Rahmenvereinbarung: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung (Baustell V) für verschiedenen Baumaßnahmen des Bereichs Planung und Bau/Netze der Berliner Wasserbetriebe. Auf Grundlage der Koordinationsleistungen nach Baustell V für die Planung der Ausführung, die von dem AG bereits beauftragt wurden, sind die während der Ausführung des Bauvorhabens anzuwendenden allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu koordinieren. Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustell V während der Ausführungsphase der Baumaßnahmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: EK-B_N-2018-0054
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung (Baustell V) für verschiedenen Baumaßnahmen des Bereichs Planung und Bau/Netze der Berliner Wasserbetriebe.
Auf Grundlage der Koordinationsleistungen nach Baustell V für die Planung der Ausführung, die von dem AG bereits beauftragt wurden, sind die während der Ausführung des Bauvorhabens anzuwendenden allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu koordinieren. Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustell V während der Ausführungsphase der Baumaßnahmen.
Rahmenvereinbarung: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung (Baustell V) für verschiedenen Baumaßnahmen des Bereichs Planung und Bau/Netze der Berliner Wasserbetriebe.
Auf Grundlage der Koordinationsleistungen nach Baustell V für die Planung der Ausführung, die von dem AG bereits beauftragt wurden, sind die während der Ausführung des Bauvorhabens anzuwendenden allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu koordinieren. Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustell V während der Ausführungsphase der Baumaßnahmen.
Rahmenvereinbarung: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung (Baustell V) für verschiedenen Baumaßnahmen des Bereichs Planung und Bau/Netze der Berliner Wasserbetriebe.
Auf Grundlage der Koordinationsleistungen nach Baustell V für die Planung der Ausführung, die von dem AG bereits beauftragt wurden, sind die während der Ausführung des Bauvorhabens anzuwendenden allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu koordinieren. Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustell V während der Ausführungsphase der Baumaßnahmen.
Auf Grundlage der Koordinationsleistungen nach Baustell V für die Planung der Ausführung, die von dem AG bereits beauftragt wurden, sind die während der Ausführung des Bauvorhabens anzuwendenden allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu koordinieren. Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustell V während der Ausführungsphase der Baumaßnahmen.
Der Auftraggeber beabsichtigt mit mehreren Bietern einen Rahmenvertrag abzuschließen und den Zuschlag auf diejenigen Angebote zu erteilen, die aufgrund der ausgehandelten Bedingungen im Rahmen der Zuschlagskriterien die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Der Vertrag kommt mit Erteilung des Zuschlags zustande. Die Verteilung der einzelnen Zielmengen auf die Bieter erfolgt entsprechend der Rangfolge des besten Angebots. Bei der vergebenen Gesamtzielmenge handelt es sich um einen Richtwert, dem keine rechtlich bindende Wirkung zukommt. Das heißt, der Auftraggeber hat keine Verpflichtung den vergebenen Wert zu 100 % abzurufen. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt dann einzeln für jede Maßnahme entsprechend der Rangfolge und Verfügbarkeit des Bieters über eine Abrufbestellung mit einem maximalen Auftragswert von 25 000 EUR, netto. Es besteht kein Anrecht auf eine kontinuierliche Beauftragung.
Der Auftraggeber beabsichtigt mit mehreren Bietern einen Rahmenvertrag abzuschließen und den Zuschlag auf diejenigen Angebote zu erteilen, die aufgrund der ausgehandelten Bedingungen im Rahmen der Zuschlagskriterien die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Der Vertrag kommt mit Erteilung des Zuschlags zustande. Die Verteilung der einzelnen Zielmengen auf die Bieter erfolgt entsprechend der Rangfolge des besten Angebots. Bei der vergebenen Gesamtzielmenge handelt es sich um einen Richtwert, dem keine rechtlich bindende Wirkung zukommt. Das heißt, der Auftraggeber hat keine Verpflichtung den vergebenen Wert zu 100 % abzurufen. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt dann einzeln für jede Maßnahme entsprechend der Rangfolge und Verfügbarkeit des Bieters über eine Abrufbestellung mit einem maximalen Auftragswert von 25 000 EUR, netto. Es besteht kein Anrecht auf eine kontinuierliche Beauftragung.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Optionen:
Die Berliner Wasserbetriebe beabsichtigen die oben beschriebenen Leistungen mit dem Auftragnehmer abzuwickeln. Die Beauftragung erfolgt in 4 Beauftragungsstufen mit einem jeweiligen max. Auftragswert von 800 000 EUR, netto.
Die Beauftragung der Stufe I erfolgt fest mit Zuschlagserteilung. Die Beauftragung der Stufen II-IV erfolgt jeweils durch einseitige Erklärung des Auftraggebers (Optionsrecht) gemäß den Bedingungen des Vertrages. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Optionsrechte durch den Auftraggeber.
Die Beauftragung der Stufe I erfolgt fest mit Zuschlagserteilung. Die Beauftragung der Stufen II-IV erfolgt jeweils durch einseitige Erklärung des Auftraggebers (Optionsrecht) gemäß den Bedingungen des Vertrages. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Optionsrechte durch den Auftraggeber.
