Gemäß Landtagsbeschluss vom 17. November 2017 ist für den Bereich des Justizvollzuges eine landesweite extern begleitete Personalbedarfsanalyse durchzuführen. Ziel der Personalbedarfsanalyse ist es, den spezifischen Personalbedarf in den einzelnen Anstalten zu ermitteln, der erforderlich ist, um gegenwärtige und künftige Herausforderungen bestmöglich zu bewältigen. Der Personalbedarf soll unter Berücksichtigung der jeweiligen Gefangenenklientel sowie der vollzuglichen, baulichen und organisatorischen Besonderheiten jeder JVA ermittelt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Kurze Beschreibung:
Gemäß Landtagsbeschluss vom 17. November 2017 ist für den Bereich des Justizvollzuges eine landesweite extern begleitete Personalbedarfsanalyse durchzuführen. Ziel der Personalbedarfsanalyse ist es, den spezifischen Personalbedarf in den einzelnen Anstalten zu ermitteln, der erforderlich ist, um gegenwärtige und künftige Herausforderungen bestmöglich zu bewältigen. Der Personalbedarf soll unter Berücksichtigung der jeweiligen Gefangenenklientel sowie der vollzuglichen, baulichen und organisatorischen Besonderheiten jeder JVA ermittelt werden.
Gemäß Landtagsbeschluss vom 17. November 2017 ist für den Bereich des Justizvollzuges eine landesweite extern begleitete Personalbedarfsanalyse durchzuführen. Ziel der Personalbedarfsanalyse ist es, den spezifischen Personalbedarf in den einzelnen Anstalten zu ermitteln, der erforderlich ist, um gegenwärtige und künftige Herausforderungen bestmöglich zu bewältigen. Der Personalbedarf soll unter Berücksichtigung der jeweiligen Gefangenenklientel sowie der vollzuglichen, baulichen und organisatorischen Besonderheiten jeder JVA ermittelt werden.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein – Staatskanzlei vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.gmsh.de🌏
E-Mail: florian.seelig@gmsh.de📧
Telefon: +49 431 / 599-1479📞
Fax: +49 431 / 599-1465 📠
URL der Dokumente: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/🌏
URL der Teilnahme: http://www.e-vergabe-sh.de/🌏
1) Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter (www.e-vergabe-sh.d) zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (www.e-vergabe-sh.de) eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: (www.e-vergabe-sh.de) für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe- Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge /Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht;
2) Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 20. März 2018 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: florian.seelig@gmsh.de oder Fax: +49 (0) 431 599 1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter (www.e-vergabe-sh.de) unter der Ausschreibung einsehbar ist)
3) Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
(a) Erklärung, ob und in welchem Umfang - im Falle eines Auftrages - der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs der/des beabsichtigten Unterauftrags/-aufträge und Benennung der/des Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse);
(b) Erklärung, dass Sie gem. § 17 Abs. 7 VgV mit einer verkürzten Angebotsfrist von 21Tagen einverstanden sind.
1) Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter (www.e-vergabe-sh.d) zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (www.e-vergabe-sh.de) eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: (www.e-vergabe-sh.de) für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe- Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge /Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht;
2) Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 20. März 2018 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: florian.seelig@gmsh.de oder Fax: +49 (0) 431 599 1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter (www.e-vergabe-sh.de) unter der Ausschreibung einsehbar ist)
3) Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
(a) Erklärung, ob und in welchem Umfang - im Falle eines Auftrages - der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs der/des beabsichtigten Unterauftrags/-aufträge und Benennung der/des Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse);
(b) Erklärung, dass Sie gem. § 17 Abs. 7 VgV mit einer verkürzten Angebotsfrist von 21Tagen einverstanden sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Umsetzung der Personalbedarfsanalyse hat das Justizministerium eine landesweite Personalbemessungskommission, in der sowohl die Anstaltsleitungen als auch die Personalvertretungen eingebunden sind, eingerichtet. In der Personalbemessungskommission werden insbesondere die Erhebungsmethoden, das Vorgehensmodell und die Ergebnisse des Erhebungsprozesses beraten und Handlungsempfehlungen für die Entscheidungsträger ausgesprochen. Die Analyse des Personalbedarfs und die hierzu erforderlichen Erhebungen sollen durch in den Justizvollzugseinrichtungen eingerichtete Arbeitsgruppen erfolgen. Sowohl die Personalbemessungskommission als auch die Arbeitsgruppen in den Justizvollzugseinrichtungen sollen extern begleitet werden.
