Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Kreis Nordfriesland, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH”
Postanschrift: Marktstraße 6
Postort: Husum
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner Straße 5, 19061 Schwerin”
Telefon: +49 3853031-261📞
E-Mail: info@kubus-mv.de📧
Fax: +49 3853031-255 📠
Region: Nordfriesland🏙️
URL: http://www.kubus-mv.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgaslieferung Kreis Nordfriesland 2019/2020/2021
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Kreises Nordfriesland, ca. 4 344 498 kWh/Jahr”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 514432.23 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los Kreis Nordfriesland
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gasversorgung📦
Ort der Leistung: Nordfriesland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnhahmestellen gemäß Abnahmestellenverzeichnis des Kreises Nordriesland
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Kreises Nordfriesland, ca. 4 344 498 kWh/Jahr” Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 097-220998
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los Kreis Nordfriesland
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 13
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 13
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: E.ON Energie Deutschland GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 514432.23 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll:
“E.ON Energie Dialog GmbH,Am Kanal 2-3, 14467 Potsdam für Erbringung von umfassenden Dienstleistungen im Berech Kundenservice für Strom-, Gas-, Wärme- und...”
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll
E.ON Energie Dialog GmbH,Am Kanal 2-3, 14467 Potsdam für Erbringung von umfassenden Dienstleistungen im Berech Kundenservice für Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserkunden, insb. Messstellenmanagement, Abrechnung Kundenkontakt- und Forderungsmanagement
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431988-4702 📠
URL: http://www.schleswig-holstein.de/MWAVT/DE/Wirtschaft/OeffentlichesAuftragswesen/OeffentlichesAuftragswesen_node.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 174-394490 (2018-09-10)