Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
1) Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, dass über sein Vermögen kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die
Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
2) Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet.
3) Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat.
4) Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, ob beruflichen Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, dass derzeit kein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann.
5) Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat und treffen wird.
6) Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, dass kein Fall des § 123 Abs. 1-3 GWB vorliegt.
7) Ausschlusskriterium
Der Bewerber versichert, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und dieses – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister seines Heimatlandes in deutscher Sprache (ggf. beglaubigte Übersetzung) vorzulegen.
8) Ausschlusskriterium
Bescheinigung der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, soweit im Herkunftsland eine Eintragungspflicht besteht.
9) Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrags