Errichtung von Flugbetriebsflächen (Start- und Landebahnen) und Abstellflächen für Flugzeuge des Typs A400M, A 330 und C-160 inkl. technischer Ausrüstung (Befeuerung, Lehrrohrsysteme).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Errichtung von Flugbetriebsflächen für A400M/A330 in Niamey/Niger
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Flugplätze, Start- und Landebahnen und Rollfelder📦
Kurze Beschreibung:
“Errichtung von Flugbetriebsflächen (Start- und Landebahnen) und Abstellflächen für Flugzeuge des Typs A400M, A 330 und C-160 inkl. technischer Ausrüstung...”
Kurze Beschreibung
Errichtung von Flugbetriebsflächen (Start- und Landebahnen) und Abstellflächen für Flugzeuge des Typs A400M, A 330 und C-160 inkl. technischer Ausrüstung (Befeuerung, Lehrrohrsysteme).
Errichtung von Flugbetriebsflächen im Umfang von ca. 140 000 m in Beton- und Asphaltbauweise. einschließlich aller erforderlichen Rollleitlinien, Markierungen, Beschilderungen, Erdungs- und Verzurrpunkten, der erforderlichen Oberflächenentwässerung, aller erforderlicher Beleuchtungs- und Befeuerungsanlagen, der Medienerschließung und der Medienversorgungsinfrastruktur. Die FBF besteht aus Abstellplätzen, Vorfeldern, Taxiways und einem Anteil der Start- und Landebahn (09L/27R). Die neuen FBF sind an den bestehenden Taxiway und die Start- und Landebahn (09R/27L) der vorhandenen FBF anzuschließen.
Neben der Herstellung der FBF beinhaltet die Baumaßnahme die Planung sowie die Vorbereitung eines Anschlusses an die Energieversorgung des Flughafens.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-08
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-08
08:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 179-404561 (2018-09-14)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 179-404561
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.1)
Ort des zu ändernden Textes: Bezeichnung des Auftrags:
Alter Wert
Text: Errichtung von Flugbetriebsflächen für A400M/A330 in Niamey/Niger
Neuer Wert
Text: 1/DLII5/II020_Errichtung von Flugbetriebsflächen für A400M/A330 in Niamey/Niger
Quelle: OJS 2018/S 180-407536 (2018-09-18)
Ergänzende Angaben (2018-09-26)
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Die Vergabeunterlagen wurden durch die Veröffentlichung des 1. Hinweisblatts ergänzt.”
Quelle: OJS 2018/S 187-421754 (2018-09-26)
Ergänzende Angaben (2018-10-04)
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Die Vergabeunterlagen wurden durch die Veröffentlichung des 2. Hinweisblatts ergänzt.”
Quelle: OJS 2018/S 193-435694 (2018-10-04)
Ergänzende Angaben (2018-10-05)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Neuer Wert
Text:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die...”
Text
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder
— eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Rückgriff auf andere Unternehmen zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mit dem Angebot sind mind. 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten zehn Jahren einzureichen. Vergleichbar sind Leistungen, wenn:
— das Auftragsvolumen mindestens 5 Mio. EUR beträgt,
— die Leistung der Referenz der ausgeschriebenen Leistung entspricht.
Die Referenzen sind beschreibend darzustellen, eine tabellarische Auflistung ist nicht ausreichend. Zu jeder Referenz ist ein Ansprechpartner (Name, Telefon, E-Mail) anzugeben.
Können die Referenzen nicht geprüft werden, weil die angegebene Referenz nicht erreichbar ist (z. B. Telefonnummer nicht korrekt geschrieben, E-Mail-Adresse nicht erreichbar) oder die Referenz reagiert nicht auf eine Anfrage, so gilt die Referenz als nicht gestellt und kann damit nicht zum Nachweis der Eignung herangezogen werden. Tritt der Fall ein, dass keine 2 Referenzen verbleiben, so kann die Eignung nicht nachgewiesen werden. In diesem Fall ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, den Bieter zur Angabe weiterer Referenzen aufzufordern. Ein solches Angebot kann von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3
Alter Wert
Text: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Neuer Wert
Text:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die...”
