Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es wurden folgende Mindestkriteren für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit festgelegt:
— Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er in der Nutzwertanalyse hinsichtlich der Bewertungskriterien zumindest einen Gesamtnutzwert von 250 Punkten des maximal erzielbaren Gesamtnutzwertes von 500 Punkten erreicht.
— Zusätzlich wird die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in folgenden Fällen verneint:
1) Die Anlage 3 Referenzliste enthält kein im Wesentlichen vergleichbares Referenzprojekt.
2) In der ANLAGE 4 Erklärung Beschäftigtenzahl liegen die Zahlen des dritten Geschäftsjahrs jeweils 30 % oder mehr unterhalb des ersten Geschäftsjahrs.
3) In der ANLAGE 5 Erklärung qualifiziertes Personal ergibt die Summe der auszufüllenden Spalten je Skill/Skillkategorie nicht mindestens die Zahl, die in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorgefüllt ist (siehe im Einzelnen unten).
Für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Auftraggeber folgende Bewertungskriterien festgelegt:
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand: 45 %
[Auswertung der Anlage 3 Referenzliste]
Der Bewerber benennt in der Anlage 3 Referenzliste im Wesentlichen ver-gleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 30.6.2015 erfolgreich abgeschlossen hat oder die jetzt noch erfolgreich erbracht werden. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können. (Nähere Angaben zu der Bewertung der Referenzen und den Vorgaben zu den Referenzen finden sich in den Vergabeunterlagen)
b) Beschäftigtenzahl: 15 %
[Auswertung der Anlage 4 Erklärung Beschäftigtenzahl]
Hier wird vor allem die Kontinuität der Beschäftigtenzahl bewertet.
Nähere Angaben zu der Bewertung der Beschäftigtenzahl und den Vorgaben zu den Beschäftigtenzahlen finden sich in den Vergabeunterlagen
b) Qualifiziertes Personal: 30 %
[Auswertung der Anlage 5 Erklärung qualifiziertes Personal]
Der Bewerber reicht die Anlage 5 Erklärung qualifiziertes Personal vollständig ausgefüllt ein. Je Jobprofil werden in den vorgesehenen Zeilen die jeweiligen Karrieresstufen gefüllt mit dem tatsächlich vorhandenen Personal. Die Summe der auszufüllenden Zeile je Karrierestufe muss mindestens die Zahl ergeben, die in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorgefüllt ist. Ist dies nicht der Fall, kann die Prognose, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, nicht gestellt werden, so dass die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen wird.
Über diese Mindestanforderung hinaus werden die Punkte wie folgt vergegeben:
Für jede Karrierestufe wird getrennt eine Note gebildet. Anschließend werden alle so erteilten Einzelnoten addiert und anschließend durch die Anzahl der Karrierestufen-Zeilen geteilt (es wird ein Mittelwert gebildet, dieser wird kaufmännisch gerundet in der zweiten Stelle nach dem Komma, z.B. von 4,512 auf 4,51). Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Qualifiziertes Personal“.
Nähere Angaben zu der Bewertung der Qualifikation des Personals und den Vorgaben zu der Qualifikation des Personals finden sich in den Vergabeunterlagen
c) Qualitätsmanagement: 10 %
[Auswertung der Anlage 6 Qualitätsmanagement]
Für die Darstellung des Qualitätsmanagementsystems haben Einzelbewerber den Vordruck ANLAGE 6 Qualitätsmanagement und Bewerbergemeinschaften sowie Bewerber mit privilegierten Nachunternehmerschaften den Vordruck Anlage 6-1 Qualitätsmanagement zu verwenden. Nähere Angaben zu der Bewertung des Qualitätsmanagementes und den Vorgaben zu dem Qualitätsmanagement finden sich in den Vergabeunterlagen