Evu-z_Ablesedienstleistung

evu zählwerk Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH

Die evu zählwerk sucht einen Dienstleister, der die Durchführung von Ablesedienstleistungen (visuelle Ablesung und elektronische Messwerterfassung) sowie die vorbereitende Kundeninformation (Plakatierung) bei Energie- und Wasserkunden in den Stadtgebieten Bochum, Herne und Witten übernimmt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-08-29 Auftragsbekanntmachung
2018-12-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-08-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Zählerablesung
Referenznummer: ewmr27082018
Kurze Beschreibung:
Die evu zählwerk sucht einen Dienstleister, der die Durchführung von Ablesedienstleistungen (visuelle Ablesung und elektronische Messwerterfassung) sowie die vorbereitende Kundeninformation (Plakatierung) bei Energie- und Wasserkunden in den Stadtgebieten Bochum, Herne und Witten übernimmt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zählerablesung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Zählerablesung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️
Herne, Kreisfreie Stadt 🏙️
Ennepe-Ruhr-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: evu zählwerk Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH
Postanschrift: Ostring 28
Postleitzahl: 44787
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.ewmr.de 🌏
E-Mail: thilo.schleking@ewmr.de 📧
Telefon: +49 234-9603103 📞
Fax: +49 234-9603109 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPSYDRYZ6R 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPSYDRYZ6R 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-29 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-31 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 167-381381
ABl. S-Ausgabe: 167
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDRYZ6R

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Ablesung Bochum
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Verteilung von Ableseankündigungen, Ablesung im Turnus, Schlussablesung, Stichtagsablesung, Sonderablesung, Einspeiseablesung, Ablesung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung, Ablesung von Sondervertragskunden.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit beginnt am 1.1.2019 und endet am 31.12.2020. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate insofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Spätestens endet der Auftrag jedoch am 31.12.2022, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Bezeichnung des Loses: Turnusablesung Herne
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Verteilung von Ableseankündigungen, Ablesung im Turnus, Schlussablesung, Stichtagsablesung, Einspeiseablesung, Ablesung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung.
Bezeichnung des Loses: Sonderablesung Herne
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Ablesung von Sondervertragskunden, Sonderablesungen, der Fernwärme (neues Netzgebiet), Schachtablesung und schwer ablesbarer Zähler.
Bezeichnung des Loses: Stichtagsablesung Witten
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Stichtagsablesungen, Nach- und Sonderablesungen, Ablesungen WoWi und Ablesung/Ankündigung der Betriebskosten.
Bezeichnung des Loses: Rechnungszustellung Bochum und Herne
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der rollierenden Abrechnung sind im Stadtgebiet Herne im zweiwöchentlichen Rhythmus und im Stadtgebiet Bochum im wöchentlichen Rhythmus ca. 350 000 Rechnungen im Jahr dem Kunden zuzustellen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rechnungszustellung im Stadtgebiet Bochum und Herne

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen der EWMR (Stand März 2016).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: ewmr GmbH; Einkauf; Herr Thilo Schleking; Ostring 28; 44787 Bochum
Internetadresse: www.ewmr.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPSYDRYZ6R 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaler-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisbzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 167-381381 (2018-08-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 244-559704
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 167-381381
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDRYJ8X

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-06 📅
Name: Dieter Heibert Messwerterfassung
Postanschrift: Auf der Dorneburg 28
Postort: Herne
Postleitzahl: 44651
Land: Deutschland 🇩🇪
Herne, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: ASP Agentur NRW KG
Postanschrift: Bahnhofstr. 14
Postort: Unna
Postleitzahl: 59423
Land: Unna 🏙️
Name: W.I.R. GmbH
Postanschrift: Falkenberg 1
Postort: Erkrath
Postleitzahl: 40699
Land: Mettmann 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisbzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind -bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 244-559704 (2018-12-17)