§ 23 des Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (EntgTranspG), welches am 6. Juli 2017 in Kraft getreten ist, schreibt eine Evaluation zur Wirksamkeit des Gesetzes in der Praxis sowie einen Bericht zur Entwicklung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit in der Regel weniger als 200 Beschäftigten durch die Bundesregierung vor. Sowohl die Evaluation als auch der Bericht sollen erstmals zwei Jahre nach Inkrafttreten veröffentlicht werden. Das hier ausgeschriebene Forschungsprojekt soll die notwendigen Daten für die Evaluation und Berichterstattung ermitteln und zusammenfassen und somit die wissenschaftliche Grundlage zur Umsetzung des § 23 EntgTranspG darstellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-01-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in Sachen Evaluierung
Kurze Beschreibung:
§ 23 des Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (EntgTranspG), welches am 6. Juli 2017 in Kraft getreten ist, schreibt eine Evaluation zur Wirksamkeit des Gesetzes in der Praxis sowie einen Bericht zur Entwicklung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit in der Regel weniger als 200 Beschäftigten durch die Bundesregierung vor. Sowohl die Evaluation als auch der Bericht sollen erstmals zwei Jahre nach Inkrafttreten veröffentlicht werden. Das hier ausgeschriebene Forschungsprojekt soll die notwendigen Daten für die Evaluation und Berichterstattung ermitteln und zusammenfassen und somit die wissenschaftliche Grundlage zur Umsetzung des § 23 EntgTranspG darstellen.
§ 23 des Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (EntgTranspG), welches am 6. Juli 2017 in Kraft getreten ist, schreibt eine Evaluation zur Wirksamkeit des Gesetzes in der Praxis sowie einen Bericht zur Entwicklung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit in der Regel weniger als 200 Beschäftigten durch die Bundesregierung vor. Sowohl die Evaluation als auch der Bericht sollen erstmals zwei Jahre nach Inkrafttreten veröffentlicht werden. Das hier ausgeschriebene Forschungsprojekt soll die notwendigen Daten für die Evaluation und Berichterstattung ermitteln und zusammenfassen und somit die wissenschaftliche Grundlage zur Umsetzung des § 23 EntgTranspG darstellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in Sachen Evaluierung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Sozialforschung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Postanschrift: Glinkastr. 24
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmfsfj.de🌏
E-Mail: zentrale-beschaffung@bafza.bund.de📧
Telefon: +49 22136734259📞
Fax: +49 22136734664 📠
URL der Dokumente: http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-01-18 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-19 📅
Datum des Beginns: 2018-04-01 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 013-026085
ABl. S-Ausgabe: 13
Zusätzliche Informationen
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet,
— Ergänzende Unterlagen können unter (http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html) heruntergeladen werden. Darüber hinaus können die Unterlagen bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Daniela Schäfer, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln schriftlich - auch per E-Mail oder Fax - angefordert werden.
21.2.2018 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Antworten werden als Ergänzung unter (http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html) bekannt gemacht. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht
— Das Angebot ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift),
— Senden Sie das Angebot zweifach (einmal im Original und einmal auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Angebot Evaluation EntgTranspG" an die genannte Kontaktstelle:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben,
Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ,
Daniela Schäfer,
Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln,
— Das Angebot ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen,
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bieter/Die Bieterin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Angebote innerhalb der Angebotsfrist bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bieter/der Bieterin zugerechnet,
— Angebote, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden,
— Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss,
— Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter den Bestimmungen des § 62 VgV.
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet,
— Ergänzende Unterlagen können unter (http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html) heruntergeladen werden. Darüber hinaus können die Unterlagen bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Daniela Schäfer, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln schriftlich - auch per E-Mail oder Fax - angefordert werden.
