

Rahmenvereinbarung für die Erbringung von Leistungen zu Zwecken des Recruitings ärztlicher und pflegefachlicher Gutachter, Assistenzkräften sowie von Verwaltungspositionen. (siehe II.2.4)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-26 Auftragsbekanntmachung
2018-07-09 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2018-06-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personaleinstellung
Referenznummer: MDK-2018-0009
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung für die Erbringung von Leistungen zu Zwecken des Recruitings ärztlicher und pflegefachlicher Gutachter, Assistenzkräften sowie von Verwaltungspositionen. (siehe II.2.4)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personaleinstellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: MDK Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern
Postanschrift: Haidenauplatz 1
Postleitzahl: 81667
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mdk-bayern.de/vergabeverfahren 🌏
E-Mail: vergabe@mdk-bayern.de 📧
Telefon: +49 89-67008-0 📞
Fax: +49 89-67008-442 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe-marktplatz.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16436241601-b208c2be06f030e 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe-marktplatz.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16436241601-b208c2be06f030e 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-26 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-29 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 123-279729
ABl. S-Ausgabe: 123

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen den Relaunch des Anzeigenlayouts einschließlich Beratung und Umsetzung, die Neugestaltung des Recruitingfilms einschließlich Beratung, Entwicklung und Umsetzung, die Anzeigenschaltung sowie die Einrichtung und Erstpflege des Employer Branding Profils des Auftraggebers auf den Internetportalen XING und Kununu.
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Beschreibung der Verlängerungen: Option: zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Haidenauplatz 1 in 81667 München

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftsteilnehmer (Bewerber; Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft; eignungsverleihende Unternehmen;
Vgl. § 47 Abs. 2 Satz 1 VgV; § 36 Abs. 1 Satz 3 VgV) haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 bis § 125 GWB zu erklären. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss der Bewerber, das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie das eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag des Bewerber/der Bewerbergemeinschaft einreichen.
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1) Soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist, hat der Bewerber einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregisters oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen;
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2) Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.B. Rechtskräftige Verurteilung oder Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten gegen eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach:
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— § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittelganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
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— § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
— § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
— den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindungmit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder,
— den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Folgende Angaben und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
1.7.1.1) Handelsregisterauszug Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter Bzw. der Dritte niedergelassen ist, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate sein darf;
1.7.1.2) Alternativer Nachweis Sofern der Bewerber, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise. Auf
§ 44 Abs. 1 VgV wird hingewiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit fordert der Auftraggeber die Vorlage (mindestens) einer aktuellen [nicht älter als drei Monate zum Ablauf der Teilnahmefrist], allgemeinen Bankerklärung (§ 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers (sog. Fremdnachweis). Der Auftraggeber fordert hier einen Fremdnachweis (anstatt einer Eigenerklärung), da sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass bei einzelnen Bewerbern ein unterschiedliches Verständnis hinsichtlich deren wirtschaftlichen Situation vorlag im Gegensatz zu dem Verständnis deren Banken.
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Bei Bewerbergemeinschaften ist eine entsprechende Bankerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000,- EUR für Personenschäden und von mindestens 3 000 000,- EUR für Sachschäden,
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird.
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Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Mindeststandards:
Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000,- EUR für Personenschäden und von mindestens 3 000 000,- EUR für Sachschäden,
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Technische Fachkräfte
Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel (Zahl) der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015-2017) ersichtlich sind.
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Für alle Bewerber gilt, dass nur solche Beschäftigte (w/m) und Führungskräfte (w/m) anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Betriebswirt, Informatiker oder Ingenieur verfügen.
Referenzprojekte
Eigenerklärungen über nachfolgend näher bezeichnete Referenzprojekte, mit Angabe von
— einer Projektbezeichnung,
— Name/Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojekts,
— Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners des Referenzgebers, der die Angaben des Bewerbers zu diesem Referenzprojekt bestätigen kann.
Und
— Beschreibung des Projekts hinsichtlich des Auftragsinhalts und des Auftragsvolumens sowie der dabei erbrachten Leistungen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Mindeststandards:
Technische Fachkräfte
Ein jährliches Mittel von mindestens zwei (2) Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015-2017), die jeweils über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Betriebswirt, Jurist, Informatiker, oder Ingenieur verfügen.
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Sollte das jährliche Mittel nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein jährliches Mittel anzugeben, dass in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erfüllt worden ist.
Referenzprojekte
a) Inhalt, Art und Anzahl der Referenzprojekte:
Folgende Mindestanforderungen nach Inhalt, Art und Anzahl der Referenzprojekte gelten:
Mindestens ein (1), höchstens insgesamt fünf (5) angegebene geeignete Referenzprojekt(e) des Bewerbers über vergleichbare Dienstleistungen.
Die Vergleichbarkeit ist vorliegend nur bei Dienstleistungen gegeben, wenn diese in dem Zeitraum 1.1.2015 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge gemäß Kapitel IV.2.2 der EU-Auftragsbekanntmachung erbracht worden sind.
b) Auswahlkriterien für die Referenzprojekte:
Bei Erfüllung eines oder mehrerer der nachfolgend genannten Auswahlkriterien, zu denen der Bewerber entsprechende Eigenerklärungen zu machen hat, erhält ein die Mindestanforderungen gemäß vorstehendem Kapitel a. erfüllendes Referenzprojekt hinsichtlich der Bewerberauswahl folgende Punkte:
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Aa) Die zwei Referenzprojekte mit jeweils den höchsten Auftragswerten:
> 300 TEUR brutto ≤ 450 TEUR brutto: 1 Punkt;
> 450 TEUR brutto ≤ 600 TEUR brutto: 2 Punkte;
> 600 TEUR brutto: 3 Punkte
Damit können insoweit maximal 6 Punkte (3+3) erreicht werden.
Ab) Die Referenzprojekte bekommen für die Vergleichbarkeit weitere Punkte und zwar jeweils 2 Punkte für die Erfüllung jedes einzelnen der nachfolgenden fünf (5) Kriterien:
— Mindestens ein Referenzprojekt hatte insbesondere zum Leistungsgegenstand die
Entwicklung eines Kreativkonzepts mit einem Auftragswert von mindestens 10 000 EUR (netto),
Durchführung eine Fotoshootings mit einem Auftragswert von mindestens 1 000 EUR (netto),
Produktion eines Unternehmensfilms mit einem Auftragswert von mindestens 50 000 EUR (netto),
Durchführung des Anzeigenmanagements mit einem Auftragswert von mindestens 100 000 EUR (netto),
Gestaltung eines professionellen Arbeitgeberauftritts mit einem Auftragswert von mindestens 50 000 EUR (netto).

