Evaluation des Programms „360-Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft“ der Kulturstiftung des Bundes

Kulturstiftung des Bundes

Das Programm „360-Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft“ soll sowohl prozessbegleitend als auch summativ evaluiert werden. Durch einen geeigneten Mix aus qualitativen und quantitativen Methoden sollen Erkenntnisse über spartenunabhängige und spartenspezifische Veränderungsprozesse in den Institutionen vor Ort gewonnen werden. Darüber hinaus sollen Aussagen über eine mögliche Verstetigung und Übertragbarkeit des Agent*innenmodels getroffen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-31 Auftragsbekanntmachung
2018-08-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-05-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in Sachen Evaluierung
Kurze Beschreibung: Das Programm „360
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in Sachen Evaluierung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kulturstiftung des Bundes
Postanschrift: Franckeplatz 2
Postleitzahl: 06110
Postort: Halle (Saale)
Kontakt
Internetadresse: https://www.kulturstiftung-bund.de 🌏
E-Mail: ursula.bongaerts@kulturstiftung-bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.hidrive.strato.com/share/xjn.5jtlf8 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-31 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 103-235632
ABl. S-Ausgabe: 103
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Erläuterungen zu den Eignungsnachweisen: (1) Ausländische Bieter: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/ Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht; (2) Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bietergemeinschaft mit dem Kartellrecht (in der Angebotsaufforderung erläutert) ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1 geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.2 und Ziffer III.1.3 gilt dies eingeschränkt, falls die Bietergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bietergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bietergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bietergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bietergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bieter; (3) andere Unternehmen: Bieter können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss der Bieter mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bieter eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. In einem anderen den Vergabeunterlagen beigefügten Formular sind all die Unternehmen zusammengefasst vom Bieter aufzuführen, welche die Eignung an den Bieter verleihen und später an der Leistungsausführung teilnehmen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), samt Definition der betreffenden Teilleistung. In diesem Formblatt sind auch solche anderen Unternehmen, die der Bieter einzig und im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), aufzuführen. Für das die Eignung verleihende Unternehmen sind überdies sämtliche Nachweise gemäß Ziffer III.1 vorzulegen; (4) die Auftraggeberin behält sich vor, andere als die vom Bieter in der Referenzliste aufgeführten Referenzprojekte durch entsprechende Nachfrage bei Auftraggebern der Eignungsprüfung zugrunde zu legen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kulturstiftung des Bundes (KSB) fördert innovative Kunst- und Kulturvorhaben im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes. Die KSB wird von der Beauftragten für Kultur und Medien aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert und zählt mit einem jährlichen Fördervolumen von 35 Mio. EUR zu den größten öffentlichen Kulturstiftungen Europas.
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Mit dem bundesweiten Modellvorhaben „360
Die KSB stellt hierfür maximal 46 Kultureinrichtungen Mittel in Höhe von insgesamt 21 Mio. EUR zur Verfügung. Die Projektdauer beträgt insgesamt knapp fünf Jahre und endet voraussichtlich im Sommer 2023. 2017 wurden im Zuge des Projektes bereits 17 Kultureinrichtungen ausgewählt.
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Das Programm soll nun über seine Laufzeit sowohl prozessbegleitend als auch summativ evaluiert werden. Durch einen geeigneten Mix aus qualitativen und quantitativen Methoden sollen Erkenntnisse über spartenunabhängige und spartenspezifische Veränderungsprozesse in den Institutionen vor Ort gewonnen werden. Darüber hinaus sollen Aussagen über eine mögliche Verstetigung und Übertragbarkeit des Agent*innenmodels getroffen werden.
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Die Ausschreibung richtet sich an Evaluationsteams (mind. zwei Personen) und Institutionen, die:
— Über nachgewiesene Kenntnisse und Erfahrungen in der Planung, Durchführung und Auswertung von prozessbegleitenden und summativen Evaluationen (vorzugsweise im Kultursektor) verfügen,
— nachgewiesene Erfahrung in der Arbeit mit Kulturinstitutionen in Deutschland haben,
— ausgewiesen sind in der Beratung, Moderation und aktiven Gestaltung von Evaluationsprozessen als Praxis kollektiver Wissensproduktion und Reflexion,
— über ausgezeichnete Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen - die Projektsprache ist Deutsch,
— organisatorisch und personell die Evaluation des Programms „360
Dauer: 55 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Halle (Saale
Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer VI.3) Bekanntmachung.
(a) Anschreiben des Bieters samt Kontaktdaten und Kontaktperson inklusive einer ständig erreichbaren E-Mail-Adresse, Darstellung des Bieterunternehmens sowie einer Erklärung, sich bis zum 30.9.2018 an das Angebot zu binden (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA), Ziffer 4.4 Nr. 1);
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(b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen unter Verwendung des mit den Vergabeunterlagen gestellten Formblatts (siehe AzA, Ziffer 4.4 Nr. 2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer VI.3) Bekanntmachung.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens des Bieters und den Umsatz bezüglich der nachgefragten Leistung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren innerhalb des nachgefragten Anschreibens (siehe III.1.1.(a) und AzA, Ziffer 4.4 Nr. 3).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer VI.3) Bekanntmachung.
Referenzangaben des Unternehmens des Bieters zu vergleichbaren abgeschlossenen und noch laufenden Leistungen aus den Jahren 2012 bis 2018 mit Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift, zugleich Name und Position eines konkreten befugten Ansprechpartners samt dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Leistungsinhalt, Leistungsumfang, Leistungs- und Vertragslaufzeit unter Verwendung des mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblatts (siehe AzA, Ziffer 4.4 Nr. 4).
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung Bürgerlichen Rechts, öffentliche Kulturstiftung
Kontakt
Kontaktperson: Ursula Bongaerts
Dokumente URL: https://www.hidrive.strato.com/share/xjn.5jtlf8 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dr. Klaus Greb, avocado rechtsanwälte
Postanschrift: Voßstraße 20
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Kontaktperson: Dr. Klaus Greb, avocado rechtsanwälte
E-Mail: berlin@avocado.de 📧
Land: Berlin 🏙️
Internetadresse: www.avocado.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Erläuterungen zu den Eignungsnachweisen:
(1) Ausländische Bieter: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/ Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht;
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(2) Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bietergemeinschaft mit dem Kartellrecht (in der Angebotsaufforderung erläutert) ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1 geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.2 und Ziffer III.1.3 gilt dies eingeschränkt, falls die Bietergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bietergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bietergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bietergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bietergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bieter;
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(3) andere Unternehmen: Bieter können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss der Bieter mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bieter eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. In einem anderen den Vergabeunterlagen beigefügten Formular sind all die Unternehmen zusammengefasst vom Bieter aufzuführen, welche die Eignung an den Bieter verleihen und später an der Leistungsausführung teilnehmen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), samt Definition der betreffenden Teilleistung. In diesem Formblatt sind auch solche anderen Unternehmen, die der Bieter einzig und im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), aufzuführen. Für das die Eignung verleihende Unternehmen sind überdies sämtliche Nachweise gemäß Ziffer III.1 vorzulegen;
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(4) die Auftraggeberin behält sich vor, andere als die vom Bieter in der Referenzliste aufgeführten Referenzprojekte durch entsprechende Nachfrage bei Auftraggebern der Eignungsprüfung zugrunde zu legen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 103-235632 (2018-05-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018/S 103-235632
Gesamtwert des Auftrags: 300 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postort: Halle

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 160-367192
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 103-235632
ABl. S-Ausgabe: 160

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung richtet sich an Evaluationsteams (mind. 2 Personen) und Institutionen, die
— über nachgewiesene Kenntnisse und Erfahrungen in der Planung, Durchführung und Auswertung von prozessbegleitenden und summativen Evaluationen (vorzugsweise im Kultursektor) verfügen,
— über ausgezeichnete Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen – die Projektsprache ist Deutsch,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Halle (Saale), Berlin

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des Evaluationsteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Preis (Gewichtung): 20

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-21 📅
Name: Syspons GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 300 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Ursula Bongaerts

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postleitzahl: 76133
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 160-367192 (2018-08-21)