Evaluation von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, der jeweiligen Bundesministerien und Bundesbehörden samt nach- oder zugeordneten Behörden
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages, der die Leistungen Beratung, Entwicklung, Konzeption, Umsetzung und Auswertung von Evaluationen von Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (ÖA) von Bundesregierung, Bundesministerien und nach- oder zugeordneten Behörden („Verbund Bundesregierung“) umfasst. Details können Sie dem Vertragsentwurf und der Leistungsbeschreibung (Anlage A des Vertragsentwurfs) entnehmen. Dieser Vertrag beginnt am 1.1.2019 und endet am 31.12.2020. Der Auftraggeber hat eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr. Der tatsächliche Umfang der Einzelaufträge unter dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag kann nicht genannt werden, da die Höhe der vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Mittel noch nicht feststeht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in Sachen Evaluierung
Referenznummer: 30432/1#6
Kurze Beschreibung:
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages, der die Leistungen Beratung, Entwicklung, Konzeption, Umsetzung und Auswertung von Evaluationen von Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (ÖA) von Bundesregierung, Bundesministerien und nach- oder zugeordneten Behörden („Verbund Bundesregierung“) umfasst.
Details können Sie dem Vertragsentwurf und der Leistungsbeschreibung (Anlage A des Vertragsentwurfs) entnehmen.
Dieser Vertrag beginnt am 1.1.2019 und endet am 31.12.2020. Der Auftraggeber hat eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr. Der tatsächliche Umfang der Einzelaufträge unter dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag kann nicht genannt werden, da die Höhe der vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Mittel noch nicht feststeht.
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages, der die Leistungen Beratung, Entwicklung, Konzeption, Umsetzung und Auswertung von Evaluationen von Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (ÖA) von Bundesregierung, Bundesministerien und nach- oder zugeordneten Behörden („Verbund Bundesregierung“) umfasst.
Details können Sie dem Vertragsentwurf und der Leistungsbeschreibung (Anlage A des Vertragsentwurfs) entnehmen.
Dieser Vertrag beginnt am 1.1.2019 und endet am 31.12.2020. Der Auftraggeber hat eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr. Der tatsächliche Umfang der Einzelaufträge unter dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag kann nicht genannt werden, da die Höhe der vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Mittel noch nicht feststeht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in Sachen Evaluierung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-09-27 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-29 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 188-424997
ABl. S-Ausgabe: 188
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages, der die Leistungen Beratung, Entwicklung, Konzeption, Umsetzung und Auswertung von Evaluationen von Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (ÖA) von Bundesregierung, Bundesministerien und nach- oder zugeordneten Behörden („Verbund Bundesregierung“) umfasst.
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages, der die Leistungen Beratung, Entwicklung, Konzeption, Umsetzung und Auswertung von Evaluationen von Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (ÖA) von Bundesregierung, Bundesministerien und nach- oder zugeordneten Behörden („Verbund Bundesregierung“) umfasst.
Details können Sie dem Vertragsentwurf und der Leistungsbeschreibung (Anlage A des Vertragsentwurfs) entnehmen.
Dieser Vertrag beginnt am 1.1.2019 und endet am 31.12.2020. Der Auftraggeber hat eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr. Der tatsächliche Umfang der Einzelaufträge unter dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag kann nicht genannt werden, da die Höhe der vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Mittel noch nicht feststeht.
Dieser Vertrag beginnt am 1.1.2019 und endet am 31.12.2020. Der Auftraggeber hat eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr. Der tatsächliche Umfang der Einzelaufträge unter dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag kann nicht genannt werden, da die Höhe der vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Mittel noch nicht feststeht.
Der ausgeschriebene Rahmenvertrag umfasst die Leistungen Beratung, Entwicklung, Konzeption, Durchführung und Auswertung von Evaluationen von Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (ÖA) der Bundesregierung, der jeweiligen Bundesministerien und Bundesbehörden samt nach- oder zugeordneten Behörden („Verbund Bundesregierung“).
