Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Hochtaunuskreises sowie der Städte Königstein, Kronberg und Steinbach ab dem 1.1.2020.
Mindestlieferzeitraum 3 Jahre (bis 1.1.2023) mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr. Maximale Laufzeit somit bis 1.1.2025.
Zu versorgen sind insgesamt 159 Lieferstellen, davon entfallen
89 Lieferstellen auf den Hochtaunuskreis,
21 Lieferstellen auf die Stadt Königstein,
33 Lieferstellen auf die Stadt Kronberg und
16 Lieferstellen auf die Stadt Steinbach.
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf ca. 53 917 MWh/a.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Referenznummer: 99/2018
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Hochtaunuskreises sowie der Städte Königstein, Kronberg und Steinbach ab dem 1.1.2020.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hochtaunuskreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-10-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-19 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 202-458636
ABl. S-Ausgabe: 202
Zusätzliche Informationen
“Der Öffnungstermin ist nicht öffentlich.”
Quelle: OJS 2018/S 202-458636 (2018-10-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3841474.42 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Gemäß § 7 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) haben die Bieter mit ihrem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1...”
Gemäß § 7 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) haben die Bieter mit ihrem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 (Tariftreueerklärung), § 6 (Mindestentgelterklärung) und ggfs. § 8 Abs. 2 sowie § 9 Abs. 1 und 2 HVTG abzugeben. Dies bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
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Quelle: OJS 2019/S 006-009031 (2019-01-07)