EU-Vergabe über den Kauf und die Pflege von Airwatch- und VMWare – Lizenzen

DB Systel GmbH (Bukr 2B)

Gegenstand der Vergabe ist der Kauf und die Wartung von Airwatch und VMWare-Lizenzen über eine Laufzeit von 3 Jahren zuzgl. einer 12 monatigen Optionslaufzeit für den Deutsche Bahn Konzern. Einsatzzweck ist die Verwaltung von mobilen Endgeräten (Smartphones+Tablets) mit iOS- und Android-Betriebssystem und für PC Hardware mit Windows und Mac iOS.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-10-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-10-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung von Software
Referenznummer: 18FEA35798
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist der Kauf und die Wartung von Airwatch und VMWare-Lizenzen über eine Laufzeit von 3 Jahren zuzgl. einer 12 monatigen Optionslaufzeit für den Deutsche Bahn Konzern. Einsatzzweck ist die Verwaltung von mobilen Endgeräten (Smartphones+Tablets) mit iOS- und Android-Betriebssystem und für PC Hardware mit Windows und Mac iOS.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bereitstellung von Software 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bereitstellung von Software 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Systel GmbH (Bukr 2B)
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Straße 5-11
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: anna.herzberg@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 6926544487 📞
Fax: +49 6926520043 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=LGJb%2flKxrDA%3d 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-11 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-16 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 199-452761
ABl. S-Ausgabe: 199
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB(http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) auf Portal notwendig. Abgabe des Teilnahmeantrages (TNA) über die e-Vergabeplattform in Textform nach § 126b BGB: Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen und ggf. Dokumente hochzuladen. Bei technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung; 2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens — eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen. Als Nachunternehmer (NU) gelten auch mit dem Bewerber „verbundene Unternehmen“. Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes: Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens: — sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zu lassen und — die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern. Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor. 3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. 4) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten. 5) Die Ansprechp. des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail-Adresse anzugeben Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Inhalt ist die Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit (Eignung) und Zuverlässigkeit des Bewerbers im Hinblick auf die Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Im zweiten Schritt „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bieter zum Angebot aufgefordert. Die Deutsche Bahn AG wird die eingereichten Teilnahmeanträge anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien überprüfen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist der Kauf und die Wartung von Airwatch und VMWare-Lizenzen über eine Laufzeit von 3 Jahren für den Deutsche Bahn Konzern. Einsatzzweck ist die Verwaltung von mobilen Endgeräten (Smartphones+Tablets) mit iOS- und Android-Betriebssystem und für PC Hardware mit Windows und Mac iOS.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
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1) Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, dass über sein Vermögen kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die
Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
2) Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet.
3) Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat.
4) Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, ob beruflichen Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, dass derzeit kein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann.
5) Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat und treffen wird.
6) Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, dass kein Fall des § 123 Abs. 1-3 GWB vorliegt.
7) Ausschlusskriterium
Der Bewerber versichert, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und dieses – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister seines Heimatlandes in deutscher Sprache (ggf. beglaubigte Übersetzung) vorzulegen.
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8) Ausschlusskriterium
Bescheinigung der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, soweit im Herkunftsland eine Eintragungspflicht besteht.
9) Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrags
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Abgabe des unterzeichneten Dokuments „Lieferantenselbstauskunft“.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-11-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herzberg, Anna
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=LGJb%2flKxrDA%3d 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEA5 – Beschaffung Informationssysteme und Telekommunikation
Postanschrift: Kleyerstraße 25
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60326
Kontaktperson: Wolf, Jasmin
Telefon: +49 6926544459 📞
E-Mail: jasmin.wolf@deutschebahn.com 📧
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB(http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) auf Portal notwendig.
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Abgabe des Teilnahmeantrages (TNA) über die e-Vergabeplattform in Textform nach § 126b BGB: Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen und ggf. Dokumente hochzuladen.
Bei technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung;
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß
§ 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
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Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens
— eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Als Nachunternehmer (NU) gelten auch mit dem Bewerber „verbundene Unternehmen“.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens:
— sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zu lassen und
— die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
4) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
5) Die Ansprechp. des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail-Adresse anzugeben
Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Inhalt ist die Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit (Eignung) und Zuverlässigkeit des Bewerbers im Hinblick auf die Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Im zweiten Schritt „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bieter zum Angebot aufgefordert.
Mehr anzeigen
Die Deutsche Bahn AG wird die eingereichten Teilnahmeanträge anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien überprüfen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 199-452761 (2018-10-11)