Die bestehenden Gewölbebrücken unter den 7 Gleisen werden zurückgebaut und durch WIB Überbauten auf Bohrpfähle (Widerlager) ersetzt. Dabei erhöht sich die lichte Weite auf ca. 14 m. Die EÜ befindet sich in Düsseldorf Gerresheim. Für die Erstellung der Kopfbalken werden Hilfsbrücken eingesetzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-02.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erneuerung EÜ Düsselbach, Düsseldorf Gerresheim, Strecke 2550, Km 93,090
18FEI31749”
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Eisenbahnbrücken📦
Kurze Beschreibung:
“Die bestehenden Gewölbebrücken unter den 7 Gleisen werden zurückgebaut und durch WIB Überbauten auf Bohrpfähle (Widerlager) ersetzt. Dabei erhöht sich die...”
Kurze Beschreibung
Die bestehenden Gewölbebrücken unter den 7 Gleisen werden zurückgebaut und durch WIB Überbauten auf Bohrpfähle (Widerlager) ersetzt. Dabei erhöht sich die lichte Weite auf ca. 14 m. Die EÜ befindet sich in Düsseldorf Gerresheim. Für die Erstellung der Kopfbalken werden Hilfsbrücken eingesetzt.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 7609978.96 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Eisenbahnbrücken📦
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die bestehenden Gewölbebrücken unter den 7 Gleisen werden zurückgebaut und durch WIB Überbauten auf Bohrpfähle (Widerlager) ersetzt. Dabei erhöht sich die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die bestehenden Gewölbebrücken unter den 7 Gleisen werden zurückgebaut und durch WIB Überbauten auf Bohrpfähle (Widerlager) ersetzt. Dabei erhöht sich die lichte Weite auf ca. 14 m. Die EÜ befindet sich in Düsseldorf Gerresheim. Für die Erstellung der Kopfbalken werden Hilfsbrücken eingesetzt.
“Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch – kein Planfeststellungsbeschluss vor.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall...”
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch – kein Planfeststellungsbeschluss vor.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 136-311625 (2018-07-17)