Text
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder
— eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Rückgriff auf andere Unternehmen zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mit dem Angebot sind mind. 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten zehn Jahren einzureichen. Vergleichbar sind Leistungen, wenn:
— das Auftragsvolumen mindestens 5 Mio. EUR beträgt,
— die Leistung der Referenz der ausgeschriebenen Leistung entspricht.
Die Referenzen sind beschreibend darzustellen, eine tabellarische Auflistung ist nicht ausreichend. Zu jeder Referenz ist ein Ansprechpartner (Name, Telefon, E-Mail) anzugeben.
Können die Referenzen nicht geprüft werden, weil die angegebene Referenz nicht erreichbar ist (z. B. Telefonnummer nicht korrekt geschrieben, E-Mail-Adresse nicht erreichbar) oder die Referenz reagiert nicht auf eine Anfrage, so gilt die Referenz als nicht gestellt und kann damit nicht zum Nachweis der Eignung herangezogen werden. Tritt der Fall ein, dass keine 2 Referenzen verbleiben, so kann die Eignung nicht nachgewiesen werden. In diesem Fall ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, den Bieter zur Angabe weiterer Referenzen aufzufordern. Ein solches Angebot kann von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
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Quelle: OJS 2018/S 194-438203 (2018-10-05)
Ergänzende Angaben (2018-10-10)
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Die Vergabeunterlagen wurden durch die Veröffentlichung des 3. Hinweisblattes ergänzt.”
Quelle: OJS 2018/S 197-444772 (2018-10-10)
Ergänzende Angaben (2018-10-12)
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Die Vergabeunterlagen wurden mit der Veröffentlichung des 4. Hinweisblatts geändert.”
Quelle: OJS 2018/S 200-453747 (2018-10-12)
Ergänzende Angaben (2018-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Errichtung von Flugbetriebsflächen (Start- und Landebahnen) und Abstellflächen für Flugzeuge des Typs A400M, A 330 und C-160 inkl. technischer Ausrüstung...”
Kurze Beschreibung
Errichtung von Flugbetriebsflächen (Start- und Landebahnen) und Abstellflächen für Flugzeuge des Typs A400M, A 330 und C-160 inkl. technischer Ausrüstung (Befeuerung, Lehrrohrsysteme)
“Die Vergabeunterlagen wurden mit der Veröffentlichung des 5. Hinweisblatts geändert.”
Quelle: OJS 2018/S 211-481633 (2018-10-30)
Ergänzende Angaben (2018-10-31)
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Die Vergabeunterlagen wurden mit der Veröffentlichung des 6. Hinweisblatts geändert.”
Quelle: OJS 2018/S 212-484092 (2018-10-31)
Ergänzende Angaben (2018-11-02)
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Die Vergabeunterlagen wurden mit der Veröffentlichung des 7. Hinweisblatt geändert.”
Quelle: OJS 2018/S 213-487827 (2018-11-02)
Wettbewerbsergebnisse (2019-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Errichtung von Flugbetriebsflächen für A400M/A330 in Niamey/Niger
1/DLII5/II020
Verfahren Kriterien für die Bewertung von Projekten
Preis
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 179-404561
Ergebnisse des Wettbewerbs Auszeichnung und Preise
Datum der Entscheidung der Jury: 2018-12-18 📅
Informationen über die Teilnehmer
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 5
Name(n) und Anschrift(en) des/der Gewinner(s) des Gewinnspiels
Name: STRABAG International GmbH
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️ Wert des Preises/der Preise
Währungscode: EUR 💰
Wert des/der verliehenen Preises/Preise ohne Mehrwertsteuer: 1.00
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 006-010183 (2019-01-07)