Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Höller, Michael
Telefon: +49 20330173482📞
E-Mail: michael.hoeller@deutschebahn.com📧
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EÜ Eickeler Bruch in Herne – 1. Bauabschnitt
18FEI32819
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Stahlbrücken📦
Kurze Beschreibung:
“Erneuerung Eisenbahnüberführung, Strecke 2204 | Bahn-km 1,013 und Strecke 2230 | Bahn-km 8,229”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Stahlbrücken📦
Ort der Leistung: Herne, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“ca. 5 t Abdichtung und Beschichtung entfernen,
ca. 48 t Rückbau Stahlkonstruktion Überbau,
ca. 100 m³ Abbruch Widerlager,
ca. 215 m³ Abbruch Stützwand,
ca....”
Beschreibung der Beschaffung
ca. 5 t Abdichtung und Beschichtung entfernen,
ca. 48 t Rückbau Stahlkonstruktion Überbau,
ca. 100 m³ Abbruch Widerlager,
ca. 215 m³ Abbruch Stützwand,
ca. 1 460 m³ Baugrubenaushub,
ca. 242 m Baugrubenverbau, 1x Hilfsbrücke herstellen, Antransport, einbauen,
ca. 28,3 t Betonstabstahl (Unterbau),
ca. 210 m³ Ortbeton,
ca. 55 m Korrosionsschutz,
ca. 111 t Stahlüberbauten,
ca. 100 m Grundschotter,
ca. 100 m Gleis zurückbauen,
Entsorgung von Boden, Beton, Schwellen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 092-209611
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: EÜ Eickeler Bruch in Herne – 1. Bauabschnitt
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Heinrich Walter Bau GmbH
Postanschrift: Neumühlenallee 32
Postort: Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Borken🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4720104.91 💰
“Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG...”
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
— s. Angebotserklärung
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 153-351890 (2018-08-09)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-06-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Weinreich, Phillip
Telefon: +49 20330174784📞
E-Mail: phillip.weinreich@deutschebahn.com📧
Fax: +49 20330174724 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EÜ Eickeler Bruch in Herne – 1. Bauabschnitt
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ca. 5 t Abdichtung und Beschichtung entfernen, ca. 48 t Rückbau Stahlkonstruktion Überbau, ca. 100 m Abbruch Widerlager, ca. 215 m Abbruch Stützwand, ca. 1...”
Beschreibung der Beschaffung
Ca. 5 t Abdichtung und Beschichtung entfernen, ca. 48 t Rückbau Stahlkonstruktion Überbau, ca. 100 m Abbruch Widerlager, ca. 215 m Abbruch Stützwand, ca. 1 460 m Baugrubenaushub, ca. 242 m Baugrubenverbau, 1x Hilfsbrücke herstellen, Antransport, einbauen, ca. 28,3 t Betonstabstahl (Unterbau), ca. 210 m Ortbeton, ca. 55 m Korrosionsschutz, ca. 111 t Stahlüberbauten, ca. 100 m Grundschotter, ca. 100 m Gleis zurückbauen, Entsorgung von Boden, Beton, Schwellen.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2018-08-13 📅
Datum des Endes: 2020-02-28 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 153-351890
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 18FEI32819
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-27 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4720104.91 💰
“Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG...”
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
— s. Angebotserklärung.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 118-290590 (2019-06-19)