Lieferung eines kompletten Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (LF 20). Der Aufbau ist auf das zugelieferte Fahrgestell zu montieren und zusammen mit der zugelieferten Beladung zu einem Komplettfahrzeug zusammenzubauen.
Die Gesamtleistung wird in folgenden drei Losen vergeben:
Los 1: Lieferung eines Fahrgestells für ein HLF 20-Fahrzeug;
Los 2: Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein HLF 20-Fahrzeug;
Los 3: Lieferung von feuerwehrtechnischer Beladung für ein HLF 20-Fahrzeug.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines kompletten Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (LF 20). Der Aufbau ist auf das zugelieferte Fahrgestell zu montieren und zusammen mit der...”
Kurze Beschreibung
Lieferung eines kompletten Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (LF 20). Der Aufbau ist auf das zugelieferte Fahrgestell zu montieren und zusammen mit der zugelieferten Beladung zu einem Komplettfahrzeug zusammenzubauen.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Pullach i. Isartal
Postanschrift: Johann-Bader-Straße 21
Postleitzahl: 82049
Postort: Pullach
Kontakt
Internetadresse: http://www.pullach.de🌏
E-Mail: andre.schneider@pullach.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E17169562🌏
“Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die...”
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über den entsprechenden Projektzugang des Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Die Bewerber/Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bewerberinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren. Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die Angebote sind ausschließlich in Papierform bei der genannten Kontaktstelle einzureichen. Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht zulässig.
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Quelle: OJS 2018/S 053-116848 (2018-03-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive...”
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
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Quelle: OJS 2018/S 122-276997 (2018-06-27)