Zur Umsetzung der Personalbedarfsanalyse hat das Justizministerium eine landesweite Personalbemessungskommission, in der sowohl die Anstaltsleitungen als auch die Personalvertretungen eingebunden sind, eingerichtet. In der Personalbemessungskommission werden insbesondere die Erhebungsmethoden, das Vorgehensmodell und die Ergebnisse des Erhebungsprozesses beraten und Handlungsempfehlungen für die Entscheidungsträger ausgesprochen. Die Analyse des Personalbedarfs und die hierzu erforderlichen Erhebungen sollen durch in den Justizvollzugseinrichtungen eingerichtete Arbeitsgruppen erfolgen. Sowohl die Personalbemessungskommission als auch die Arbeitsgruppen in den Justizvollzugseinrichtungen sollen extern begleitet werden.
Schleswig-Holstein verfügt über fünf Justizvollzugsanstalten (JVA), deren Standorte sich in Lübeck, Neumünster, Kiel, Flensburg und Itzehoe befinden, eine Jugendanstalt in Schleswig (JA Schleswig) sowie eine Jugendarrestanstalt in Moltsfelde (JAA Moltsfelde).
Schleswig-Holstein verfügt über fünf Justizvollzugsanstalten (JVA), deren Standorte sich in Lübeck, Neumünster, Kiel, Flensburg und Itzehoe befinden, eine Jugendanstalt in Schleswig (JA Schleswig) sowie eine Jugendarrestanstalt in Moltsfelde (JAA Moltsfelde).
Die Justizvollzugseinrichtungen haben unterschiedlichen Zuständigkeiten und Aufgabenschwerpunkte und unterscheiden sich auch in der Größe. So verfügt die JVA Itzehoe über 32 Haftplätze während die JVA Lübeck über 507 Haftplätze verfügt. Die jeweiligen Zuständigkeiten der Justizvollzugseinrichtungen ergeben sich aus dem Vollstreckungsplan für Schleswig-Holstein.
Die Justizvollzugseinrichtungen haben unterschiedlichen Zuständigkeiten und Aufgabenschwerpunkte und unterscheiden sich auch in der Größe. So verfügt die JVA Itzehoe über 32 Haftplätze während die JVA Lübeck über 507 Haftplätze verfügt. Die jeweiligen Zuständigkeiten der Justizvollzugseinrichtungen ergeben sich aus dem Vollstreckungsplan für Schleswig-Holstein.
In den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein sind ca. 920 Stellen eingerichtet; hiervon rund 700 Stellen im Allgemeinen Vollzugs- und Werkaufsichtsdienst und rund 220 Stellen in den Verwaltungsbereichen- und den Leitungsebenen. Rund 80 % der Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes arbeiten im Wechselschichtdienst.
In den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein sind ca. 920 Stellen eingerichtet; hiervon rund 700 Stellen im Allgemeinen Vollzugs- und Werkaufsichtsdienst und rund 220 Stellen in den Verwaltungsbereichen- und den Leitungsebenen. Rund 80 % der Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes arbeiten im Wechselschichtdienst.
Die externe Begleitung soll die Personalbemessungskommission bei methodischen Fragen beraten und bei der Planung des Erhebungsprozesses unterstützen und hierzu entsprechende Konzeptentwürfe erstellen. Zu ihren Aufgaben zählt auch die kontinuierliche Beratung der Projektleitung und die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der Personalbemessungskommission.
Die externe Begleitung soll die Personalbemessungskommission bei methodischen Fragen beraten und bei der Planung des Erhebungsprozesses unterstützen und hierzu entsprechende Konzeptentwürfe erstellen. Zu ihren Aufgaben zählt auch die kontinuierliche Beratung der Projektleitung und die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der Personalbemessungskommission.
