Evaluation der Anerkennungsgesetze der Länder

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

In allen 16 Bundesländern gelten die jeweiligen Gesetze zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (im Folgenden Anerkennungsgesetze). Sie regeln die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Berufe in der Zuständigkeit der Länder. Dazu bestimmen sie Kriterien und Verfahren für die Prüfung der Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation im Vergleich zu einem deutschen Referenzberuf.
Die Gesetze sollen evaluiert werden. Diese Evaluation ist Gegenstand des zu vergebenden Auftrages.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-05 Auftragsbekanntmachung
2018-05-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-01-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Allgemeine und berufliche Bildung
Referenznummer: 02 108-00003/2016-004
Kurze Beschreibung:
In allen 16 Bundesländern gelten die jeweiligen Gesetze zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (im Folgenden Anerkennungsgesetze). Sie regeln die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Berufe in der Zuständigkeit der Länder. Dazu bestimmen sie Kriterien und Verfahren für die Prüfung der Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation im Vergleich zu einem deutschen Referenzberuf. Die Gesetze sollen evaluiert werden. Diese Evaluation ist Gegenstand des zu vergebenden Auftrages.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Allgemeine und berufliche Bildung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Ausbildung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinland-Pfalz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.mwvlw.rlp.de 🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@mwvlw.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162250 📞
Fax: +49 613116172250 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/notice/CXPDYYAY6LQ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-05 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-09 📅
Datum des Beginns: 2018-05-01 📅
Datum des Endes: 2019-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 005-007245
ABl. S-Ausgabe: 5
Zusätzliche Informationen
Der Schwellenwert nach §106 GWB i.H.v. 221.000.- EUR ohne MWSt. wird vorliegend nicht erreicht. Es handelt sich daher nicht um ein Verfahren nach § 17 VGV. Die europaweite Bekanntmachung dient nur der Herstellung größtmöglicher Transparenz. Die Vorschriften der VGV werden entsprechend angewandt. Das Nachprüfungsverfahren nach § 160 ff. GWB vor der Vergabekammer ist nicht gegeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In allen 16 Bundesländern gelten die jeweiligen Gesetze zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (im Folgenden Anerkennungsgesetze). Sie regeln die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Berufe in der Zuständigkeit der Länder. Dazu bestimmen sie Kriterien und Verfahren für die Prüfung der Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation im Vergleich zu einem deutschen Referenzberuf.
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Die Gesetze sollen evaluiert werden. Diese Evaluation ist Gegenstand des zu vergebenden Auftrages.
Geschätzter Gesamtwert: 201 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die in den Jahren 2012 bis 2014 in allen 16 Bundesländern in Kraft getretenen Gesetze zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (im Folgenden Anerkennungsgesetze) regeln die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Berufe in der Zuständigkeit der Länder. Dazu bestimmen sie Kriterien und Verfahren für die Prüfung der Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation im Vergleich zu einem deutschen Referenzberuf.
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Die Anerkennungsgesetze sind Artikelgesetze und basieren auf einem zwischen Bund und Ländern abgestimmten Mustergesetzentwurf, der auch dem Berufsqualifikationsgesetzes (BQFG) des Bundes, welches bereits evaluiert wurde, zugrunde lag. Einige Länder sind an einigen Stellen von dem Mustergesetzentwurf abgewichen.
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Des Weiteren umfassen die Anerkennungsgesetze Änderungen beziehungsweise Anpassungen in den berufsrechtlichen Fachgesetzen und Verordnungen.
§ 18 des Mustergesetzentwurfes sieht vor, dass die jeweilige Landesregierung "auf der Grundlage der Statistik nach § 17 (...) die Anwendung und Auswirkungen dieses Gesetzes" überprüft. "Um einen Vergleich der Bundesländer zu ermöglichen, ist die Evaluation so durchzuführen, dass die Ergebnisse spätestens zum Ende des Jahres 2019 vorliegen. Die Evaluation soll die Umsetzung und Wirksamkeit der Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen durch die Bundesländer sowohl bezogen auf die landes- als auch auf die bundesrechtlich geregelten Berufe umfassen. Sie soll auch die Entwicklung des Anerkennungsprozesses berücksichtigen." Einige Bundesländer, die auf eine derartige Gesetzespassage in ihrem jeweiligen BQFG verzichtet haben, schließen sich diesem Evaluationsauftrag auf freiwilliger Basis an, so dass der Evaluationsauftrag für alle Bundesländer zu erfüllen ist.
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Die Grundlage für die Evaluation ist die amtliche Statistik nach § 17 BQFG-Mustergesetz, auf welche auch ein Großteil der Fachgesetze verweist. Hierzu baut das Statistische Bundesamt im Rahmen eines zunächst dreijährigen Projektes eine koordinierte Länderstatistik auf.
