ERV Signaturkarten (inkl. qualifizierter Zertifikate)
Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
Gegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung von Einzelsignaturkarten (inkl. qualifizierter Zertifikate) auf Abruf
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-11.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2018-04-11 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2018-04-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Zertifizierungsdienste elektronischer Signaturen
Referenznummer: IT 003-2018
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zertifizierungsdienste elektronischer Signaturen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Puschkinstraße 19-21 / Werderstraße 74d (Werderhof)
Postleitzahl: 19055
Postort: Schwerin
Kontakt
Internetadresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/jm/ 🌏
E-Mail: felix.hermann@gemit.jm.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 3855883188 📞
Fax: +49 3855883451 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabemarktplatz-mv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-162b46c0b25-202905d125d91355 🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabemarktplatz-mv.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-11 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-13 📅
Datum des Beginns: 2018-07-02 📅
Datum des Endes: 2020-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 072-159127
ABl. S-Ausgabe: 72
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 601 680 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 601 680 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Zusätzliche Informationen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:23
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.vergabemarktplatz-mv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-162b46c0b25-202905d125d91355 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Postanschrift: Lübecker Straße 283
Postleitzahl: 19059
Telefon: +49 3854800734 📞
E-Mail: b.breuel@dvz-mv.de 📧
Fax: +49 385480098734 📠
Land: Schwerin, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.dvz-mv.de/Kompetenzen/Beschaffung-und-Vergabe 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160 📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 3855885817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 072-159127 (2018-04-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Zertifizierungsdienste elektronischer Signaturen
Referenznummer: IT 003-2018
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung von Einzelsignaturkarten (inkl. qualifizierter Zertifikate) auf Abruf
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zertifizierungsdienste elektronischer Signaturen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Puschkinstraße 19-21 / Werderstraße 74d (Werderhof)
Postleitzahl: 19055
Postort: Schwerin
Kontakt
Internetadresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/jm/ 🌏
E-Mail: felix.hermann@gemit.jm.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 3855883188 📞
Fax: +49 3855883451 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabemarktplatz-mv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-162b46c0b25-202905d125d91355 🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabemarktplatz-mv.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-11 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-13 📅
Datum des Beginns: 2018-07-02 📅
Datum des Endes: 2020-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 072-159127
ABl. S-Ausgabe: 72
Zusätzliche Informationen
Aufgrund der vorläufigen Schätzung können hieraus weder Rechte des späteren Auftragnehmers noch Pflichten des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern abgeleitet werden. Seitens des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Abnahmeverpflichtung einer Mindestanzahl. Gleichzeitig werden mit den Angaben keine Höchstmengen definiert.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 601 680 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der elektronische Rechtsverkehr bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften Mecklenburg-Vorpommerns ist ab dem 1.1.2018 für den Posteingang eröffnet. Danach soll ebenfalls die flächendeckende Nutzung des elektronischen Postausgangs, insbesondere auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, entsprechend ermöglicht werden.
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Perspektivisch werden zudem auch Signiervorgänge im Zusammenhang mit der elektronischen Akte notwendig, die voraussichtlich ab dem 1.6.2018 erprobt werden soll und dann sukzessive eingeführt wird.
Somit müsste es möglich sein, während der Laufzeit des Rahmenvertrages in einer Kartenperiode schätzungsweise bis zu 2.760 Karten abrufen zu können. Insgesamt ist eine (doppelte) Anzahl i. H. v. 5.520 Einzelsignaturkarten nicht auszuschließen, da die Dauer eines Signaturzertifikats ab Einzelabruf u. Lieferung 2 Jahre anhält, der Rahmenvertrag aber eine maximale Laufzeit von 48 Monaten hat. Dementsprechend besteht die Möglichkeit, während der Vertragslaufzeit insgesamt 2 Abrufe an Einzelsignaturkarten (inkl. qualifizierter Zertifikate) zu jeweils 2 760 Karten zu tätigen. Der Bieter muss dementsprechend während der Dauer des Rahmenvertrages über entsprechende Kapazitäten verfügen.
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Bei den genannten Werten handelt es sich lediglich um Schätzwerte, die keine Mindest- oder Höchstabnahmemengen definieren und aus denen Bieter keine Verbindlichkeiten ableiten können.
Die Mindestlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate – höchstens jedoch zweimal –, soweit der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung nicht mindestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende kündigt. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt somit 48 Monate.
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Die zu erbringende Leistung wird ausführlich in Anlage 1 – Leistungsbeschreibung und Anlage 2 – Kriterienkatalog zum Rahmenvertrag beschrieben. Der konkrete Umfang an Einzel-signaturkarten (inkl. qualifizierter Zertifikate) wird im jeweiligen Einzelabruf festgelegt.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Die Mindestlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate – höchstens jedoch zweimal –, soweit der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung nicht mindestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende kündigt. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt somit 48 Monate.