Eine weitere Aufgabe der externen Begleitung ist die Moderation des Erhebungsprozesses. Hierzu soll die externe Begleitung die in den Justizvollzugseinrichtungen eingerichteten Arbeitsgruppen beraten und unterstützen sowie die Arbeitsgruppensitzungen vor- und nachbereiten.
Eine weitere Aufgabe der externen Begleitung ist die Moderation des Erhebungsprozesses. Hierzu soll die externe Begleitung die in den Justizvollzugseinrichtungen eingerichteten Arbeitsgruppen beraten und unterstützen sowie die Arbeitsgruppensitzungen vor- und nachbereiten.
Die Rolle der externen Begleitung soll die eines „Coaches“ sein. Wo erforderlich, sind Mitarbeiter*innen in der Anwendung der ausgewählten Methoden zu schulen.
Die Erhebungen sollen in einem DV-gestützten System dokumentiert werden. Die externe Begleitung soll entweder bei der Auswahl einer entsprechenden Standardsoftware beraten oder selbst eine Datenbank (z.B. Access) entwickeln. Das DV-gestützte System soll für wiederkehrende Personalbedarfsberechnungen einsetzbar sein.
Die Erhebungen sollen in einem DV-gestützten System dokumentiert werden. Die externe Begleitung soll entweder bei der Auswahl einer entsprechenden Standardsoftware beraten oder selbst eine Datenbank (z.B. Access) entwickeln. Das DV-gestützte System soll für wiederkehrende Personalbedarfsberechnungen einsetzbar sein.
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schleswig-Holstein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2) Eigenerklärung, dass:
— Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und,
— keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;
3) Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen oder Institutionen verknüpft ist, bzw. in relevanter Weise auf den Auftrag bezogen mit anderen zusammenarbeitet;
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4) Aussagekräftige Darstellung des Unternehmens mit Angabe von: Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße je Segment, Niederlassungen, Standorte in Deutschland, Gründungsdatum für dieses Segment und Historie, Umsatz, Tätigkeitsschwerpunkte der Beratungstätigkeit;
4) Aussagekräftige Darstellung des Unternehmens mit Angabe von: Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße je Segment, Niederlassungen, Standorte in Deutschland, Gründungsdatum für dieses Segment und Historie, Umsatz, Tätigkeitsschwerpunkte der Beratungstätigkeit;
5) Angabe von 10 Referenzprojekten mit einer vergleichbaren Aufgabenstellung (z. B. Organisationsuntersuchungen, Personalbedarfsanalysen oder vergleichbare Projekte) aus öffentlichen Einrichtungen.
Bitte machen Sie folgende Angaben zu den einzelnen Projekten:
— Angabe der Einrichtung mit Ansprechpartner/in und Kontaktdaten,
— Kurzbeschreibung der Aufgabenstellung und des methodischen Vorgehens,
— Laufzeit des Projektes,
— Umfang des Projektes (Beratertage).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. (§ 8 Abs. 1 TTG). Die Verpflichtungserklärung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. (§ 8 Abs. 1 TTG). Die Verpflichtungserklärung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Siehe Matrix, die unter (www.e-vergabe-sh.de) in Verbindung mit dieser Bekanntmachung veröffentlicht wurde.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-04-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-31 📅
1) Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter (www.e-vergabe-sh.d) zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (www.e-vergabe-sh.de) eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: (www.e-vergabe-sh.de) für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe- Plattform der GMSH verknüpfen.
1) Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter (www.e-vergabe-sh.d) zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (www.e-vergabe-sh.de) eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: (www.e-vergabe-sh.de) für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe- Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge /Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht;
2) Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 20. März 2018 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: florian.seelig@gmsh.de oder Fax: +49 (0) 431 599 1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter (www.e-vergabe-sh.de) unter der Ausschreibung einsehbar ist)
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 20. März 2018 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: florian.seelig@gmsh.de oder Fax: +49 (0) 431 599 1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter (www.e-vergabe-sh.de) unter der Ausschreibung einsehbar ist)
3) Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
(a) Erklärung, ob und in welchem Umfang - im Falle eines Auftrages - der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs der/des beabsichtigten Unterauftrags/-aufträge und Benennung der/des Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse);
(a) Erklärung, ob und in welchem Umfang - im Falle eines Auftrages - der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs der/des beabsichtigten Unterauftrags/-aufträge und Benennung der/des Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse);
(b) Erklärung, dass Sie gem. § 17 Abs. 7 VgV mit einer verkürzten Angebotsfrist von 21Tagen einverstanden sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640📞
Fax: +49 431 / 988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es handelt sich um eine Dienstleistung/Lieferung gemäß § 119 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 15 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt. (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), (...).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es handelt sich um eine Dienstleistung/Lieferung gemäß § 119 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 15 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt. (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), (...).
