EU 04-18 (ELViS-ID: E73694863) Sanierung Sekundarschule, Bahnhofstr. 67-71, 41539 Dormagen (Baugrubens., Gebäudeabf.-Bohrpfahlab.)

Stadt Dormagen – Der Bürgermeister: Eigenbetrieb Dormagen

Bohrpfahl- und Verbauarbeiten:
7 m tangierende und rückverankerte Bohrpfahlwand, Sicherungshöhe ca 4,20 m zur Absicherung der nicht unterkellerten Pausenhalle, 22 m tangierende, überschnittene und frei eingespannte Bohrpfahlwand Pfahllänge 10 m zur Gebäudeabsicherung und Schaffung der KG Wände im Treppenahus Bauteil E 3 m Trägerberbau, Sicherungshöhe 3 m zur Absicherung der Böschung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-07-30 Auftragsbekanntmachung
2018-09-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2019-03-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-07-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von weiterführenden Schulen
Kurze Beschreibung:
Bohrpfahl- und Verbauarbeiten: 7 m tangierende und rückverankerte Bohrpfahlwand, Sicherungshöhe ca 4,20 m zur Absicherung der nicht unterkellerten Pausenhalle, 22 m tangierende, überschnittene und frei eingespannte Bohrpfahlwand Pfahllänge 10 m zur Gebäudeabsicherung und Schaffung der KG Wände im Treppenahus Bauteil E 3 m Trägerberbau, Sicherungshöhe 3 m zur Absicherung der Böschung
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von weiterführenden Schulen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Kreis Neuss 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dormagen – Der Bürgermeister: Eigenbetrieb Dormagen
Postanschrift: Mathias-Giesen-Str. 11
Postleitzahl: 41540
Postort: Dormagen
Kontakt
Internetadresse: http://WWW.STADT-DORMAGEN.DE 🌏
E-Mail: vergabe@stadt-dormagen.de 📧
Telefon: +49 2133/257547 📞
Fax: +49 2133/257408 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E73694863 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-30 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-01 📅
Datum des Beginns: 2018-09-10 📅
Datum des Endes: 2018-10-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 146-333546
ABl. S-Ausgabe: 146
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe- und Vertragsunterl. sind ausschl. als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich unter: www.subreport.de/E73694863. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschl.über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterl. zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein andererKommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der AG verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, Die eindeutige Registrierung (Reg.) gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Reg. Ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Reg. ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterl. bereits ohne Reg. heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Reg. nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Reg. wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Reg. geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Reg. Erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adr. sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschr. Stelle zusätzl. Infos bereit gestellt hat. Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Bieter und deren Bevollm. sind zur Angebotseröffnung zugelassen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bohrpfahl- und Verbauarbeiten:
7 m tangierende und rückverankerte Bohrpfahlwand, Sicherungshöhe ca 4,20 m zur Absicherung der nicht unterkellerten Pausenhalle, 22 m tangierende, überschnittene und frei eingespannte Bohrpfahlwand Pfahllänge 10 m zur Gebäudeabsicherung und Schaffung der KG Wände im Treppenahus Bauteil E 3 m Trägerberbau, Sicherungshöhe 3 m zur Absicherung der Böschung
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Die geplanten Bohrpfahl- und Verbauarbeiten gliedern sich in drei Bereiche auf:
Bereich1 Gebäudeabfangung Pausenhalle:
Die Pausenhalle besitzt ein Streifenfundament mit einer maximalen Tiefe von 2 m.
Der unmittelbar angrenzende Neubaukeller Bauteil E besitzt eine Gründungstiefe von 4,5 m.
Dementsprechend müsste die Pausenhalle Unterfangen werden.
Da die Pausenhalle keine Auflast besitzt kann nur eine rückverankerte Bohrpfahlwand die Gebäudeabfangung schaffen.
Hierzu werden überschnittene Bohrpfähle parallel an dem Fundament vorbei angeordnet.
Zur Sicherung werden Horizontalanker gesetzt.
Bereich 2 Böschungssicherung:
Zur Kostenminimierung wird im Böschungsbereich ein Berliner Verbau angeordnet welcher ebenfalls rückverankert wird.
Bereich 3 Gebäudeabfangung Bauteil A der Neubau, Bauteil E, erhält einen Keller welcher an das Treppenhaus Bauteil A anschließt.
Die vorhandenen Fundamente Bauteil A können nicht unterfangen werden, da die Bestandsstatik dies nicht zulässt.
Zur Kostenoptimierung werden Bohrpfähle um das Treppenhaus herum angeordnet um dann das Gebäude abfangen und auch die Kellerwände in diesem Bereich herzustellen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bahnhofstr. 67-71; 41539 Dormagen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: — Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: 41539 Dormagen, Paul-Wierich-Platz 1: Historisches Rathaus, 2. OG, Zimmer 2.05a