Der ausgeschriebene Rahmenvertrag umfasst die Leistungen Beratung, Entwicklung, Konzeption, Durchführung und Auswertung von Evaluationen von Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (ÖA) der Bundesregierung, der jeweiligen Bundesministerien und Bundesbehörden samt nach- oder zugeordneten Behörden („Verbund Bundesregierung“).
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung des Bieters, dass:
— keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen Bildung/Beteiligung an einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche;
Unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Menschenhandel, Förderung des Menschenhandels oder anderer Strafnormen i. S. v. § 123 Abs.1 GWB rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist (einer Verurteilung nach den vorgenannten Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich),
Unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Menschenhandel, Förderung des Menschenhandels oder anderer Strafnormen i. S. v. § 123 Abs.1 GWB rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist (einer Verurteilung nach den vorgenannten Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich),
— die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden,
— keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Belegung mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR wegen illegaler Beschäftigung (§ 404 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1,1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung) erfolgt ist.
— keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Belegung mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR wegen illegaler Beschäftigung (§ 404 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1,1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung) erfolgt ist.
Darüber hinaus erklärt der Bieter, dass das Unternehmen:
—— bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende
Umwelt-, sozial-oderarbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
—— nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet
Worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse
Abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation
Befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
—— keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
—— nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und daraus eine Wettbewerbsverzerrung resultiert,
—— nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
—— nicht in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine Schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
—— nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in Unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte,
—— fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des ÖAG erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Der Bieter erklärt, dass er
—— im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung 11,
—— kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht.
Der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den ÖAG tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. Für Bieters die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, beziehen sich deren Erklärungen auf die Rechtsvorschriften des Landes in dem Sie niedergelassen sind. Sollte ein Bieter nicht in der Lage sein, die vorgenannte Eigenerklärung abzugeben, hat er die Gründe hierfür schriftlich darzulegen und seinem Angebot beizufügen.
Der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den ÖAG tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. Für Bieters die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, beziehen sich deren Erklärungen auf die Rechtsvorschriften des Landes in dem Sie niedergelassen sind. Sollte ein Bieter nicht in der Lage sein, die vorgenannte Eigenerklärung abzugeben, hat er die Gründe hierfür schriftlich darzulegen und seinem Angebot beizufügen.
Mit der Abgabe des Angebots gilt die vorgenannte Eigenerklärung durch den Bieter als abgegeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Unternehmensprofil
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
— Name des ausstellenden Unternehmens,
— Rechtsform,
— Niederlassung, aus der die mögliche spätere Leistungserbringung betreut werden soll,
— ständiger Ansprechpartner während der Vertragsausführung mit Kontaktdaten,
— Darstellung der Unternehmensstruktur inkl. Mitarbeiterzahlen in einzelnen Unternehmensbereichen, ggf. inhaltliche und methodische Spezialisierungen, Unternehmensgesamtumsatz sowie geschätzter Umsatz im Bereich Evaluation (jeweils brutto), Dachorganisationen, Partnerinstitute usw. (als gesonderte Anlage).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Darstellung der Unternehmensstruktur inkl. Mitarbeiterzahlen in einzelnen Unternehmensbereichen, ggf. inhaltliche und methodische Spezialisierungen, Unternehmensgesamtumsatz sowie geschätzter Umsatz im Bereich Evaluation (jeweils brutto), Dachorganisationen, Partnerinstitute usw. (als gesonderte Anlage).
Umsatz
Der Bieter gibt den Brutto-Gesamtumsatz auf dem Gebiet der Markt- und Meinungsforschung inkl. Evaluationen für 3 aufeinanderfolgende abgeschlossene Geschäftsjahre an, wobei das letzte Geschäftsjahr in 2017 bzw. sofern noch nicht abgeschlossen in 2016 enden muss.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter gibt den Brutto-Gesamtumsatz auf dem Gebiet der Markt- und Meinungsforschung inkl. Evaluationen für 3 aufeinanderfolgende abgeschlossene Geschäftsjahre an, wobei das letzte Geschäftsjahr in 2017 bzw. sofern noch nicht abgeschlossen in 2016 enden muss.
