Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit Angebotsabgabe hat der AN zwingend die Zulassung (der Landesdirektion Sachsen Abt. Arbeitsschutz oder des Wirtschaftsministerium) nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Anhang III Nr. II Pkt. 2.4.2 vorzulegen, Abfallentsorger ist der Auftraggeber.
Zusammenfassung vorzulegende Unterlagen:
1) Sachkundenachweis gemäß DGUV Regel 101-004 (BGR 128) „Kontaminierte Bereiche“,
2) Fachkundenachweis gemäß TRGS 524 „Sanierung im kontaminierten Bereich“,
3) Nachweis zur Ausführung mit staubbeseitigenden Maschinen (Raumluftfilteranlagen, Industriestaubsaugern der Staubklasse H),
4) mind. 3 vergleichbare Referenzobjekte,
5) Die Unterlagen sind in Deutscher Sprache vorzulegen.
Zur Angebotsabgabe ist der Sachkundenachweis gemäß DGUV Regel 101-004 (BGR 128) „Kontaminierte Bereiche“ vorzulegen.
Außerdem ist ein Nachweis zur Ausführung mit staubbeseitigenden Maschinen (Raumluftfilteranlagen, Industriestaubsaugern der Staubklasse H) zu erbringen. Zu den Raumluftfilteranlagen sind aktuelle Messprotokolle über Durchführung der Emissionsmessung gemäß VDI 3861, Blatt 2 (in Anlehnung an die TRGS 519) für die zum Einsatz kommende(n) Raumluftfilteranlage(n) sowie die aktuellen Prüfzertifikate für die zum Einsatz kommenden Industriestaubsauger der Staubklasse H vorzulegen. Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzobjekte zu benennen. Für diese Referenzen sind der AG, der Bearbeitungszeitraum und die Art der Tätigkeit anzugeben.
Grundlage des Angebotes sind die Anforderungen der DGUV Regel 101-004 (BGR 128), der TRGS 524, der VDI 6202 sowie die BGI 858.
Darüber hinaus sind zu berücksichtigen die
— (BioStoffV)Biostoffverordnung,
— TRBA (Technische Regel biologischer Arbeitsstoffe) 400/ 500/ 460 /461,
— TRGS (Technische Regel Gefahrstoffe) 540/ /524/555/ 907 – GefStoffV (Gefahrstoffverordnung).