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Aufgrund der vorläufigen Schätzung können hieraus weder Rechte des späteren Auftragnehmers noch Pflichten des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern abgeleitet werden. Seitens des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Abnahmeverpflichtung einer Mindestanzahl. Gleichzeitig werden mit den Angaben keine Höchstmengen definiert.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Lübecker Straße 283
19059 Schwerin
Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges nicht älter als 6 Monate seit dem Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung oder eine Handlungsvollmacht.
Soweit der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit wesentliche Ressourcen von Dritten/Nachunternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer vorzulegen (vor Zuschlagserteilung durch den Bieter, der in die engere Wahl gekommen ist).
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Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abzugeben.
Die Vergabestelle behält sich gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung von Unterlagen.
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— Unternehmensdarstellung nebst Erklärung über den Gesamtumsatz,
— Kopie einer deutschen Betriebshaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung.
Soweit der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit wesentliche Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer vorzulegen (vor Zuschlagserteilung durch den Bieter, der in die engere Wahl gekommen ist).
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Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis desjenigen Mietglieds der Bietergemeinschaft ausreichend, welches für den jeweiligen Leistungsteil verantwortlich sein soll.
Die Vergabestelle behält sich gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung von Unterlagen.
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— Mindestens 3 Projekt-/Unternehmensreferenzen bzgl. des Leistungsgegenstandes gem. Anlage 1 (Leistungsbeschreibung),
— Gesamtzahl der durchschnittlich fest angestellten Mitarbeiter und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren aufgeschlüsselt nach Geschäftsjahr,
— Sofern zutreffend, Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, sich bei der Leistungserbringung der Fähigkeiten anderer Unternehmen, freier Mitarbeiter, Unterauftragnehmer, Konzernverbundener Unternehmen zu bedienen,
— Der Bieter ist ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter gem. eIDAS-VO Nr. 910/2014 und in der deutschen Vertrauensliste oder der Vertrauensliste eines Mitgliedstaats der EU gem. Art. 22 eIDAS-VO Nr. 910/2014 gelistet.
Nachweis beifügen.
Soweit der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit wesentliche Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer vorzulegen (vor Zuschlagserteilung durch den Bieter, der in die engere Wahl gekommen ist).
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Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis desjenigen Mietglieds der Bietergemeinschaft ausreichend, welches für den jeweiligen Leistungsteil verantwortlich sein soll.
Die Vergabestelle behält sich gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung von Unterlagen.
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— Mindestens 3 Projekt-/Unternehmensreferenzen bzgl. des Leistungsgegenstandes gem. Anlage 1 (Leistungsbeschreibung),
— Der Bieter ist ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter gem. eIDAS-VO Nr. 910/2014 und in der deutschen Vertrauensliste oder der Vertrauensliste eines Mitgliedstaats der EU gem. Art. 22 eIDAS-VO Nr. 910/2014 gelistet.
Nachweis beifügen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Der Bieter ist ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter gem. eIDAS-VO Nr. 910/2014 und in der deutschen Vertrauensliste oder der Vertrauensliste eines Mitgliedstaats der EU gem. Art. 22 eIDAS-VO Nr. 910/2014 gelistet.
Nachweis beifügen.
— Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen,
— Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitserklärungen,
— Eigenerklärung zu Datenschutz und Datensicherheit,
— Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nebst Technisch organisatorischer Maßnahmen (TOM),
— Sofern zutreffend, Verpflichtungserklärung für Unterauftragnehmer,
— Sofern zutreffend, Patronatserklärung für eignungsleihendes Unternehmen.
Soweit der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit wesentl. Ressourcen von Dritten/Nachunternehmen (NU) zurückgreifen will, sind vorgenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/NU vorzulegen (vor Zuschlagserteilung durch den Bieter der in die engere Wahl gekommen ist). BeiBietergemeinschaften (BG) ist der Nachweis desjenigen Mietglieds der BG ausrei.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:23
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.vergabemarktplatz-mv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-162b46c0b25-202905d125d91355 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Postanschrift: Lübecker Straße 283
Postleitzahl: 19059
Telefon: +49 3854800734 📞
E-Mail: b.breuel@dvz-mv.de 📧
Fax: +49 385480098734 📠
Land: Schwerin, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.dvz-mv.de/Kompetenzen/Beschaffung-und-Vergabe 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
— Eigenerklärung nach § 123 GWB,
— Eigenerklärung nach § 124 GWB,
— Eigenerklärung nach § 125 GWB (sofern zutreffend).
Soweit der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit wesentliche Ressourcen von Dritten/Nachunternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer vorzulegen (vor Zuschlagserteilung durch den Bieter der in die engere Wahl gekommen ist).
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Die Bietergemeinschaft benennt jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160 📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 3855885817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Rügen der Unternehmen, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an die unter I.1) genannten Kontaktstelle zu richten.
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