Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Amtes Parchimer Umland und die amtsangehörigen Gemeinden.
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 1.1.2022.
Liefermenge: ca. 2 547 842 kWh/Jahr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Amt Parchimer Umland vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Walter-Hase-Straße 42
Postort: Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner Straße 5, 19061 Schwerin”
Telefon: +49 3853031256📞
E-Mail: info@kubus-mv.de📧
Fax: +49 3853031255 📠
Region: Ludwigslust-Parchim🏙️
URL: http://www.kubus-mv.de/🌏
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: Gemeinde Domsühl vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Walter-Hase-Straße 42
Postort: Parchim
Kontaktperson:
“KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner Straße 5, 19061 Schwerin”
Telefon: +49 3853031256📞
Telefon: +49 3853031255 📠
Name: Gemeinde Groß Godems vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Name: Gemeinde Karrenzin vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Name: Gemeinde Lewitzrand vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Name: Gemeinde Rom vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Name: Gemeinde Spornitz vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Name: Gemeinde Stolpe vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Name: Gemeinde Ziegendorf vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Öffentlicher Auftraggeber Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erdgaslieferung 2019/2020/2021 für das Amt Parchimer Umland und die amtsangehörigen Gemeinden”
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Amtes Parchimer Umland und die amtsangehörigen Gemeinden.
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 1.1.2022
Liefermenge:...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Amtes Parchimer Umland und die amtsangehörigen Gemeinden.
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 1.1.2022
Liefermenge: ca. 2 547 842 kWh/Jahr
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 379633.86 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los Amt Parchimer Umland
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gasversorgung📦
Ort der Leistung: Ludwigslust-Parchim🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis des Amtes Parchimer Umland.
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Amtes Parchimer Umland und der amtsangehörigen Gemeinden
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 1.1.2022
Liefermenge:...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Amtes Parchimer Umland und der amtsangehörigen Gemeinden
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 1.1.2022
Liefermenge: ca. 2 547 842 kWh/Jahr
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 095-215215
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los Amt Parchimer Umland
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 11
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SWN Stadtwerke Neumünster GmbH
Postort: Neumünster
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Neumünster, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 379633.86 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385588-5162📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 385588-485-5162 📠
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Organigramm/M%C3%BCller%E2%80%93Tillmann,-Norbert-(1.-Vergabekammer)🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 174-394388 (2018-09-07)