Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EÜ Kaiserslautern Km 43+155 Strecke 3280
18FEI33364
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Eisenbahnbrücken📦
Kurze Beschreibung:
“EÜ Kaiserslautern Vorabmaßnahme Rückbau Fangedamm / Neubau Bohrpfahlwand
Km 43+155 Strecke 3280.
— Ortbetonpfahl herstellen ca. 150 m,
— Erdarbeiten ca. 3...”
Kurze Beschreibung
EÜ Kaiserslautern Vorabmaßnahme Rückbau Fangedamm / Neubau Bohrpfahlwand
Km 43+155 Strecke 3280.
— Ortbetonpfahl herstellen ca. 150 m,
— Erdarbeiten ca. 3 120 m,
— Entsorgung Boden ca. 7 500 t,
— Rückbau Stahlbrücke.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Eisenbahnbrücken📦
Ort der Leistung: Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kaiserslautern
Beschreibung der Beschaffung:
“EÜ Kaiserslautern Km 43+155 Strecke 3280 Vorabmaßnahmen Herstellung Bohrpfahlwand, Rückbau
Fangedamm, Abruch eingleisige Stahlbrücke.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 114-260128
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 18FEI33364
Titel: EÜ Kaiserslautern Km 43+155 Strecke 3280
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Peter Keren GmbH
Postanschrift: Bescherstraße 21
Postort: Perl
Postleitzahl: 66706
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Merzig-Wadern🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1307276.76 💰
“Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG...”
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 195-442024 (2018-10-08)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EÜ Kaiserslautern Km 43+155 Strecke 3280
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“EÜ Kaiserslautern Km 43+155 Strecke 3280 Vorabmaßnahmen Herstellung Bohrpfahlwand, Rückbau Fangedamm, Abruch eingleisige Stahlbrücke.” Dauer
Datum des Beginns: 2018-12-10 📅
Datum des Endes: 2019-04-01 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 195-442024
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1307276.76 💰
“Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG...”
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Quelle: OJS 2019/S 053-123164 (2019-03-12)