Mindeststandards:
Der Bieter muss alle erforderlichen Angaben machen. Darüber hinaus muss die Darstellung der Unternehmensorganisation einen Kontext zum Ausschreibungsgegenstand erkennen und darauf schließen lassen, dass der Bieter in der Lage ist, den Auftrag ordnungsgemäß und vertragsgerecht zu erfüllen.
Der Bieter muss alle erforderlichen Angaben machen. Darüber hinaus muss die Darstellung der Unternehmensorganisation einen Kontext zum Ausschreibungsgegenstand erkennen und darauf schließen lassen, dass der Bieter in der Lage ist, den Auftrag ordnungsgemäß und vertragsgerecht zu erfüllen.
Der Bieter muss für die 3 aufeinanderfolgenden abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils einen durchschnittlichen Mindestumsatz brutto i. H. v. 4 Mio. EUR auf dem Gebiet der Markt- und Meinungsforschung inkl. Evaluationen aufweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Personalstärke
Der Bewerber benennt die aktuelle Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen des Unternehmens sowie die Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen im Bereich der Evaluation, die über eine einschlägige Universitätsausbildung verfügen.
Verantwortliche Personen „Projektteam Verbund Bundesregierung“
Der Bieter benennt die Personen, die im Falle der Auftragserteilung nach gegenwärtigem Stand für die folgenden Schlüsselrollen eingesetzt werden sollen (dabei ist die Wahrnehmung mehrerer Rollen in Personalunion möglich):
— Planung und Beratung,
— Projektleitung und Steuerung der Einzelaufträge,
— Unterstützung Projektleitung und Steuerung,
— Moderation von Fokusgruppen und Tiefeninterviews/Einzelexplorationen.
Mitarbeiterqualifikation
Zu allen genannten Personen des Projektteams „Verbund Bundesregierung“ sind die Ausbildung und der berufliche Werdegang darzulegen sowie jeweils Erfahrungen durch mindestens 2 Projekte mit folgenden Angaben nachzuweisen, bei denen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit evaluiert wurde:
Zu allen genannten Personen des Projektteams „Verbund Bundesregierung“ sind die Ausbildung und der berufliche Werdegang darzulegen sowie jeweils Erfahrungen durch mindestens 2 Projekte mit folgenden Angaben nachzuweisen, bei denen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit evaluiert wurde:
— Auftraggeber,
— Bezeichnung des Projekts sowie Beschreibung des Projektinhalts,
— Laufzeit des Projekts,
— Rolle und Tätigkeit innerhalb des Projekts,
— zeitlicher Umfang der persönlichen Mitarbeit.
Sämtliche Angaben müssen sich auf Projekte nach dem 1.1.2016 beziehen.
Darüber hinaus sind sofern vorhanden Fortbildungen, Zertifizierungen und andere einschlägige Kenntnisse nachzuweisen.
Technische Gegebenheiten:
CATI:
Der Auftragnehmer muss die technischen und personellen Voraussetzungen bieten, um Computer Assisted Telefon Interviews (CATI) durchzuführen.
Es wird ein eigenes Telefonstudio vorausgesetzt. Sofern kein eigenes Telefonstudio vorhanden ist, muss der Bieter seine(n) Unterauftragnehmer nachweisen, mit dem/denen er die CATI-Studien in der Vertragslaufzeit für den „Verbund Bundesregierung“ durchführen wird.
Es wird ein eigenes Telefonstudio vorausgesetzt. Sofern kein eigenes Telefonstudio vorhanden ist, muss der Bieter seine(n) Unterauftragnehmer nachweisen, mit dem/denen er die CATI-Studien in der Vertragslaufzeit für den „Verbund Bundesregierung“ durchführen wird.