21.2.2018 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Antworten werden als Ergänzung unter (http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html) bekannt gemacht. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht
— Das Angebot ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift),
— Senden Sie das Angebot zweifach (einmal im Original und einmal auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Angebot Evaluation EntgTranspG" an die genannte Kontaktstelle:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben,
Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ,
Daniela Schäfer,
Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln,
— Das Angebot ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen,
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bieter/Die Bieterin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Angebote innerhalb der Angebotsfrist bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bieter/der Bieterin zugerechnet,
— Angebote, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden,
— Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss,
— Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter den Bestimmungen des § 62 VgV.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
(1) Begleitung der Evaluation nach § 23 Abs. 1 EntgTranspG
Im Mittelpunkt des Forschungsprojektes zur Begleitung der Evaluation nach § 23 Abs. 1 EntgTranspG stehen:
— die Erhebung und Auswertung der mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen des Gesetzes auf den Adressatenkreis, deren Verhalten in Bezug auf Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männer sowie die potentiellen Auswirkungen auf Entgelte und Entgeltregelungen,
— die Erhebung und Auswertung der mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen des Gesetzes auf den Adressatenkreis, deren Verhalten in Bezug auf Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männer sowie die potentiellen Auswirkungen auf Entgelte und Entgeltregelungen,
— die Anwendung und Umsetzung der Instrumente (Auskunftsanspruch, freiwilliges Prüfverfahren und die Berichtspflicht zu Gleichstellung und Entgeltgleichheit).
Als Grundlage für das Projekt greift der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin auf die vorhandenen amtlichen Datenquellen des Statistischen Bundesamtes sowie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und vorhandene Statistiken anderer Institute zurück und wertet diese aus.
Als Grundlage für das Projekt greift der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin auf die vorhandenen amtlichen Datenquellen des Statistischen Bundesamtes sowie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und vorhandene Statistiken anderer Institute zurück und wertet diese aus.
Erhebung und Analyse haben möglichst differenziert zu erfolgen. Dabei sind alle Angaben, soweit statistisch möglich,
— nach Geschlecht und Beschäftigtenzahl,
— nach Branche, Region und Rechtsform (hier ist v.a. auch eine Trennung zwischen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern und privatrechtlichen Arbeitgebern zu leisten),
— nach Anwendung von Tarifverträgen sowie dem Vorhandensein von Mitarbeitervertretungen sowie
— ggf. nach weiteren aus Sicht des Auftragnehmers bzw. der Auftragnehmerin relevanten Kriterien zu differenzieren.
Zusätzliche Ansätze können vom Auftragnehmer / von der Auftragnehmerin optional angeboten werden. Diese Optionen sind im Kostenplan gesondert auszuweisen.
Außerdem soll sie/er eine repräsentative Befragung unter den vom Gesetz betroffenen Arbeitgebern mit mehr als 200 Beschäftigten in einem Betrieb bzw. in einer Dienststelle zur Umsetzung und Bekanntheit des Gesetzes durchführen. Zu untersuchen sind insbesondere der Einfluss der Regelungen auf betriebliche Entwicklungen, veränderte Verhaltensmuster und ein Zusammenwirken der einzelnen Bestandteile des Gesetzes.
Außerdem soll sie/er eine repräsentative Befragung unter den vom Gesetz betroffenen Arbeitgebern mit mehr als 200 Beschäftigten in einem Betrieb bzw. in einer Dienststelle zur Umsetzung und Bekanntheit des Gesetzes durchführen. Zu untersuchen sind insbesondere der Einfluss der Regelungen auf betriebliche Entwicklungen, veränderte Verhaltensmuster und ein Zusammenwirken der einzelnen Bestandteile des Gesetzes.
Dazu sind u.a. folgende Fragen vorzusehen:
— Ist das Entgeltgleichheitsgebot im Betrieb bzw. Dienststelle bekannt?
— Wie wird das Gebot beachtet?
— Wie oft wurde der Auskunftsanspruch gestellt und beantwortet?
— Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den betrieblichen Interessenvertretungen?
— Wurde ein betriebliches Prüfverfahren durchgeführt und wenn ja mit welchem Ergebnis?
— Was sind die Hinderungsgründe, wenn kein betriebliches Prüfverfahren durchgeführt wurde?