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Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz (MWVLW) führt die Vergabe der Evaluation im Auftrag der und in Abstimmung mit den anderen für das jeweilige BQFG zuständigen Ressorts im Rahmen der Arbeitsgruppe der für die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen koordinierend zuständigen Ressorts der Länder durch und begleitet diese.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 201 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Der Schwellenwert nach §106 GWB i.H.v. 221.000.- EUR ohne MWSt. wird vorliegend nicht erreicht. Es handelt sich daher nicht um ein Verfahren nach § 17 VGV. Die europaweite Bekanntmachung dient nur der Herstellung größtmöglicher Transparenz. Die Vorschriften der VGV werden entsprechend angewandt. Das Nachprüfungsverfahren nach § 160 ff. GWB vor der Vergabekammer ist nicht gegeben.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau; Stiftsstraße 9; 55116; Mainz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter muss in Form einer Eigenerklärung versichern, dass er für die Auftragsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt (Formblatt 5) und keine Ausschlussgründe nach § 123, 124 GWB vorliegen (Formblatt 6).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Kenntnisse über die Evaluation von Bund/Länder-Programmen und/oder Maßnahmen
2. Kenntnisse über Gesetzesevaluationen
3. Kenntnisse über kausale Wirkungsanalysen
4. Kenntnisse im Bereich Anerkennung
5. Kenntnisse im Bereich Migration, Integration oder Arbeitsmarktintegration
6. Fundierte Methodenkompetenz im Bereich Wirkungsanalysen
7. Fundierte Erfahrungen des Evaluationsteams im Bereich Anerkennung sowie Migration, Integration, oder Arbeitsmarktintegration in Form von Projekt- und Programmerfahrung oder Publikationen.
Sofern der Bewerber (noch) nicht über hinreichende Referenzen verfügt, kann auch dargelegt werden, warum der Bewerber sich/sein Unternehmen trotzdem für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung hält. Dafür können als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen usw. beigefügt werden. Der Auftraggeber wird dann prüfen, ob z.B. vorgelegte persönliche Referenzen für die Personen, die für die Durchführung des Auftrags verantwortlich sein sollen, geeignet sind, die unternehmensbezogenen Referenzen zu ergänzen oder zu ersetzen.Mindestens einer der am Auftrag beteiligten wissenschaftlichen Mitarbeitenden verfügt über Erfahrungen in der multivariaten Auswertung von Datensätzen Dritter. Der Nachweis darüber hat in Form von Angaben zu z. B. durchgeführten Projekten (Auftraggeber, Projekttitel, Inhalte und Ansprechpartner vom Referenzprojekt, siehe Formblatt 4) und / oder in Form von herausgegebenen Veröffentlichungen/Publikationen zu erfolgen.
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Mindeststandards:
Der Bewerber muss mindestens eine Gesetzesevaluation oder eine kausale Wirkungsanalyse durchgeführt haben. Kann er weder das eine noch das andere nachweisen, führ dies zum Ausschluss der Bewerbung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer hat für jedes Bundesland eine separate Rechnung zu erstellen. Die Kostenaufteilung erfolgt nach einem Verteilungsschlüssel, den der Auftraggeber zur Verfügung stellt (Königsteiner Schlüssel).
Der Auftrag ist in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen.
Es sind die Standards der deutschen Gesellschaft für Evaluation anzuwenden. https://www.degeval.org/fileadmin/Publikationen/DeGEval-Standards_fuer_Evaluation.pdf
Die Erklärung nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) sowie die Scientology-Schutzerklärung sind abzugeben.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1)Anzahl der von dem Bewerber durchgeführten Evaluationen von Bund / Länder-Programmen und -Maßnahmen (maximal 5 relevante Evaluationen angeben)
2)Anzahl der von dem Bewerber durchgeführten Gesetzesevaluationen (maximal 5 relevante Gesetzesevaluationen angeben)
3) Anzahl der von dem Bewerber durchgeführten kausalen Wirkungsanalysen gemäß des in der Leistungsbeschreibung definierten Verständnisses (maximal 5 relevante Projekte angeben)
4) Anzahl der Nachweise von dem Bewerber über die fachlichen Erfahrungen im Bereich Anerkennung in Form von Angaben zu durchgeführten Projekten und / oder Publikationen (Publikationsliste) (insgesamt maximal 5 relevante Nachweise angeben)
5)Anzahl der Nachweise von dem Bewerber über die fachlichen Erfahrungen im Bereich Migration, Integration oder Arbeitsmarktintegration in Form von Angaben zu durchgeführten Projekten und / oder Publikationen (Publikationsliste) (insgesamt maximal 5 relevante Nachweise angeben)
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6)Im Evaluationsteam ist fundierte Methodenkompetenz im Bereich von Wirkungsanalysen / Evaluationen - nachzuweisen durch entsprechende Berufserfahrungen -vorhanden (Lebenslauf von maximal einer A4 Seite je Person / Nachweis der Aus- und Weiterbildung)
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7)Im Evaluationsteam sind fundierte berufliche Erfahrungen in den Bereichen Anerkennung sowie Migration, Integration, oder Arbeitsmarktintegration in Form von Projekt- und Programmerfahrung oder Publikationen vorhanden (Lebenslauf s.o.)