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 412
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 431599-1479📞
Fax: +49 431599-1465 📠
Quelle: OJS 2018/S 042-092012 (2018-02-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gemäß Landtagsbeschluss vom 17.11.2017 ist für den Bereich des Justizvollzuges eine landesweite extern begleitete Personalbedarfsanalyse durchzuführen. Ziel der Personalbedarfsanalyse ist es, den spezifischen Personalbedarf in den einzelnen Anstalten zu ermitteln, der erforderlich ist, um gegenwärtige und künftige Herausforderungen bestmöglich zu bewältigen. Der Personalbedarf soll unter Berücksichtigung der jeweiligen Gefangenenklientel sowie der vollzuglichen, baulichen und organisatorischen Besonderheiten jeder JVA ermittelt werden.
Gemäß Landtagsbeschluss vom 17.11.2017 ist für den Bereich des Justizvollzuges eine landesweite extern begleitete Personalbedarfsanalyse durchzuführen. Ziel der Personalbedarfsanalyse ist es, den spezifischen Personalbedarf in den einzelnen Anstalten zu ermitteln, der erforderlich ist, um gegenwärtige und künftige Herausforderungen bestmöglich zu bewältigen. Der Personalbedarf soll unter Berücksichtigung der jeweiligen Gefangenenklientel sowie der vollzuglichen, baulichen und organisatorischen Besonderheiten jeder JVA ermittelt werden.
Gesamtwert des Auftrags: 221 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1) Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de
Zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation währenddes Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe- Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
2) Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 20.3.2018 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: florian.seelig@gmsh.de oder Fax: +49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
3) Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Erklärung, ob und in welchem Umfang – im Falle eines Auftrages – der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs der/des beabsichtigten Unterauftrags/-aufträge und Benennung der/des Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
b) Erklärung, dass Sie gem. § 17 Abs. 7 VgV mit einer verkürzten Angebotsfrist von 21 Tagen einverstanden sind.
1) Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de
Zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation währenddes Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe- Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
2) Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 20.3.2018 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: florian.seelig@gmsh.de oder Fax: +49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
3) Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Erklärung, ob und in welchem Umfang – im Falle eines Auftrages – der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs der/des beabsichtigten Unterauftrags/-aufträge und Benennung der/des Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
b) Erklärung, dass Sie gem. § 17 Abs. 7 VgV mit einer verkürzten Angebotsfrist von 21 Tagen einverstanden sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Rolle der externen Begleitung soll die eines „Coaches“ sein. Wo erforderlich, sind Mitarbeiterinnen in der Anwendung der ausgewählten Methoden zu schulen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schleswig-Holstein
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Angebotskonzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Gewichtung des Preises: 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-29 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de
1) Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de
Zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation währenddes Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe- Plattform der GMSH verknüpfen.
Zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation währenddes Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe- Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 20.3.2018 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: florian.seelig@gmsh.de oder Fax: +49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 20.3.2018 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: florian.seelig@gmsh.de oder Fax: +49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
a) Erklärung, ob und in welchem Umfang – im Falle eines Auftrages – der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs der/des beabsichtigten Unterauftrags/-aufträge und Benennung der/des Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
a) Erklärung, ob und in welchem Umfang – im Falle eines Auftrages – der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs der/des beabsichtigten Unterauftrags/-aufträge und Benennung der/des Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
b) Erklärung, dass Sie gem. § 17 Abs. 7 VgV mit einer verkürzten Angebotsfrist von 21 Tagen einverstanden sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es handelt sich um eine Dienstleistung/Lieferung gemäß § 119 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 15 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt. (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), (…)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es handelt sich um eine Dienstleistung/Lieferung gemäß § 119 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 15 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt. (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), (…)