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Anhand der unter Kapitel 1.5.10 der Vergabeunterlagen genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber mindestens fünf (5) bis maximal acht (8) Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV).
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Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Zumindest die fünf (5) Bewerber, die alle Mindestanforderungen nach dem vorstehenden Kapitel 1.5.10 erfüllen und die die fünf (5) höchsten Gesamtpunktzahlen nach der in dem vorstehendem Kapitel 1.5.10 der Vergabeunterlagen genannten Punkteverteilung erreichen, werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert (vgl. § 17 Abs. 4 Satz 1, § 52 Abs. 1 VgV); Einzelheiten sind in Teil C Ziffer 1 geregelt.
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Ergeben sich auf Basis der in dem vorstehenden Kapitel 1.5.10 der Vergabeunterlagen genannten Punkteverteilung keine fünf (5) Bewerber, die mehr Punkte haben als alle anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 5 zwei (2) Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt, es also keinen 6. Platz gibt), kann der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid vornehmen (Beispiel: 3 Teilnehmer ab Platz 5 haben die gleiche Punktzahl, es gibt also dreimal Platz 5 und dann erst wieder Platz 8: Der Auftraggeber darf in diesem Fall Platz 5 zwischen diesen drei (3) punktgleichen Bewerbern auslosen, im Sinne des § 75 Abs. 6 VgV).
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Unabhängig davon behält sich der Auftraggeber vor, auch mehr als fünf Bewerber (aber maximal acht) für die Angebots- und Verhandlungsphase auszuwählen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von fünf (5) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-08-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-16 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.mdk-bayern.de/vergabeverfahren 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe-marktplatz.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16436241601-b208c2be06f030e 🌏
Land: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 2022

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-2176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2) der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 123-279729 (2018-06-26)
Ergänzende Angaben (2018-07-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 133-303838
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 123-279729
ABl. S-Ausgabe: 133
Quelle: OJS 2018/S 133-303838 (2018-07-09)