Der Bewerber muss mindesten eine Gesetzesevaluation oder eine kausale Wirkungsanalyse durchgeführt haben. Kann er keines von beiden nachweisen, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
Einzelheiten sind der Vergabeunterlage " Aufforderung zur Wettbewerbsteilnahme und Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen.
Im Vergabeverfahren kann berücksichtigt werden, dass bei Angebotsabgabe ursprünglich vorgesehenes, im Teilnahmewettbewerb ausgewähltes und geeignetes Personal das Bieterunternehmen mittlerweile verlassen hat. In diesem Fall muss sichergestellt werden, dass Vertretungen bei Personalausfall die gleichen ursprünglich angegebenen Erfahrungen mitbringen. Änderungen bezüglich des eingesetzten Personals sind dem MWVLW sofort nach ihrem Bekanntwerden mitzuteilen. Der Lebenslauf des neuen Personals ist dabei einzureichen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Qualität Konzept und Methodik (Arbeitspakete A1 uns A2)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Qualität Konzept und Methodik (Arbeitspaket 3)
Organisation des Evaluationsprozesses
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation des Evaluationskonzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Gewichtung des Preises: 10 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.mwvlw.rlp.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/notice/CXPDYYAY6LQ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Abrechnung erfolgt separat für jedes Bundesland nach dem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Kostenverteilungsschlüssel (Königsteiner Schlüssel).
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYAY6LQ.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162250 📞
E-Mail: zentralevergabestelle@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 613116172250 📠
Internetadresse: www.mwvlw.rlp.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Da der Schwellenwert gem. § 106 GWB nicht erreicht wird, ist kein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer nach §§ 160 ff. GWB gegeben.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 005-007245 (2018-01-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 201 680 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 097-221891
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 005-007245
ABl. S-Ausgabe: 97
Zusätzliche Informationen
Der Schwellenwert nach §106 GWB i.H.v. 221 000 EUR ohne MWSt. wird vorliegend nicht erreicht. Es handelt sich daher nicht um ein Verfahren nach § 17 VGV. Die europaweite Bekanntmachung dient nur der Herstellung größtmöglicher Transparenz. Die Vorschriften der VGV werden entsprechend angewandt. Das Nachprüfungsverfahren nach § 160 ff. GWB vor der Vergabekammer ist nicht gegeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die in den Jahren 2012 bis 2014 in allen 16 Bundesländern in Kraft getretenen Gesetze zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (im folgenden Anerkennungsgesetze) regeln die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Berufe in der Zuständigkeit der Länder. Dazu bestimmen sie Kriterien und Verfahren für die Prüfung der Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation im Vergleich zu einem deutschen Referenzberuf.
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§ 18 des Mustergesetzentwurfes sieht vor, dass die jeweilige Landesregierung „auf der Grundlage der Statistik nach § 17 (...) die Anwendung und Auswirkungen dieses Gesetzes“ überprüft. „Um einen Vergleich der Bundesländer zu ermöglichen, ist die Evaluation so durchzuführen, dass die Ergebnisse spätestens zum Ende des Jahres 2019 vorliegen. Die Evaluation soll die Umsetzung und Wirksamkeit der Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen durch die Bundesländer sowohl bezogen auf die landes- als auch auf die bundesrechtlich geregelten Berufe umfassen. Sie soll auch die Entwicklung des Anerkennungsprozesses berücksichtigen.“ Einige Bundesländer, die auf eine derartige Gesetzespassage in ihrem jeweiligen BQFG verzichtet haben, schließen sich diesem Evaluationsauftrag auf freiwilliger Basis an, so dass der Evaluationsauftrag für alle Bundesländer zu erfüllen ist.
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Zusätzliche Informationen:
Der Schwellenwert nach §106 GWB i.H.v. 221 000 EUR ohne MWSt. wird vorliegend nicht erreicht. Es handelt sich daher nicht um ein Verfahren nach § 17 VGV. Die europaweite Bekanntmachung dient nur der Herstellung größtmöglicher Transparenz. Die Vorschriften der VGV werden entsprechend angewandt. Das Nachprüfungsverfahren nach § 160 ff. GWB vor der Vergabekammer ist nicht gegeben.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9
55116 Mainz.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-22 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYAY6QT
Quelle: OJS 2018/S 097-221891 (2018-05-23)