Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Auftraggeber hat folgende Mindestkriterien für die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt:
— Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er in der Nutzwertanalyse hinsichtlich der
Bewertungskriterien (siehe im Folgenden) zumindest einen Gesamtnutzwert von 200 Punkten des maximal
erzielbaren Gesamtnutzwertes von 425 Punkten erreicht.
— Zusätzlich wird die Fachkunde und technische Leistungsfähigkeit in dem Fall verneint, dass ANLAGE 6 –
Referenzliste kein im Wesentlichen ver-gleichbares Referenzprojekt enthält (siehe im Einzelnen unten).
Für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Auf-traggeber folgende
Bewertungskriterien festgelegt:
a) Referenzen
Der Bewerber benennt in der ANLAGE 6 – Referenzliste mindestens einen oder mehrere im Wesentlichen
vergleichbaren Referenzaufträge, die er nach dem 30.6.2013 erfolgreich abgeschlossen hat oder die jetzt noch
erfolgreich er-bracht werden. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese
gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen, um hier
berücksichtigt werden zu können. Die Referenzprojekte sollten eine Laufzeit von mehr als 12 Monaten haben.
Mindestkriterien
Der Auftraggeber hat folgende Mindestkriterien für die Referenzen/Erfahrungen mit einem vergleichbaren
Beschaffungsgegenstand festgelegt:
— Mindestens ein Referenzprojekt wurde für einen öffentlichen Auftraggeber geleistet.
— Mindestens ein Referenzprojekt muss Themen der IT-Sicherheit behandelt haben.
— Mindestens ein Referenzprojekt umfasst ein Online-Verfahren (bspw. ein über das Internet für einen großen
Personenkreis bedienbare Anwendung).
Wird mindestens eins der vorgenannten Kriterien in keinem Referenzprojekt abgedeckt, wird der
Teilnahmeantrag vom Verfahren ausgeschlossen.
— Jede angegebene Referenz muss mindestens einen Leistungsumfang von 200 Personentagen umfassen.
Eine Referenz mit einer geringeren Anzahl an Personentagen wird für die Bewertung nicht berücksichtigt. Die
Regeln zur Punktevergabe sind in der Teilnahmeunterlage genau beschrieben.
b) Quantität qualifiziertes Personal
Der Bewerber reicht die Anlage 7 – Personalkennzahlen vollständig ausgefüllt ein. Je Kompetenzkategorie
werden in den vorgesehenen Spalten die jeweiligen Kompetenzstufen gefüllt mit dem tatsächlich vorhandenen
Personal. Die Summe der Zeile eines Kompetenzprofils muss mindestens die Zahl ergeben, die in der
letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorgefüllt ist. Ist dies nicht der Fall, kann die Prognose, dass der
Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, nicht gestellt werden, so dass die
Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen wird. Die Regeln zur
Punktevergabe sind in der Teilnahmeunterlage genau beschrieben.
c)Qualitätsmanagement
Für die Darstellung des Qualitätsmanagementsystems haben alle Bewerber den Vordruck ANLAGE
8 – Qualitätsmanagement einzureichen. Bewerbergemeinschaften sowie Bewerber mit privilegierten Nachunternehmerschaften haben zusätzlich den Vordruck Anlage 9 – Zusatzerklärung Qualitätsmanagement
zu verwenden.
Die Regeln zur Punktevergabe sind in der Teilnahmeunterlage genau beschrieben.
Die für die vier Kriterien vergebenen Punkte werden mit der der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten
Gewichtung zugeordneten Zahl multipliziert (Bsp. Qualitätsmanagement: 5 maximal erreichbare Punkte x 10 =
50 Punkte). Auf diese Weise sind bei den vier Kriterien maximal 75, 250, 125, und 50 Punkte, insgesamt also
500 Punkte zu erreichen.