Der Bieter gibt die Anzahl der Telefonplätze und die eingesetzte Befragungssoftware sowie die Analyse-/Auswertungssoftware an.
CAPI, CASI:
Der Auftragnehmer muss die technischen und personellen Voraussetzungen bieten, um Computer Assisted Personal Interviews (CAPI) und Computer Assisted Self Interviews (CASI) durchzuführen. Sofern er keine eigenen Interviewer bzw. Geräte für CAPI- bzw. CASI-Studien hat, muss der Bieter seine(n) Unterauftragnehmer nachweisen, mit dem/denen er die CAPI- bzw. CASI-Studien in der Vertragslaufzeit für den „Verbund Bundesregierung“ durchführen wird.
Der Auftragnehmer muss die technischen und personellen Voraussetzungen bieten, um Computer Assisted Personal Interviews (CAPI) und Computer Assisted Self Interviews (CASI) durchzuführen. Sofern er keine eigenen Interviewer bzw. Geräte für CAPI- bzw. CASI-Studien hat, muss der Bieter seine(n) Unterauftragnehmer nachweisen, mit dem/denen er die CAPI- bzw. CASI-Studien in der Vertragslaufzeit für den „Verbund Bundesregierung“ durchführen wird.
Der Bieter gibt die Anzahl der CAPI-Interviewer, die Anzahl der für CAPI- bzw.– CASI-Studien vorhandenen Geräte (Tablets o. ä.) und die eingesetzte Befragungssoftware sowie die Analyse-/Auswertungssoftware an.
CAWI:
Der Auftragnehmer muss die technischen und personellen Voraussetzungen bieten, um Computer Assisted Web Interviews (CAWI) durchzuführen. Diese müssen in der Regel mittels aktiv rekrutiertem Online-Access-Panel durchgeführt werden, in dem die üblichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung sichergestellt sein müssen.
Der Auftragnehmer muss die technischen und personellen Voraussetzungen bieten, um Computer Assisted Web Interviews (CAWI) durchzuführen. Diese müssen in der Regel mittels aktiv rekrutiertem Online-Access-Panel durchgeführt werden, in dem die üblichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung sichergestellt sein müssen.
Sofern der Bieter über kein eigenes Online-Access-Panel verfügt, muss er seine(n) Unterauftragnehmer benennen, mit dem/denen er die CAWI-Studien in der Vertragslaufzeit für den „Verbund Bundesregierung“ durchführen wird und darlegen, warum er gerade mit diesem Anbieter zusammenarbeitet.
Sofern der Bieter über kein eigenes Online-Access-Panel verfügt, muss er seine(n) Unterauftragnehmer benennen, mit dem/denen er die CAWI-Studien in der Vertragslaufzeit für den „Verbund Bundesregierung“ durchführen wird und darlegen, warum er gerade mit diesem Anbieter zusammenarbeitet.
Der Bieter gibt den Umfang des/der Online-Access-Panels und die eingesetzte Befragungssoftware sowie die Analyse-/Auswertungssoftware an.
Der Bieter hat zur Prüfung der Eignung Unternehmensreferenzen anzugeben und dabei für jede Unternehmensreferenz folgende Angaben zu machen:
— Name und Anschrift des Auftraggebers,
— Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten,
— ausführliche Projektbeschreibung u. a. mit Aussagen zur Ausgangslage, Zielsetzung und Darstellung der selbst erbrachten Leistung,
— Zeitraum der Durchführung.
Die Ausführungen sollen pro Referenz auf drei DIN A4 Seiten beschränkt werden.
