Für Personen, die das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben, am Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt teilzuhaben, sind Leistungen mit dem Ziel zu erbringen, eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben einzumünden oder Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen. Die Förderung umfasst zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Ziel, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch genommen, erforderliche therapeutische Behandlungen eingeleitet werden und an Regelangebote zur Aktivierung und Stabilisierung und eine frühzeitige intensiveberufsorientierte Förderung herangeführt wird. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie die beteiligten Berliner Jobcenter treten bei diesem Vertrag zugleich als Bedarfsträger auf.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-12-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Jugendbildung
Kurze Beschreibung:
Für Personen, die das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben, am Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt teilzuhaben, sind Leistungen mit dem Ziel zu erbringen, eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben einzumünden oder Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.
Die Förderung umfasst zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Ziel, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch genommen, erforderliche therapeutische Behandlungen eingeleitet werden und an Regelangebote zur Aktivierung und Stabilisierung und eine frühzeitige intensiveberufsorientierte Förderung herangeführt wird.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie die beteiligten Berliner Jobcenter treten bei diesem Vertrag zugleich als Bedarfsträger auf.
Für Personen, die das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben, am Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt teilzuhaben, sind Leistungen mit dem Ziel zu erbringen, eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben einzumünden oder Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.
Die Förderung umfasst zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Ziel, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch genommen, erforderliche therapeutische Behandlungen eingeleitet werden und an Regelangebote zur Aktivierung und Stabilisierung und eine frühzeitige intensiveberufsorientierte Förderung herangeführt wird.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie die beteiligten Berliner Jobcenter treten bei diesem Vertrag zugleich als Bedarfsträger auf.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Jugendbildung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Jugendbildung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-12-28 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-02 📅
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 001-000626
ABl. S-Ausgabe: 1
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für Personen, die das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben, am Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt teilzuhaben, sind Leistungen mit dem Ziel zu erbringen, eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben einzumünden oder Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.
Für Personen, die das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben, am Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt teilzuhaben, sind Leistungen mit dem Ziel zu erbringen, eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben einzumünden oder Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.
Die Förderung umfasst zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Ziel, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch genommen, erforderliche therapeutische Behandlungen eingeleitet werden und an Regelangebote zur Aktivierung und Stabilisierung und eine frühzeitige intensiveberufsorientierte Förderung herangeführt wird.
Die Förderung umfasst zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Ziel, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch genommen, erforderliche therapeutische Behandlungen eingeleitet werden und an Regelangebote zur Aktivierung und Stabilisierung und eine frühzeitige intensiveberufsorientierte Förderung herangeführt wird.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie die beteiligten Berliner Jobcenter treten bei diesem Vertrag zugleich als Bedarfsträger auf.
Geschätzter Gesamtwert: 2 239 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Heranführen Jugendlicher und junger Erwachsener an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für den Stadtbezirk des Jobcenters Neukölln
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Maßnahmen und Angebote des Loses 1 sollen in 3 Phasen gegliedert werden und insgesamt für die individuelle Teilnahmedauer von 12 Monaten angelegt sein.
Die Teilnahmedauer für die jeweiligen Phasen beträgt grundsätzlich bis zu 3 (Phase I), bis zu 6 (Phase II) und bis zu 3 Monate (Phase III).
Darüber hinaus ist eine Verlängerung der Phase II und III im Bedarfsfall bis zu weiteren 6 Monaten möglich, wenn die Ziele der Maßnahme noch nicht erreicht wurden. Die Notwendigkeit ist vom AN gegenüber dem jeweiligen Bedarfsträger zu begründen sowie vom Bedarfsträger in jedem Einzelfall zu genehmigen.
Darüber hinaus ist eine Verlängerung der Phase II und III im Bedarfsfall bis zu weiteren 6 Monaten möglich, wenn die Ziele der Maßnahme noch nicht erreicht wurden. Die Notwendigkeit ist vom AN gegenüber dem jeweiligen Bedarfsträger zu begründen sowie vom Bedarfsträger in jedem Einzelfall zu genehmigen.
