Erbringung energiewirtschaftlicher Dienstleistungen, Referenznummer der Bekanntmachung: FEM-SE2/100/18

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) / Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)

Die BVG betreiben den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Berlin mit U-Bahnen, Straßenbahnen und Omnibussen.
Für die Erbringung energiewirtschaftlicher Dienstleistungen für Fahrstrom, Liegenschaften, Wartehallen, etc sowie die Abwicklung der Belieferung Dritter wird ein Dienstleister gesucht.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung energiewirtschaftlicher Dienstleistungen. Dazu gehören folgende Teilleistungen:
Eigenversorgung BVG.
1) Strukturierung der Strombeschaffung und Erstellung von Stromfahrplänen;
2) Strombeschaffung kurzfristig für Mehr- und Mindermengen (Spot, Intraday);
3) Bilanzkreismanagement;
4) Verwaltung/Management von Verbrauchsstellen;
5) Abrechnung und Rechnungsprüfung;
6) Allgemeine Beratung und sonstige Themen;
7) Reporting.
Belieferung Dritter.
8) Abwicklung der Belieferung;
9) Gerichtliches Mahnwesen;
10) Reporting.
Vom Auftraggeber optional zu beziehende Leistung:
11) Regelstrombeschaffung anhand eines mit dem AG abzustimmenden Beschaffungskonzeptes

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-03-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
Kurze Beschreibung:
Die BVG betreiben den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Berlin mit U-Bahnen, Straßenbahnen und Omnibussen. Für die Erbringung energiewirtschaftlicher Dienstleistungen für Fahrstrom, Liegenschaften, Wartehallen, etc sowie die Abwicklung der Belieferung Dritter wird ein Dienstleister gesucht. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung energiewirtschaftlicher Dienstleistungen. Dazu gehören folgende Teilleistungen: Eigenversorgung BVG. 1) Strukturierung der Strombeschaffung und Erstellung von Stromfahrplänen; 2) Strombeschaffung kurzfristig für Mehr- und Mindermengen (Spot, Intraday); 3) Bilanzkreismanagement; 4) Verwaltung/Management von Verbrauchsstellen; 5) Abrechnung und Rechnungsprüfung; 6) Allgemeine Beratung und sonstige Themen; 7) Reporting. Belieferung Dritter. 8) Abwicklung der Belieferung; 9) Gerichtliches Mahnwesen; 10) Reporting. Vom Auftraggeber optional zu beziehende Leistung: 11) Regelstrombeschaffung anhand eines mit dem AG abzustimmenden Beschaffungskonzeptes
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Energiebereich 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) / Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
Postanschrift: Holzmarktstraße 15 - 17
Postleitzahl: D-10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bvg.de 🌏
E-Mail: einkauf.se2@bvg.de 📧
Fax: +49 3025620358 📠
URL der Dokumente: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-13 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-16 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 053-118236
ABl. S-Ausgabe: 53
Zusätzliche Informationen
1) Verfahrensablauf Die Ausschreibung wird in 2 Stufen durchgeführt: — Teilnahmewettbewerb mit dem Eingang der Teilnahmeanträge und der sich anschließenden Eignungsprüfung und Wertung, — Angebotsphase mit dem Eingang der Angebote und der sich anschließenden Prüfung und Wertung der Angebote sowie der Durchführung von Bietergesprächen. Nähere Angaben zum Verfahren entnehmen Sie bitte den "Allgemeinen Verfahrensbedingungen". Die Beantwortung evt. Fragen, die die Erstellung des Teilnahmeantrages oder diesbezüglichen Unterlagen betreffen, erfolgt ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung Ziffer I.3) angegebenen Link. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind interessierte Unternehmen daher verpflichtet, regelmäßig und selbständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht. Mit dieser Bekanntmachung wird neben den Unterlagen, die u. a. für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind, aus sicherheitsrelevanten Gründen eine Verschwiegenheitsvereinbarung veröffentlicht. Diese ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Nach Prüfung der unter Pkt. III.1) genannten Angaben/Nachweise wird auf Basis der aufgeführten Daten die Eignung der Bewerber geprüft. Entsprechend § 41 Abs. 1 SektVO können die Bewerber bereits ab der Bekanntmachung sämtliche Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt für den Teilnahmewettbewerb (sowie Unterlagen für die Angebotsabgabe bzw. Verhandlungsphase) unter dem unter Punkt I.3 genannten Link abrufen. Ausgenommen von den Vergabeunterlagen sind die Besonderen Vertragsbedingung inkl. Anlagen, die Leistungsbeschreibung und das Preisblatt, da diese Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Der AG behält sich vor, die Bieteranzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden und die restlichen Vergabeunterlagen erhalten, auf 8 (plus darüber hinaus gehende punktgleiche Bewerber) zu begrenzen, sofern diese die Verschwiegenheitsvereinbarung eingereicht haben. Weitere Angaben zur Eignungsprüfung und Wertung/Eingrenzung der Bieter finden Sie unter Punkt 4, Angaben zur Angebotsphase entnehmen Sie bitte Punkt 5 der Allg. Verfahrensbedingungen. Alle weiteren Informationen zu diesem Verfahren wie Leistungsänderungen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden nur den zur Angebotsabgabe zugelassenen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Etwaige Fragen während der Angebotsfrist werden nur gegenüber den Unternehmen beantwortet, die sich bereits mittels Übersendung der Verschwiegenheitsvereinbarung zur Geheimhaltung verpflichtet haben. Die Beantwortung evt. Fragen, die die Angebotserstellung betreffen, erfolgt nur, sofern die Fragen bis zum 17.5.2018 bei der unter I.1) genannten Stelle eingereicht werden. . Die BVG behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne Verhandlungen oder Einholung weiterer Angebote zu erteilen; 2) Weitere für den Bieter/für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und für etwaige Subunternehmer mit dem Angebot einzureichende Erklärungen: — "Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG", — "Erklärung gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin"; 3) Weitere zusätzliche Angaben: Zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien. Bei der Vergabe von öffentl. Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten; 4) Die BVG wird in dem Verfahren von einem externen Berater begleitet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BVG betreiben den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Berlin mit U-Bahnen, Straßenbahnen und Omnibussen.
Für die Erbringung energiewirtschaftlicher Dienstleistungen für Fahrstrom, Liegenschaften, Wartehallen, etc sowie die Abwicklung der Belieferung Dritter wird ein Dienstleister gesucht.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung energiewirtschaftlicher Dienstleistungen. Dazu gehören folgende Teilleistungen:
Eigenversorgung BVG.
1) Strukturierung der Strombeschaffung und Erstellung von Stromfahrplänen;
2) Strombeschaffung kurzfristig für Mehr- und Mindermengen (Spot, Intraday);
3) Bilanzkreismanagement;
4) Verwaltung/Management von Verbrauchsstellen;
5) Abrechnung und Rechnungsprüfung;
6) Allgemeine Beratung und sonstige Themen;
7) Reporting.
Belieferung Dritter.
8) Abwicklung der Belieferung;
9) Gerichtliches Mahnwesen;
10) Reporting.
Vom Auftraggeber optional zu beziehende Leistung:
11) Regelstrombeschaffung anhand eines mit dem AG abzustimmenden Beschaffungskonzeptes
Die unter II.1.4 beschriebenen Leistungen umfassen folgende Mengen:
Gesamtbedarf Strom ca. 460 GWh.
Anzahl der Verbrauchsstellen für die Eigenversorgung der BVG:
— mit Leistungsmessung: 28, davon 4 virtuelle Summen-Zählpunkte (Pooling),
— ohne Leistungsmessung: ca. 570,
— ohne Zähler (Pauschalanlagen): aktuell ca. 4 200, zum 1.1.2019 voraussichtlich zusätzlich ca. 4 500.
Anzahl der Verbrauchsstellen für die Versorgung Dritter:
— ohne Leistungsmessung: ca. 500,
— ohne Zähler (Pauschalanlagen): ca. 4 700.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die BVG hat das Recht, den Vertrag einseitig bis zu zweimal um jeweils bis zu 24 Monate zu verlängern. Dieses Optionsrecht muss zu seiner Wirksamkeit von der BVG spätestens 12 Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende durch schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer in Anspruch genommen werden.
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Beschreibung der Optionen:
Folgende Leistung ist als Option vom Bieter anzugeben:
Regelstrombeschaffung anhand eines mit dem Auftraggeber abzustimmenden Beschaffungskonzeptes.
Derzeit erbringt der Auftraggeber die Strombeschaffung mittels Einkauf von Stromfahrplänen selbst. Zukünftig ist es denkbar, ein davon abweichendes Beschaffungskonzept einzuführen und vom Dienstleister ausführen zu lassen.
Nähere Angaben sind den unentgeltlich und uneingeschränkt zur Verfügung stehenden Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag den Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung Variante 1-3" auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Darin sind unter anderem Erklärungen abzugeben zu:
— Eintragungen in das Korruptionsregister,
— Eintragung in das Berufs- und Handelsregister,
— Berufsstand,
— Berufsgenossenschaft inkl. Beitragszahlung,
— Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB.
Gegebenenfalls werden beim Bieter weitere Nachweise angefordert. Diese sind nur nach Aufforderung vorzulegen.
Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe einzureichen.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Falle der Eignungsleihe auch vom Nachunternehmen bzw. Bietern der Bietergemeinschaft beizubringen.
Angebote, die keine vollständigen Erklärungen enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Nähere Angaben sind den unentgeltlich und uneingeschränkt zur Verfügung stehenden Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag den Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung Variante 1-3" auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Darin sind unter anderem Erklärungen abzugeben zu:
— Bestehen und Höhe einer Betriebshaftpflicht-/ Berufshaftpflichtversicherung,
— Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren bzgl. vergleichbarer Leistungen.
Spätestens im Auftragsfall ist zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag unverzüglich eine Berufshaftpflichtversicherung i.H.v. 10 Mio. EUR je Schadensereignis abzuschließen. Die Berufshaftpflichtversicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.
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Der Nachweis ist durch Vorlage der Erklärung zur Deckungszusage der Versicherung zu erbringen.
Mindestanforderung für die Bewerbung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssumme abgeschlossen wird.
Die Erklärung des Versicherers muss der Bewerbung beigelegt werden.
Der Bewerber muss gewährleisten, dass er die ausgeschriebenen Leistungen unter Berücksichtigung regulatorischer und sonstiger gesetzlicher/verordnungsrechtlicher Vorgaben, z.B. der Entflechtungsregelungen gemäß §§ 7 ff. EnWG, einschränkungslos erbringen kann. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass der Bewerber und spätere Auftragnehmer der hier ausgeschriebenen Leistungen ebenso wie mit ihm gemäß §§ 15ff. AktG verbundene Unternehmen möglicherweise als Energielieferant für zukünftig zu beschaffende Regelstrommengen für die BVG gesperrt ist, da er gegebenenfalls über Informationen verfügt, die einen Wettbewerb bei der Auftragsvergabe der Stromlieferungen verzerren/einschränken würden.
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Nähere Angaben sind den unentgeltlich und uneingeschränkt zur Verfügung stehenden Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag den Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung Variante 1-3" auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Darin sind unter anderem Erklärungen abzugeben zu:
— Erklärung, dass die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen entsprechend qualifiziert sind,
— jahresdurchschnittliche Menge an Beschäftigten (letzte 3 Jahre).
Zum Nachweis der Eignung sind vergleichbare Referenzen vorzulegen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie mindestens eine der prioritären Teilleistungen 1 bis 5 (gemäß Referenzvorlage) umfasst; sie kann auch mehrere prioritäre Teilleistungen umfassen. Für jede der prioritären Teilleistungen 1 bis 5 muss mindestens eine Referenz beigebracht werden.
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In die Bewertung für die Begrenzung der Anzahl der Bewerber fließen mindestens drei Referenzen ein. Reicht ein Bewerber mehr als drei Referenzen ein, sind vom Bieter die zu wertenden Referenzen zu kennzeichnen (mindestens drei).
Die eingereichten Referenzen sollen sich möglichst auf aktuelle Verträge beziehen. Das Vertragsende darf nicht vor dem 1.1.2016 liegen.