Beauftragungsstufen
Stufe I: 1.8.2018-31.7.2019 800 000 EUR,
Stufe II: 1.8.2019-31.7.2020 800 000 EUR,
Stufe III: 1.8.2020-31.7.2021 800 000 EUR,
Stufe IV: 1.8.2021-31.7.2022 800 000 EUR.
Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen „Anlage zur Auftragsbekanntmachung“.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin – bezirksübergreifend
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Neben den Verdingungsunterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden, gilt für alle Geschäftsbereiche deutsches Recht und die deutsche Sprache.
Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister in Kopie (der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Abgabe der Angebote nicht älter als 3 Monate sein).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die für die Erbringung der Leistungen verantwortliche(n) Person(en) muss/müssen den Nachweis über den erfolgreich abgeschlossenen Lehrgang nach Anlage B oder C der RAB 30 erbringen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen „Anlage zur Auftragsbekanntmachung“.
Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 8
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Ausbildungsbetriebe:
Angebotswertung
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 064-142726 (2018-03-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung (BaustellV) für verschiedenen Baumaßnahmen des Bereichs Planung und Bau/ Netze der Berliner Wasserbetriebe
Auf Grundlage der Koordinationsleistungen nach Bauste llV für die Planung der Ausführung, die von dem AG bereits beauftragt wurden, sind die während der Ausführung des Bauvorhabens anzuwendenden allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu koordinieren. Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Bauste llV während der Ausführungsphase der Baumaßnahmen.
Rahmenvereinbarung: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung (BaustellV) für verschiedenen Baumaßnahmen des Bereichs Planung und Bau/ Netze der Berliner Wasserbetriebe
Auf Grundlage der Koordinationsleistungen nach Bauste llV für die Planung der Ausführung, die von dem AG bereits beauftragt wurden, sind die während der Ausführung des Bauvorhabens anzuwendenden allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu koordinieren. Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Bauste llV während der Ausführungsphase der Baumaßnahmen.
Gesamtwert des Auftrags: 800 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Rahmenvereinbarung: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung (BaustellV) für verschiedenen Baumaßnahmen des Bereichs Planung und Bau/ Netze der Berliner Wasserbetriebe
Auf Grundlage der Koordinationsleistungen nach Bauste llV für die Planung der Ausführung, die von dem AG bereits beauftragt wurden, sind die während der Ausführung des Bauvorhabens anzuwendenden allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu koordinieren. Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Bauste llV während der Ausführungsphase der Baumaßnahmen.
Auf Grundlage der Koordinationsleistungen nach Bauste llV für die Planung der Ausführung, die von dem AG bereits beauftragt wurden, sind die während der Ausführung des Bauvorhabens anzuwendenden allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu koordinieren. Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Bauste llV während der Ausführungsphase der Baumaßnahmen.
Der Auftraggeber beabsichtigt mit mehreren Bietern einen Rahmenvertrag abzuschließen und den Zuschlag auf diejenigen Angebote zu erteilen, die aufgrund der ausgehandelten Bedingungen im Rahmen der Zuschlagskriterien die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Der Vertrag kommt mit Erteilung des Zuschlags zustande. Die Verteilung der einzelnen Zielmengen auf die Bieter erfolgt entsprechend der Rangfolge des besten Angebots. Bei der vergebenen Gesamtzielmenge handelt es sich um einen Richtwert, dem keine rechtlich bindende Wirkung zukommt. Das heißt, der Auftraggeber hat keine Verpflichtung den vergebenen Wert zu 100 % abzurufen. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt dann einzeln für jede Maßnahme entsprechend der Rangfolge und Verfügbarkeit des Bieters über eine Abrufbestellung mit einem maximalen Auftragswert von 25 000,00 EUR,netto. Es besteht kein Anrecht auf eine kontinuierliche Beauftragung.
Der Auftraggeber beabsichtigt mit mehreren Bietern einen Rahmenvertrag abzuschließen und den Zuschlag auf diejenigen Angebote zu erteilen, die aufgrund der ausgehandelten Bedingungen im Rahmen der Zuschlagskriterien die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Der Vertrag kommt mit Erteilung des Zuschlags zustande. Die Verteilung der einzelnen Zielmengen auf die Bieter erfolgt entsprechend der Rangfolge des besten Angebots. Bei der vergebenen Gesamtzielmenge handelt es sich um einen Richtwert, dem keine rechtlich bindende Wirkung zukommt. Das heißt, der Auftraggeber hat keine Verpflichtung den vergebenen Wert zu 100 % abzurufen. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt dann einzeln für jede Maßnahme entsprechend der Rangfolge und Verfügbarkeit des Bieters über eine Abrufbestellung mit einem maximalen Auftragswert von 25 000,00 EUR,netto. Es besteht kein Anrecht auf eine kontinuierliche Beauftragung.
Beschreibung der Optionen:
Stufe I: 1.8.2018-31.7.2019 800 000 EUR
Stufe II: 1.8.2019-31.7.2020 800 000 EUR
Stufe III: 1.8.2020-31.7.2021 800 000 EUR
Stufe IV: 1.8.2021-31.7.2022 800 000 EUR
Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen „Anlage zur Auftragsbekanntmachung"
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin - bezirksübergreifend