— Welche Erfahrungen wurden insgesamt mit der Umsetzung des Gesetzes gemacht?
— Gab es bereits Veränderungen oder Impulse, aufgrund des Gesetzes / der Instrumente Änderungen in Bezug auf Entgeltregelungen etc. vorzunehmen?
Der endgültige Fragebogen ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Die Ergebnisse sind, soweit möglich, differenziert nach den obigen Kriterien zu erfassen.
Als weitere Adressaten der Befragung sind auch die betrieblichen Interessenvertretungen sowie die Gewerkschaftsvertretungen und Beschäftigte einzubeziehen.
(2) Begleitung der Berichterstattung nach § 23 Abs. 2 EntgTranspG
Weiterhin soll der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin auch die nach § 23 Abs. 2 EntgTranspG vorgeschriebene Berichterstattung der Bundesregierung unterstützen und die Entwicklung des Entgeltgleichheitsgebotes in Betrieben erkunden, die aufgrund ihrer Beschäftigtenzahl (in der Regel weniger als 200 Beschäftigten) nicht vom Anwendungskreis der Instrumente des EntGTranspG erfasst werden.
Weiterhin soll der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin auch die nach § 23 Abs. 2 EntgTranspG vorgeschriebene Berichterstattung der Bundesregierung unterstützen und die Entwicklung des Entgeltgleichheitsgebotes in Betrieben erkunden, die aufgrund ihrer Beschäftigtenzahl (in der Regel weniger als 200 Beschäftigten) nicht vom Anwendungskreis der Instrumente des EntGTranspG erfasst werden.
Dazu soll er auch in diesem Anwenderkreis eine repräsentative Befragung durchführen und den Status Quo zum Thema Entgeltgleichheit ermitteln. Im Mittelpunkt stehen hier Fragen zum Bekanntheitsgrad des Entgeltgleichheitsgebotes sowie ggf. schon erfolgter Umsetzungsmaßnahmen zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes. Der dazugehörige Fragebogen ist ebenfalls mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Dazu soll er auch in diesem Anwenderkreis eine repräsentative Befragung durchführen und den Status Quo zum Thema Entgeltgleichheit ermitteln. Im Mittelpunkt stehen hier Fragen zum Bekanntheitsgrad des Entgeltgleichheitsgebotes sowie ggf. schon erfolgter Umsetzungsmaßnahmen zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes. Der dazugehörige Fragebogen ist ebenfalls mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Als weitere Adressaten der Befragung sind auch hier die betrieblichen Interessenvertretungen sowie die Gewerkschaftsvertretungen und Beschäftigte einzubeziehen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution (max. eine DIN A4 – Seite)
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bieter/ Die Bieterin hat seine/ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu sind mit dem Angebot ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärungen zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u.a. beinhalten, dass der Bieter/die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bieter/ Die Bieterin hat seine/ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu sind mit dem Angebot ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärungen zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u.a. beinhalten, dass der Bieter/die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie den unter Punkt a) geforderten Nachweis auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie den unter Punkt a) geforderten Nachweis auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bieter/Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themen-stellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert.
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen.
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentli-chen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auf-tragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber.
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentli-chen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auf-tragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber.
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden.
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen.