Mindeststandards:
Der Bewerber muss eine ausreichend große Zahl an qualifizierten Mitarbeitern/innen beschäftigen, um zu gewährleisten, dass es auch bei mehreren parallel für den Auftraggeber zu realisierenden Projekten oder bei parallel laufenden Projekten für verschiedene Auftraggeber zu keinerlei Personalengpässen kommt. Von den Mitarbeiter/innen müssen mindestens 10 festangestellt sein und über eine einschlägige Universitätsausbildung (z. B. Sozial-, Politik-, Kommunikationswissenschaftler, Ökonomen, Psychologen) verfügen.
Der Bewerber muss eine ausreichend große Zahl an qualifizierten Mitarbeitern/innen beschäftigen, um zu gewährleisten, dass es auch bei mehreren parallel für den Auftraggeber zu realisierenden Projekten oder bei parallel laufenden Projekten für verschiedene Auftraggeber zu keinerlei Personalengpässen kommt. Von den Mitarbeiter/innen müssen mindestens 10 festangestellt sein und über eine einschlägige Universitätsausbildung (z. B. Sozial-, Politik-, Kommunikationswissenschaftler, Ökonomen, Psychologen) verfügen.
Darüber hinaus weist der Bieter nach, dass alle von ihm im Projektteam „Verbund Bundesregierung“ eingesetzten Personen durch Ausbildung/Studium und/oder beruflichen Werdegang sowie sofern vorhanden Fortbildungen, Zertifizierungen und andere einschlägige Kenntnisse die für die Erbringung der Leistung notwendigen Fachkenntnisse besitzen.
Darüber hinaus weist der Bieter nach, dass alle von ihm im Projektteam „Verbund Bundesregierung“ eingesetzten Personen durch Ausbildung/Studium und/oder beruflichen Werdegang sowie sofern vorhanden Fortbildungen, Zertifizierungen und andere einschlägige Kenntnisse die für die Erbringung der Leistung notwendigen Fachkenntnisse besitzen.
Die Anforderungen sind erfüllt, wenn die Angaben darauf schließen lassen, dass die technischen Gegebenheiten vorliegen, dass der Bieter die Studien fach- und termingerecht durchführen kann.
Der Bieter muss nachweisen, dass er über umfangreiche Erfahrungen in der Erbringung von mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen (u. a. hinsichtlich Volumen, Tätigkeiten/Leistungen) verfügt. Dazu gibt der Bieter drei Referenzen an, in denen er seit dem 1.1.2016 entsprechende Tätigkeiten für Auftraggeber vertragsgerecht erbracht hat. Die erbrachten Leistungen müssen überwiegend bzw. federführend vom Bieter bzw. dem zur Herstellung der Eignung in Bezug genommenen Unternehmen selbst durchgeführt worden sein, um als Referenz anerkannt zu werden. Die Ausführungen müssen hinreichende Erfahrungen erkennen lassen, die eine Einschätzung zulassen, ob der Bieter in der Lage ist, die jeweils geforderte Leistung vertragsgerecht zu erbringen.
Der Bieter muss nachweisen, dass er über umfangreiche Erfahrungen in der Erbringung von mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen (u. a. hinsichtlich Volumen, Tätigkeiten/Leistungen) verfügt. Dazu gibt der Bieter drei Referenzen an, in denen er seit dem 1.1.2016 entsprechende Tätigkeiten für Auftraggeber vertragsgerecht erbracht hat. Die erbrachten Leistungen müssen überwiegend bzw. federführend vom Bieter bzw. dem zur Herstellung der Eignung in Bezug genommenen Unternehmen selbst durchgeführt worden sein, um als Referenz anerkannt zu werden. Die Ausführungen müssen hinreichende Erfahrungen erkennen lassen, die eine Einschätzung zulassen, ob der Bieter in der Lage ist, die jeweils geforderte Leistung vertragsgerecht zu erbringen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:
— Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung,
— Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
—— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
—— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,
—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
—— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 188-424997 (2018-09-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3 300 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-18 📅
Name: Info GmbH Markt- und Meinungsforschung
Postanschrift: Schönholzer Straße 1A
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13187
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 3 300 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,