Die IHK für München und Oberbayern ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts gesetzlich zuständig für die Unterrichtung des Bewachungspersonals gem. § 34a GewO. Bei der Durchführung dieser Unterrichtungen sind die rechtlichen Vorgaben aus der GewO und BewachV zu beachten. Die IHK für München und Oberbayern beabsichtigt, die durchzuführenden Arbeitsprozesse dieser Unterrichtung zum Teil auszulagern und an einen Auftragnehmer zu vergeben. Dabei muss der „hoheitliche Kern" gewahrt bleiben.
Hauptsächlich sollen Unterrichtungen für Firmen, die eine firmeninterne Unterrichtung nach § 34a GewO beider IHK für München und Oberbayern beantragen, durch diesen Auftragnehmer durchgeführt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-18.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Firmenunterrichtung-Bewachung
2016-V068
Produkte/Dienstleistungen: Verschiedene Unterrichts- und Ausbildungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Die IHK für München und Oberbayern ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts gesetzlich zuständig für die Unterrichtung des Bewachungspersonals gem. §...”
Kurze Beschreibung
Die IHK für München und Oberbayern ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts gesetzlich zuständig für die Unterrichtung des Bewachungspersonals gem. § 34a GewO. Bei der Durchführung dieser Unterrichtungen sind die rechtlichen Vorgaben aus der GewO und BewachV zu beachten. Die IHK für München und Oberbayern beabsichtigt, die durchzuführenden Arbeitsprozesse dieser Unterrichtung zum Teil auszulagern und an einen Auftragnehmer zu vergeben. Dabei muss der „hoheitliche Kern" gewahrt bleiben.
Hauptsächlich sollen Unterrichtungen für Firmen, die eine firmeninterne Unterrichtung nach § 34a GewO beider IHK für München und Oberbayern beantragen, durch diesen Auftragnehmer durchgeführt werden.
1️⃣
Ort der Leistung: Oberbayern🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Es handelt sich um ca. 30 Kurse, bei ca. 20 Teilnehmer je Kurs. Zukünftig werden für alle Teilnehmer, für die die IHK eine Teilnahmegebühr erhebt, die...”
Beschreibung der Beschaffung
Es handelt sich um ca. 30 Kurse, bei ca. 20 Teilnehmer je Kurs. Zukünftig werden für alle Teilnehmer, für die die IHK eine Teilnahmegebühr erhebt, die Dienstleistungskosten je Teilnehmer an den zu findenden Dienstleister bezahlt. Die angebotene Höhe dieser teilnehmerbezogenen Dienstleistungskosten ist ein Teil der Wertung (siehe Angebotsunterlage).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Zusätzliche Informationen:
“Nur wenn Sie sich im Deutschen Vergabeportal registrieren, erhalten Sie kontinuierlich Informationen zum Stand des Verfahrens, Bieterfragen -Antworten und...”
Zusätzliche Informationen
Nur wenn Sie sich im Deutschen Vergabeportal registrieren, erhalten Sie kontinuierlich Informationen zum Stand des Verfahrens, Bieterfragen -Antworten und ggf. Aktualisierungen von Vergabeunterlagen. Angebote die aktuelle Informationen des Vergabeverfahrens nicht berücksichtigen müssen ausgeschlossen werden, weshalb wir Ihnen dringend anraten möchten sich zu registrieren.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Für das Bewachungsgewerbe sieht § 34a Abs. 1a S. 1 Nr. 2 Gewerbeordnung (GewO) vor, dass die ihrerseits erlaubnispflichtigen Gewerbetreibenden „mit der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für das Bewachungsgewerbe sieht § 34a Abs. 1a S. 1 Nr. 2 Gewerbeordnung (GewO) vor, dass die ihrerseits erlaubnispflichtigen Gewerbetreibenden „mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen" dürfen, die „durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind und mit ihnen vertraut sind." Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Nr. 3 der auf die Gewerbeordnung gestützten Bewachungsverordnung (BewachV) erfüllt die Beschäftigung von Personen ohne Unterrichtungsnachweis einen Bußgeldtatbestand, ferner sind wirtschaftsverwaltungsrechtliche Sanktionen möglich.