g) Kenntnisse im Bereich der Evaluation hinsichtlich der Gesetzesbegleitforschung und Gesetzesfolgenabschätzung insbesondere für arbeitsmarktpolitische Regelungen,
h) Kenntnisse im Bereich des Gleichstellungsrechts sowie des Entgeltgleichheitsgebots,
i) Kenntnisse im Bereich Personalwirtschaft und Vergütungsmanagement,
j) Kenntnisse im Bereich der Arbeitsmarktanalyse,
k) Erfahrungen im Bereich der Erhebung und Auswertung von Daten und Statistiken insbesondere im Hinblick auf die mittelbaren und unmittelbaren Gesetzesauswirkungen auf den Adressatenkreis,
l) Erfahrungen im Bereich der Erhebung von repräsentativen Umfragen insbesondere vor dem Hintergrund der Mitarbeiterbefragung,
m) Kenntnisse im Bereich der Bewertung von betrieblichen Entwicklungen, veränderten Verhaltensmuster und Zusammenwirken der einzelnen Bestandteile von Gesetzen,
n) Erfahrungen im Bereich der Berichterstattung,
o) Erfahrungen im Bereich des Umgangs mit Bundesbehörden, Gewerkschaftsvertretungen, Sozialpartner und Beschäftigten,
p) Kenntnisse im Bereich der Präsentation von Evaluationsergebnisse auf Fachveranstaltungen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet,
— Ergänzende Unterlagen können unter (http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html) heruntergeladen werden. Darüber hinaus können die Unterlagen bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Daniela Schäfer, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln schriftlich - auch per E-Mail oder Fax - angefordert werden.
— Ergänzende Unterlagen können unter (http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html) heruntergeladen werden. Darüber hinaus können die Unterlagen bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Daniela Schäfer, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln schriftlich - auch per E-Mail oder Fax - angefordert werden.
21.2.2018 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Antworten werden als Ergänzung unter (http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html) bekannt gemacht. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht
21.2.2018 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Antworten werden als Ergänzung unter (http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html) bekannt gemacht. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht
— Das Angebot ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift),
— Senden Sie das Angebot zweifach (einmal im Original und einmal auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Angebot Evaluation EntgTranspG" an die genannte Kontaktstelle:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben,
Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ,
Daniela Schäfer,
Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln,
— Das Angebot ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen,
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bieter/Die Bieterin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Angebote innerhalb der Angebotsfrist bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bieter/der Bieterin zugerechnet,
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bieter/Die Bieterin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Angebote innerhalb der Angebotsfrist bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bieter/der Bieterin zugerechnet,
— Angebote, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden,
— Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss,
— Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter den Bestimmungen des § 62 VgV.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Quelle: OJS 2018/S 013-026085 (2018-01-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
§ 23 des Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (EntgTranspG), welches am 6. Juli 2017 in Kraft getreten ist, schreibt eine Evaluation zur Wirksamkeit des Gesetzes in der Praxis sowie einen Bericht zur Entwicklung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit in der Regel weniger als 200 Beschäftigten durch die Bundesregierung vor. Sowohl die Evaluation als auch der Bericht sollen erstmals 2 Jahre nach Inkrafttreten veröffentlicht werden. Das hier ausgeschriebene Forschungsprojekt soll die notwendigen Daten für die Evaluation und Berichterstattung ermitteln und zusammenfassen und somit die wissenschaftliche Grundlage zur Umsetzung des § 23 EntgTranspG darstellen.
§ 23 des Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (EntgTranspG), welches am 6. Juli 2017 in Kraft getreten ist, schreibt eine Evaluation zur Wirksamkeit des Gesetzes in der Praxis sowie einen Bericht zur Entwicklung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit in der Regel weniger als 200 Beschäftigten durch die Bundesregierung vor. Sowohl die Evaluation als auch der Bericht sollen erstmals 2 Jahre nach Inkrafttreten veröffentlicht werden. Das hier ausgeschriebene Forschungsprojekt soll die notwendigen Daten für die Evaluation und Berichterstattung ermitteln und zusammenfassen und somit die wissenschaftliche Grundlage zur Umsetzung des § 23 EntgTranspG darstellen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
– nach Branche, Region und Rechtsform (hier ist v.a. auch eine Trennung zwischen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern und privatrechtlichen Arbeitgebern zu leisten),
– nach Anwendung von Tarifverträgen sowie dem Vorhandensein von Mitarbeitervertretungen sowie,
– ggf. nach weiteren aus Sicht des Auftragnehmers bzw. der Auftragnehmerin relevanten Kriterien zu differenzieren.
Als weitere Adressaten der Befragung sind auch hier die betrieblichen Interessenvertretungen sowie die Gewerkschaftsvertretungen und Beschäftigte einzubeziehen