Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber beantwortet im Teilnahmeantrag folgende 15 Ausschlusskriterien/K.O.-Kriterien (Ziffern 1 bis 15):
1) Ich versichere, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
2) Ich erkläre, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
3) Ich erkläre, dass für das Unternehmen im Gewerbezentralregister keine Eintragung bzw. nachfolgende Eintragung(en): ... verzeichnet ist/sind. Darüber hinaus erkläre ich, dass derzeit kein Verfahren bzw. nachfolgende(s) Verfahren: ... anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können;
4) Ich versichere, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist;
5) Ich versichere, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbe-kämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat;
6) Ich versichere, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist;
7) Kartellrechtliche Compliance und Korruptionsprävention
7a) Ich erkläre, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe – und darüber hinaus auch in den vergangenen 3 Jahren – keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können;
7b) Ich erkläre, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
8) Ich erkläre, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
9) Ich erkläre,
9a) dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Aus-künfte zurückgehalten hat und
9b) dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
10) Ich erkläre, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
10 a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen;
10 b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
10 c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Die Erklärungen 11. bis 15. sind in Ziffer III.1.3 „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ (Abschnitt: „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“) und III.1.4 „Objektive Teilnahmeregelungen und -kriterien“ sowie in Ziffer VI.3 „Zusätzliche Angaben“ aufgeführt, aufgrund der hier begrenzten Zeichenanzahl.