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Silke Voigt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E73694863 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe- und Vertragsunterl. sind ausschl. als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich unter: www.subreport.de/E73694863. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschl.über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterl. zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein andererKommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.
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Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung.
Der AG verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen,
Die eindeutige Registrierung (Reg.) gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Reg.
Ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Reg. ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterl. bereits ohne Reg. heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Reg. nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden.
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Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Reg. wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Reg. geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Reg.
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Erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adr. sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschr. Stelle zusätzl. Infos bereit gestellt hat.
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Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Bieter und deren Bevollm. sind zur Angebotseröffnung zugelassen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753637 📞
E-Mail: poststelle@brd.nrw.de 📧
Fax: +49 2114753989 📠
Internetadresse: https://www.brd.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen(§ 163 I GWB).
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Es wird auf die Notwendigkeit der Antragsbefugnis hingewiesen (§ 160 II GWB): antragsbefugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 VI GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 161 GWB:
— Der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen ist (§ 161 I Satz 1 GWB),
— Der Antrag ein bestimmtes Begehren enthalten soll (§ 161 I S.2 GWB),
— Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen hat (§ 161 I S.3 GWB).
— Die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung
Mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowie darzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 III GWB folgende Gründe den Antrag unzulässig machen:
— Der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
Des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt (160 III Nr.1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt.
— Der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
Sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 III Nr.2 GWB).
— Der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
Sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 Nr.3 GWB).
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
Wollen, vergangen sind (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Dormagen – Der Bürgermeister – F 10/30 Zentrale Submissionsstelle
Postanschrift: Paul-Wierich-Platz 1
Postort: Dormagen
Postleitzahl: 41539
Telefon: +49 2133257-547 📞
E-Mail: vergabe@stadt-dormagen.de 📧
Fax: +49 2133257-408 📠
Internetadresse: https://www.dormagen.de 🌏
Quelle: OJS 2018/S 146-333546 (2018-07-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dormagen – Der Bürgermeister – Eigenbetrieb Dormagen
Kontakt
Internetadresse: https://dormagen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 176-400046
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 146-333546
ABl. S-Ausgabe: 176
Zusätzliche Informationen
Es erfolgt eine Aufhebung, da keine Angebote eingegangen sind.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: EU 04-18 (ED/Bach)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 41539 Dormagen; Bahnhofstr. 67-71

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Voigt
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§ 160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen (§ 163 I GWB).
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Es wird auf die Notwendigkeit der Antragsbefugnis hingewiesen (§ 160 II GWB):
Antragsbefugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 VI GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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— der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen ist (§ 161 I Satz 1 GWB),
— der Antrag ein bestimmtes Begehren enthalten soll (§ 161 I S. 2 GWB),
— ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen hat (§ 161 I S. 3 GWB),
— die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowie darzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
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— der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt (160 III Nr. 1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
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— der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 III Nr. 2 GWB),
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 Nr. 3 GWB).
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2018/S 176-400046 (2018-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: TEDE5/2018-016846
Kurze Beschreibung:
Bohrpfahl- und Verbauarbeiten: 7 m tangierende und rück verankerte Bohrpfahl wand, Sicherungshöhe ca, 4,20 m zur Absicherung der nicht unterkellerten Pausenhalle, 22 m tangierende, überschnittene und frei eingespannte Bohrpfahl wand Pfahllänge 10 m zur Gebäudeabsicherung und Schaffung der KG Wände im Treppenahus Bauteil E 3 m Trägerberbau, Sicherungshöhe 3,00 m zur Absicherung der Böschung.
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Gesamtwert des Auftrags: 115634.56 EUR 💰
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von weiterführenden Schulen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: https://dormagen.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 057-130786
ABl. S-Ausgabe: 57

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
7 m tangierende und rück verankerte Bohrpfahl wand, Sicherungshöhe ca, 4,20 m zur Absicherung der nicht unterkellerten Pausenhalle, 22 m tangierende, überschnittene und frei eingespannte Bohrpfahl wand Pfahllänge 10 m zur Gebäudeabsicherung und Schaffung der KG Wände im Treppenahus Bauteil E 3 m Trägerberbau, Sicherungshöhe 3,00 m zur Absicherung der Böschung.
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Die geplanten Bohrpfahl- und Verbauarbeiten gliederten sich in 3 Bereiche:
Bereich 1 Gebäudeabfangung Pausenhalle:
– die Pausenhalle besitzt ein Streifenfundament mit einer maximalen Tiefe von 2 m,
– der unmittelbar angrenzende Neubaukeller Bauteil E besitzt eine Gründungstiefe von 4,5 m,
– Dementsprechend musste die Pausenhalle Unterfangen werden,
– da die Pausenhalle keine Auflast besitzt konnte nur eine rück verankerte Bohrpfahl wand die Gebäudeabfangung schaffen,
– Hierzu wurden überschnittene Bohrpfähle parallel an dem Fundament vorbei angeordnet,
– zur Sicherung wurden Horizontalanker gesetzt.
– zur Kostenminimierung wird im Böschungsbereich ein Berliner Verbau angeordnet welcher ebenfallsrückverankert wird,
– Bereich 3 Gebäudeabfangung Bauteil A der Neubau, Bauteil E, erhält einen Keller welcher an das Treppenhaus Bauteil A anschließt,
– die vorhandenen Fundamente Bauteil A können nicht unterfangen werden da die Bestandsstatik dies nicht zulässt,
– zur Kostenoptimierung werden Bohrpfähle um das Treppenhaus herum angeordnet um dann das Gebäude abfangen und auch die Kellerwände in diesem Bereich herzustellen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bahnhofstr. 67-71
41539 Dormagen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-11 📅
Name: Heinsberger Grundbau GmbH
Postort: Heinsberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Rhein-Kreis Neuss 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 115634.56 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Dormagen – F 10/30 – Z. SUB

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Telefon: +49 2211473045 📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet(§160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen(§ 163 I GWB).
Mehr anzeigen
Antrags befugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 VI GWB durch Nichtbeachtung von Vergabe vorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
— der Antrag ein bestimmtes Begehren enthalten soll (§ 161 I S.2 GWB),
— ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen hat (§ 161 I S.3GWB),
— der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrens verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt (160 III Nr. 1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
— der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 III Nr. 2 GWB).
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 Nr.3 GWB),
Quelle: OJS 2019/S 057-130786 (2019-03-19)