Nähere Angaben sind den unentgeltlich und uneingeschränkt zur Verfügung stehenden Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Besondere Vertragsbedingungen nebst Anlagen,
— die Leistungsbeschreibung der BVG nebst Anlagen,
— das Zuschlagsschreiben der BVG und die darin in Bezug genommenen Dokumente, insbesondere das Angebot des Auftragnehmers einschließlich des Preisblattes,
— die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der BVG für die Ausführung von Leistungen,
— die VOL/B in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung,
— das BGB unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Mit dem Angebot einzureichen sind Eigenerklärungen zur Frauenförderung sowie zu Tariftreue, Mindestlohnentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen.Die Einhaltung dieser gesetzlichen Verpflichtungen wird vertraglich festgeschrieben werden.
Genauere Angaben und entsprechende Vordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.

Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-04-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-08-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, FEM-SE2 (ILPZ 42300)
Dokumente URL: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Verfahrensablauf
Die Ausschreibung wird in 2 Stufen durchgeführt:
— Teilnahmewettbewerb mit dem Eingang der Teilnahmeanträge und der sich anschließenden Eignungsprüfung und Wertung,
— Angebotsphase mit dem Eingang der Angebote und der sich anschließenden Prüfung und Wertung der Angebote sowie der Durchführung von Bietergesprächen.
Nähere Angaben zum Verfahren entnehmen Sie bitte den "Allgemeinen Verfahrensbedingungen".
Die Beantwortung evt. Fragen, die die Erstellung des Teilnahmeantrages oder diesbezüglichen Unterlagen betreffen, erfolgt ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung Ziffer I.3) angegebenen Link. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind interessierte Unternehmen daher verpflichtet, regelmäßig und selbständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
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Mit dieser Bekanntmachung wird neben den Unterlagen, die u. a. für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind, aus sicherheitsrelevanten Gründen eine Verschwiegenheitsvereinbarung veröffentlicht. Diese ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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Nach Prüfung der unter Pkt. III.1) genannten Angaben/Nachweise wird auf Basis der aufgeführten Daten die Eignung der Bewerber geprüft.
Entsprechend § 41 Abs. 1 SektVO können die Bewerber bereits ab der Bekanntmachung sämtliche Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt für den Teilnahmewettbewerb (sowie Unterlagen für die Angebotsabgabe bzw. Verhandlungsphase) unter dem unter Punkt I.3 genannten Link abrufen. Ausgenommen von den Vergabeunterlagen sind die Besonderen Vertragsbedingung inkl. Anlagen, die Leistungsbeschreibung und das Preisblatt, da diese Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten.
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Der AG behält sich vor, die Bieteranzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden und die restlichen Vergabeunterlagen erhalten, auf 8 (plus darüber hinaus gehende punktgleiche Bewerber) zu begrenzen, sofern diese die Verschwiegenheitsvereinbarung eingereicht haben.
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Weitere Angaben zur Eignungsprüfung und Wertung/Eingrenzung der Bieter finden Sie unter Punkt 4, Angaben zur Angebotsphase entnehmen Sie bitte Punkt 5 der Allg. Verfahrensbedingungen.
Alle weiteren Informationen zu diesem Verfahren wie Leistungsänderungen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden nur den zur Angebotsabgabe zugelassenen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Etwaige Fragen während der Angebotsfrist werden nur gegenüber den Unternehmen beantwortet, die sich bereits mittels Übersendung der Verschwiegenheitsvereinbarung zur Geheimhaltung verpflichtet haben. Die Beantwortung evt. Fragen, die die Angebotserstellung betreffen, erfolgt nur, sofern die Fragen bis zum 17.5.2018 bei der unter I.1) genannten Stelle eingereicht werden.
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Die BVG behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne Verhandlungen oder Einholung weiterer Angebote zu erteilen;
2) Weitere für den Bieter/für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und für etwaige Subunternehmer mit dem Angebot einzureichende Erklärungen:
— "Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG",
— "Erklärung gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin";
3) Weitere zusätzliche Angaben:
Zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien.
Bei der Vergabe von öffentl. Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten;
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4) Die BVG wird in dem Verfahren von einem externen Berater begleitet.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtebachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen duch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen vgl. §§ 160 ff. GWB.
Quelle: OJS 2018/S 053-118236 (2018-03-13)
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