Das Vergabeverfahren bezieht sich ausschließlich auf die von Firmen für Ihre Mitarbeiter angemeldeten Unterrichtungen.
Die Abläufe des Unterrichtungsverfahrens sind in § 3 BewachV näher geregelt. Danach erfolgt die Unterrichtung mündlich und hat mindestens 40 Unterrichtsstunden zu dauern. Die Bescheinigung nach § 34a Abs. 1a S. 1 Nr. 2 GewO ist gemäß § 3 Abs. 2 BewachV dann auszustellen, „wenn die unterrichtete Person am Unterricht ohne Fehlzeiten teilgenommen hat und sich die Kammer durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch einen aktiven Dialog mit den Unterrichtsteilnehmern sowie durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen nach jedem Sachgebiet, davon überzeugt hat, dass die Person mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung nach Maßgabe von § 4 BewachV vertraut ist".
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Eignung ist gemäß § 42 VgV (Formblatt 124 in den Vergabeunterlagen) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Eignung ist gemäß § 42 VgV (Formblatt 124 in den Vergabeunterlagen) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt ist erhältlich unter https://www.staatsanzeiger-eservices.de/124_VOL_EU.pdf
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 056-124977
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-14
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-14
13:00 📅
“Sie haben die Möglichkeit die Unterlagen kostenlos in elektronischer Form über das Vergabeportal. http://www.dtvp.de/Center/ zu erhalten.
Fragen oder...”
Sie haben die Möglichkeit die Unterlagen kostenlos in elektronischer Form über das Vergabeportal. http://www.dtvp.de/Center/ zu erhalten.
Fragen oder Hinweise können nur in deutscher Sprache und ausschließlich über das Vergabeportal http://www.dtvp.de/Center/ gestellt werden. Soweit für die Erstellung der Angebote relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise auch an alle anderen Unternehmen versandt. Die Versendung erfolgt an die bei Registrierung angegebene E-Mail-Adresse. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Unternehmen noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 7.11.2018 eingehen. Bitte beziehen Sie sich auf unsere Referenznummer „2016-V068-Firmenunterrichtung-Bewachung".
Ihre Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Nehmen Sie die elektronische Abgabe über das Vergabeportal www.dtvp.de vor. Es besteht ausschließlich der elektronische Abgabeweg. Angebote per Post, per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen, werden ausgeschlossen und nehmen nicht am weiteren Vergabeverfahren teil.
Maßgebend für die Wertung ist das fristgerecht abgegebene Angebot in Textform. Nur fristgemäß eingegangene und rechtskräftig zugeleitete Angebote dürfen gewertet werden.
Für die Erstellung des Angebotes findet keine Kostenerstattung statt.
Nur die über das „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union für das das europäische öffentliche Auftragswesen" veröffentlichten Bekanntmachungen können als verbindlich und autorisiert betrachtet werden. Sie stehen interessierten Bewerbern zur Verfügung. Etwaige Aktualisierungen oder Ergänzungen von Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls auf diesen Wegen. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen nicht zu Lasten des Auftraggebers.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y65YMU3
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Siehe "Einlegung von Rechtsbehelfen"
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens im Rahmen der vorliegenden Beschaffung erfolgt nicht auf Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung gemäß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens im Rahmen der vorliegenden Beschaffung erfolgt nicht auf Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung gemäß §§ 99 ff GWB, sondern auf Grundlage einer freiwillig beschlossenen Beschaffungsordnung der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern. Der Rechtsweg zu den Vergabekammern gemäß §§ 155 ff GWB ist daher vorliegend nicht eröffnet, vgl. VK Sachsen, Beschl. v. 12.11.2015 – 1/SVK/033-15. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 204-465239 (2018-10-18)