Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Harz, vertreten durch die Kubus Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 42
Postort: Halberstadt
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Kubus Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner Straße 5, 19061 Schwerin”
Telefon: +49 3853031-261📞
E-Mail: wegner@kubus-mv.de📧
Fax: +49 3853031-255 📠
Region: Harz🏙️
URL: http://www.kubus-mv.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgaslieferung Landkreis Harz 2019/2020/2021
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Landkreises Harz, ca. 10 152 702 kWh/Jahr”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 422 404 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 1 Region Quedlinburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gasversorgung📦
Ort der Leistung: Harz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis des Landkreises Harz
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Landkreises Harz, ca. 3 181 072 kWh/Jahr” Vergabekriterien
Preis
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 2 Region Wernigerode
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Landkreises Harz, ca. 3 839 404 kWh/Jahr”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 3 Region Halberstadt
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Landkreises Harz, ca. 3 132 226 kWh/Jahr”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 108-245566
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Teillos 1 Region Quedlinburg
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 13
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 13
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Harz Energie GmbH & Co. KG
Postort: Osterode am Harz
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Göttingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 446801.66 💰
2️⃣
Titel: Teillos 2 Region Wernigerode
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: enercity AG
Postort: Hannover
Region: Region Hannover🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 524308.63 💰
3️⃣
Titel: Teillos 3 Region Halberstadt
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postort: Osterode im Harz
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 451293.71 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529📞
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345-5141115 📠
URL: http://www.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den tag des zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt fernener voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 184-416120 (2018-09-24)