Durch eine intensive individuelle Beratung und Betreuung der Teilnehmer sollen diese dabei unterstützt werden:
— ihre individuellen Beeinträchtigungen und Benachteiligungen (Schwierigkeiten) zu überwinden,
— Leistungen der Grundsicherung (wieder) in Anspruch zu nehmen und
— die Bereitschaft für eine schulische, ausbildungsbezogene bzw. berufliche Qualifikation oder eine Arbeitsaufnahme zu entwickeln und zu stabilisieren.
Das Los 1 wird zu 50 % aus Mitteln des ESF finanziert.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 918 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Verlängerung kann maximal für 1 Jahr, bis 30.4.2022, erfolgen. Der unter Punkt II.2.6 angegebene Wert von 918 000 EUR bezieht sich auf eine Laufzeit von 3 Jahren. In diesem Preis ist die Verlängerung inkludiert.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: AZ 15.2019-01-04
Bezeichnung des Loses: Heranführen Jugendlicher und junger Erwachsener an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für den Stadtbezirk des Jobcenters Steglitz-Zehlendorf
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Maßnahmen und Angebote des Loses 2 sollen in 3 Phasen gegliedert werden und insgesamt für die individuelle Teilnahmedauer von 12 Monaten angelegt sein.
Das Los 2 wird zu 50 % aus Mitteln des ESF finanziert.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 486 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Verlängerung kann maximal für 1 Jahr, bis 30.4.2022, erfolgen. Der unter Punkt II.2.6 angegebene Wert von 486 000 EUR bezieht sich auf eine Laufzeit von 3 Jahren. In diesem Preis ist die Verlängerung inkludiert.
Bezeichnung des Loses: Heranführen Jugendlicher und junger Erwachsener an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für den Stadtbezirk des Jobcenters Spandau
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die Maßnahmen und Angebote des Loses 3 sollen in 3 Phasen gegliedert werden und insgesamt für die individuelle Teilnahmedauer von 12 Monaten angelegt sein.
Das Los 3 wird zu 50 % aus Mitteln des ESF finanziert.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 835 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Verlängerung kann maximal für 1 Jahr, bis 30.4.2022, erfolgen. Der unter Punkt II.2.6 angegebene Wert von 835 000 EUR bezieht sich auf eine Laufzeit von 3 Jahren. In diesem Preis ist die Verlängerung inkludiert.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bezirk Neukölln
Bezirk Steglitz-Zehlendorf
Bezirk Spandau
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Alle Teilnehmer, die die vorgegebenen Eignungskriterien nachweisen (Teilnahmewettbewerb), werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Vergabeart: das Ausschreibungsverfahren wird gemäß §§ 97 ff. GWB, dort insbesondere § 130 Abs 1 Satz 1GWB i. V. m. §§ 64 ff. VgV i. V. m. Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt, da es sich vorliegend um einen öffentlichen Auftrag über eine soziale Dienstleistung handelt. Eine Bietervorauswahl ist noch nicht getroffen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Vergabeart: das Ausschreibungsverfahren wird gemäß §§ 97 ff. GWB, dort insbesondere § 130 Abs 1 Satz 1GWB i. V. m. §§ 64 ff. VgV i. V. m. Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt, da es sich vorliegend um einen öffentlichen Auftrag über eine soziale Dienstleistung handelt. Eine Bietervorauswahl ist noch nicht getroffen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-02-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-03 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30901383-16📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 30901376-13 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber unter den vorstehend genannten Kontaktdaten innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber unter den vorstehend genannten Kontaktdaten innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,ebenfalls innerhalb dieser Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn.1 bis 3 GWB unzulässig.
Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff.VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff.VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen.
Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote.
Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung.
Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB. Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen. Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB. Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen. Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde.
