Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Hochtaunuskreises sowie der Städte Königstein, Kronberg und Steinbach ab dem 1.1.2020.
Mindestlieferzeitraum 3 Jahre (bis 1.1.2023) mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr. Maximale Laufzeit somit bis 1.1.2025.
Zu versorgen sind insgesamt 159 Lieferstellen, davon entfallen
89 Lieferstellen auf den Hochtaunuskreis,
21 Lieferstellen auf die Stadt Königstein,
33 Lieferstellen auf die Stadt Kronberg und
16 Lieferstellen auf die Stadt Steinbach.
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf ca. 53 917 MWh/a.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erdgasbelieferung Hochtaunuskreis, Königstein, Kronberg und Steinbach ab 1.1.2020
99/2018”
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Hochtaunuskreises sowie der Städte Königstein, Kronberg und Steinbach ab dem 1.1.2020.
Mindestlieferzeitraum...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Hochtaunuskreises sowie der Städte Königstein, Kronberg und Steinbach ab dem 1.1.2020.
Mindestlieferzeitraum 3 Jahre (bis 1.1.2023) mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr. Maximale Laufzeit somit bis 1.1.2025.
Zu versorgen sind insgesamt 159 Lieferstellen, davon entfallen
89 Lieferstellen auf den Hochtaunuskreis,
21 Lieferstellen auf die Stadt Königstein,
33 Lieferstellen auf die Stadt Kronberg und
16 Lieferstellen auf die Stadt Steinbach.
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf ca. 53 917 MWh/a.
1️⃣
Ort der Leistung: Hochtaunuskreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Hochtaunuskreises sowie der Städte Königstein, Kronberg und Steinbach ab dem 1.1.2020.
Mindestlieferzeitraum...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Hochtaunuskreises sowie der Städte Königstein, Kronberg und Steinbach ab dem 1.1.2020.
Mindestlieferzeitraum 3 Jahre (bis 1.1.2023) mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr. Maximale Laufzeit somit bis 1.1.2025.
Zu versorgen sind insgesamt 159 Lieferstellen, davon entfallen
89 Lieferstellen auf den Hochtaunuskreis,
21 Lieferstellen auf die Stadt Königstein,
33 Lieferstellen auf die Stadt Kronberg und
16 Lieferstellen auf die Stadt Steinbach.
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf ca. 53 917 MWh/a.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-01-01 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr, maximal bis 1.1.2025”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Eignung einzureichen:
Dokument „124-Hessen“ (Eigenerklärung zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Eignung einzureichen:
Dokument „124-Hessen“ (Eigenerklärung zur Eignung), das mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt wird.
Geforderte Eignungsnachweise (gemäß § 122 ff. GWB, §§ 43 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, PQ-VOL) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „124 – Hessen“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, so ist die jeweilige Ziffer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt „124-Hessen“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Eignung einzu-reichen:
Dokument „124-Hessen“ (Eigenerklärung zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Eignung einzu-reichen:
Dokument „124-Hessen“ (Eigenerklärung zur Eignung), das mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt wird.
Geforderte Eignungsnachweise (gemäß § 122 ff. GWB, §§ 43 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, PQ-VOL) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „124 – Hessen“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, so ist die jeweilige Ziffer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt „124-Hessen“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, mindestens 3 Referenzen über in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachte vergleichbare Leistungen/Mengenlieferungen anzufordern.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Eignung einzureichen:
Dokument „124-Hessen“ (Eigenerklärung zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Eignung einzureichen:
Dokument „124-Hessen“ (Eigenerklärung zur Eignung), das mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt wird.
Geforderte Eignungsnachweise (gemäß § 122 ff. GWB, §§ 43 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, PQ-VOL) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „124 – Hessen“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, so ist die jeweilige Ziffer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt „124-Hessen“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, mindestens 3 Referenzen über in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachte vergleichbare Leistungen/Mengenlieferungen anzufordern.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-22
09:45 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-22
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bad Homburg v. d. Höhe
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Der Öffnungstermin ist nicht öffentlich.
“Gemäß § 7 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) haben die Bieter mit ihrem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1...”
Gemäß § 7 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) haben die Bieter mit ihrem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 (Tariftreueerklärung), § 6 (Mindestentgelterklärung) und ggfs. § 8 Abs. 2 sowie § 9 Abs. 1 und 2 HVTG abzugeben. Dies bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 615112-6834📞
Fax: +49 615112-5816 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 615112-6834📞
Fax: +49 615112-5816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristregelung für ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristregelung für ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 615112-6834📞
Fax: +49 615112-5816 📠
Quelle: OJS 2018/S 202-458636 (2018-10-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Hochtaunuskreises sowie der Städte Königstein, Kronberg und Steinbach ab dem 1.1.2020.
Mindestlieferzeitraum...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Hochtaunuskreises sowie der Städte Königstein, Kronberg und Steinbach ab dem 1.1.2020.
Mindestlieferzeitraum 3 Jahre (bis 1.1.2023) mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr. Maximale Laufzeit somit bis 1.1.2025.
Zu versorgen sind insgesamt 159 Lieferstellen, davon entfallen
89 Lieferstellen auf den Hochtaunuskreis
21 Lieferstellen auf die Stadt Königstein
33 Lieferstellen auf die Stadt Kronberg und
16 Lieferstellen auf die Stadt Steinbach.
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf ca. 53 917 MWh/a.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3841474.42 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Hochtaunuskreises sowie der Städte Königstein, Kronberg und Steinbach ab dem 1.1.2020.
Mindestlieferzeitraum...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Hochtaunuskreises sowie der Städte Königstein, Kronberg und Steinbach ab dem 1.1.2020.
Mindestlieferzeitraum 3 Jahre (bis 1.1.2023) mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr. Maximale Laufzeit somit bis 1.1.2025.
Zu versorgen sind insgesamt 159 Lieferstellen, davon entfallen
89 Lieferstellen auf den Hochtaunuskreis
21 Lieferstellen auf die Stadt Königstein
33 Lieferstellen auf die Stadt Kronberg und
16 Lieferstellen auf die Stadt Steinbach
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf ca. 53 917 MWh/a.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 202-458636
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Erdgasbelieferung Hochtaunuskeis, Königstein, Kronberg und Steinbach ab 2020 (3 Jahre)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gasversorgung Main-Kinzig GmbH
Postanschrift: Rudolf-Diesel-Str.
Postort: Gelnhausen
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Main-Kinzig-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3 840 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3841474.72 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristregelung für ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristregelung für ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 006-009031 (2019-01-07)