Erdgaslieferung 2019/2020/2021 für das Amt Burg-Sankt Michaelisdonn

Amt Burg-Sankt Michaelisdonn, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH

Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis
Gesamtmenge: ca. 3 469 204 kWh/Jahr
Lieferzeitraum: 1.1.2019 – 1.1.2022

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-04 Auftragsbekanntmachung
2018-09-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-05-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis Gesamtmenge: ca. 3 469 204 kWh/Jahr Lieferzeitraum: 1.1.2019 – 1.1.2022
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gasversorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dithmarschen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Amt Burg-Sankt Michaelisdonn, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Holzmarkt 7
Postleitzahl: 25712
Postort: Burg (Dithmarschen)
Kontakt
Internetadresse: http://www.kubus-mv.de 🌏
E-Mail: fink@kubus-mv.de 📧
Telefon: +49 3853031/273 📞
Fax: +49 3853031/255 📠
URL der Dokumente: https://www.enportal.de/index.php/oeffentliche-ausschreibung.html 🌏
URL der Teilnahme: https://www.enportal.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-04 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-05 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 087-195116
ABl. S-Ausgabe: 87
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“ auf www.enportal.de durchgeführt. IV.2.6) Bindefrist des Angebotes: In Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion. Angaben zu: — Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, — Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO (wird von Auftraggeber angefordert), — Auszug aus dem Vergabe- und Korruptionsregister Schleswig- Holstein nach § 13 Abs. 2 TTG (wird vom Auftraggeber angefordert).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis
Gesamtmenge: ca. 3 469 204 kWh/Jahr
Lieferzeitraum: 1.1.2019 – 1.1.2022
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 1
Bezeichnung des Loses: Los Amt Burg-Sankt Michaelisdonn
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Amtes Burg-Sankt-Michaelisdonn gemäß Leistungsverzeichnis
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gem. Leistungsverzeichnis

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaates.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die Geschäftsjahre 2015 bis 2017,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die Geschäftsjahre 2015 bis 2017.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen in Form einer Liste, der in den Geschäftsjahren 2015 bis 2017 erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge In EUR, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermengen/Jahr) des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
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— Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil IV der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer),
— Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 15 000 EUR,
— Verpflichtungserklärung zu § 18 Absatz 1 TTG (Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen),
— Verpflichtungserklärung zu § 18 Absatz 3 TTG,
— Verpflichtungserklärung zum Nichtvorliegen einer Auftragssperre.

Verfahren
Informationen zur elektronischen Auktion: Siehe Vergabeunterlagen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:01

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Averlak
Land: Dithmarschen 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Buchholz
Gemeinde Burg
Gemeinde Eggstedt
Gemeinde Großenrade
Gemeinde Hochdonn
Gemeinde Kuden
Gemeinde Quickborn
Kontakt
Kontaktperson: Kubus Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin
Dokumente URL: https://www.enportal.de/index.php/oeffentliche-ausschreibung.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“ auf www.enportal.de durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebotes:
In Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion.
Angaben zu:
— Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO (wird von Auftraggeber angefordert),
— Auszug aus dem Vergabe- und Korruptionsregister Schleswig- Holstein nach § 13 Abs. 2 TTG (wird vom Auftraggeber angefordert).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Schleswig Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbroker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431 / 988-4702 📠
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/Vergabekammer.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1,169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 087-195116 (2018-05-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 396549.06 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 180-407813
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 087-195116
ABl. S-Ausgabe: 180

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-28 📅
Name: SWN Stadtwerke Neumünster GmbH
Postort: Neumünster
Land: Deutschland 🇩🇪
Neumünster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 396549.06 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1,169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 180-407813 (2018-09-17)