Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Hohen Neuendorf vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Oranienburger Straße 2
Postort: Hohen Neuendorf
Postleitzahl: 16540
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha- von- Suttner Straße 5, 19061Schwerin”
Telefon: +49 3853031256📞
E-Mail: landeck@kubus-mv.de📧
Fax: +49 3853031255 📠
Region: Oberhavel🏙️
URL: http://www.kubus-mv.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgaslieferung 2019/2020/2021 für die Stadt Hohen Neuendorf
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Auftraggebers
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 1.1.2022
Liefermenge: ca. 2 655 834 kWh/Jahr”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 296471.43 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los Stadt Hohen Neuendorf
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gasversorgung📦
Ort der Leistung: Oberhavel🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis des Auftraggebers
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des des Auftraggebers
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 1.1.2022
Liefermenge: ca. 2 655 834 kWh/Jahr” Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 090-202145
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los Stadt Hohen Neuendorf
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 10
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ZVO Energie GmbH
Postort: Sierksdorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ostholstein🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 296471.43 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie für Auftraggeber aus Brandenburg”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠
URL: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstößegegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 157-359898 (2018-08-14)