Quelle: OJS 2019/S 001-000626 (2018-12-28)
Ergänzende Angaben (2019-01-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2019/S 085-203867
Kurze Beschreibung:
Für Personen bis zum 25. Lebensjahr, die aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben, am Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt teilzuhaben, sind Leistungen mit dem Ziel zu erbringen, eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben einzumünden oder Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.
Zusätzlich sind Betreuungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Ziel anzubieten, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch genommen, therapeutische Behandlungen eingeleitet werden und an Regelangebote zur Aktivierung, Stabilisierung und frühzeitige berufsorientierte Förderung herangeführt wird.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie die beteiligten Berliner Jobcenter treten zugleich als Bedarfsträger auf.
Ausschreibungen vom 9.10.2018 und 4.1.2019 hatten für die hier ausgeschriebenen Lose kein wirtschaftliches Ergebnis erbracht, deshalb erfolgt eine erneute Ausschreibung.
Für Personen bis zum 25. Lebensjahr, die aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben, am Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt teilzuhaben, sind Leistungen mit dem Ziel zu erbringen, eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben einzumünden oder Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.
Zusätzlich sind Betreuungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Ziel anzubieten, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch genommen, therapeutische Behandlungen eingeleitet werden und an Regelangebote zur Aktivierung, Stabilisierung und frühzeitige berufsorientierte Förderung herangeführt wird.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie die beteiligten Berliner Jobcenter treten zugleich als Bedarfsträger auf.
Ausschreibungen vom 9.10.2018 und 4.1.2019 hatten für die hier ausgeschriebenen Lose kein wirtschaftliches Ergebnis erbracht, deshalb erfolgt eine erneute Ausschreibung.
Gesamtwert des Auftrags: 1 680 200 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Für Personen bis zum 25. Lebensjahr, die aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben, am Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt teilzuhaben, sind Leistungen mit dem Ziel zu erbringen, eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben einzumünden oder Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.
Für Personen bis zum 25. Lebensjahr, die aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben, am Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt teilzuhaben, sind Leistungen mit dem Ziel zu erbringen, eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben einzumünden oder Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.
Zusätzlich sind Betreuungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Ziel anzubieten, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch genommen, therapeutische Behandlungen eingeleitet werden und an Regelangebote zur Aktivierung, Stabilisierung und frühzeitige berufsorientierte Förderung herangeführt wird.
Zusätzlich sind Betreuungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Ziel anzubieten, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch genommen, therapeutische Behandlungen eingeleitet werden und an Regelangebote zur Aktivierung, Stabilisierung und frühzeitige berufsorientierte Förderung herangeführt wird.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie die beteiligten Berliner Jobcenter treten zugleich als Bedarfsträger auf.
Ausschreibungen vom 9.10.2018 und 4.1.2019 hatten für die hier ausgeschriebenen Lose kein wirtschaftliches Ergebnis erbracht, deshalb erfolgt eine erneute Ausschreibung.
— ihre individuellen Beeinträchtigungen und Benachteiligungen (Schwierigkeiten) zu überwinden;
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: AZ 15.2019-05-02
Bezeichnung des Loses: Heranführen Jugendlicher und junger Erwachsener an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für den Stadtbezirkdes Jobcenters Spandau
Kurze Beschreibung:
Die Teilnahmedauer für die jeweiligen Phasen beträgt grundsätzlich bis zu 3 (Phase I), bis zu 6 (Phase II) undbis zu 3 Monate (Phase III).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-24 📅
Name: RheinFlanke gGmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 558910.80 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber unter den vorstehend genannten Kontaktdaten innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,ebenfalls innerhalb dieser Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfunggemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB unzulässig. Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff.VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen. Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote. Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB. Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen. Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber unter den vorstehend genannten Kontaktdaten innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,ebenfalls innerhalb dieser Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfunggemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB unzulässig. Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff.VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen. Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote. Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB. Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen. Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde.