Firmenunterrichtung-Bewachung

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

Die IHK für München und Oberbayern ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts gesetzlich zuständig für die Unterrichtung des Bewachungspersonals gem. § 34a GewO. Bei der Durchführung dieser Unterrichtungen sind die rechtlichen Vorgaben aus der GewO und BewachV zu beachten. Die IHK für München und Oberbayern beabsichtigt, die durchzuführenden Arbeitsprozesse dieser Unterrichtung zum Teil auszulagern und an einen Auftragnehmer zu vergeben. Dabei muss der „hoheitliche Kern" gewahrt bleiben.
Hauptsächlich sollen Unterrichtungen für Firmen, die eine firmeninterne Unterrichtung nach § 34a GewO beider IHK für München und Oberbayern beantragen, durch diesen Auftragnehmer durchgeführt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-10-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-10-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verschiedene Unterrichts- und Ausbildungsdienste
Referenznummer: 2016-V068
Kurze Beschreibung:
Die IHK für München und Oberbayern ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts gesetzlich zuständig für die Unterrichtung des Bewachungspersonals gem. § 34a GewO. Bei der Durchführung dieser Unterrichtungen sind die rechtlichen Vorgaben aus der GewO und BewachV zu beachten. Die IHK für München und Oberbayern beabsichtigt, die durchzuführenden Arbeitsprozesse dieser Unterrichtung zum Teil auszulagern und an einen Auftragnehmer zu vergeben. Dabei muss der „hoheitliche Kern" gewahrt bleiben. Hauptsächlich sollen Unterrichtungen für Firmen, die eine firmeninterne Unterrichtung nach § 34a GewO beider IHK für München und Oberbayern beantragen, durch diesen Auftragnehmer durchgeführt werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verschiedene Unterrichts- und Ausbildungsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberbayern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Postanschrift: Balanstraße 55-59
Postleitzahl: 81541
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://www.ihk-muenchen.de/ 🌏
E-Mail: vergabe@muenchen.ihk.de 📧
Fax: +49 89511681942 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4Y65YMU3%22 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4Y65YMU3%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-18 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 204-465239
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 056-124977
ABl. S-Ausgabe: 204
Zusätzliche Informationen
Nur wenn Sie sich im Deutschen Vergabeportal registrieren, erhalten Sie kontinuierlich Informationen zum Stand des Verfahrens, Bieterfragen -Antworten und ggf. Aktualisierungen von Vergabeunterlagen. Angebote die aktuelle Informationen des Vergabeverfahrens nicht berücksichtigen müssen ausgeschlossen werden, weshalb wir Ihnen dringend anraten möchten sich zu registrieren.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die IHK für München und Oberbayern ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts gesetzlich zuständig für die Unterrichtung des Bewachungspersonals gem. § 34a GewO. Bei der Durchführung dieser Unterrichtungen sind die rechtlichen Vorgaben aus der GewO und BewachV zu beachten. Die IHK für München und Oberbayern beabsichtigt, die durchzuführenden Arbeitsprozesse dieser Unterrichtung zum Teil auszulagern und an einen Auftragnehmer zu vergeben. Dabei muss der „hoheitliche Kern" gewahrt bleiben.
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Hauptsächlich sollen Unterrichtungen für Firmen, die eine firmeninterne Unterrichtung nach § 34a GewO beider IHK für München und Oberbayern beantragen, durch diesen Auftragnehmer durchgeführt werden.
Es handelt sich um ca. 30 Kurse, bei ca. 20 Teilnehmer je Kurs. Zukünftig werden für alle Teilnehmer, für die die IHK eine Teilnahmegebühr erhebt, die Dienstleistungskosten je Teilnehmer an den zu findenden Dienstleister bezahlt. Die angebotene Höhe dieser teilnehmerbezogenen Dienstleistungskosten ist ein Teil der Wertung (siehe Angebotsunterlage).
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Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für das Bewachungsgewerbe sieht § 34a Abs. 1a S. 1 Nr. 2 Gewerbeordnung (GewO) vor, dass die ihrerseits erlaubnispflichtigen Gewerbetreibenden „mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen" dürfen, die „durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind und mit ihnen vertraut sind." Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Nr. 3 der auf die Gewerbeordnung gestützten Bewachungsverordnung (BewachV) erfüllt die Beschäftigung von Personen ohne Unterrichtungsnachweis einen Bußgeldtatbestand, ferner sind wirtschaftsverwaltungsrechtliche Sanktionen möglich.
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Das Vergabeverfahren bezieht sich ausschließlich auf die von Firmen für Ihre Mitarbeiter angemeldeten Unterrichtungen.
Die Abläufe des Unterrichtungsverfahrens sind in § 3 BewachV näher geregelt. Danach erfolgt die Unterrichtung mündlich und hat mindestens 40 Unterrichtsstunden zu dauern. Die Bescheinigung nach § 34a Abs. 1a S. 1 Nr. 2 GewO ist gemäß § 3 Abs. 2 BewachV dann auszustellen, „wenn die unterrichtete Person am Unterricht ohne Fehlzeiten teilgenommen hat und sich die Kammer durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch einen aktiven Dialog mit den Unterrichtsteilnehmern sowie durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen nach jedem Sachgebiet, davon überzeugt hat, dass die Person mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung nach Maßgabe von § 4 BewachV vertraut ist".
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Eignung ist gemäß § 42 VgV (Formblatt 124 in den Vergabeunterlagen) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt ist erhältlich unter https://www.staatsanzeiger-eservices.de/124_VOL_EU.pdf
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle VIII-C-1
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4Y65YMU3%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Sie haben die Möglichkeit die Unterlagen kostenlos in elektronischer Form über das Vergabeportal. http://www.dtvp.de/Center/ zu erhalten.
Fragen oder Hinweise können nur in deutscher Sprache und ausschließlich über das Vergabeportal http://www.dtvp.de/Center/ gestellt werden. Soweit für die Erstellung der Angebote relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise auch an alle anderen Unternehmen versandt. Die Versendung erfolgt an die bei Registrierung angegebene E-Mail-Adresse. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Unternehmen noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 7.11.2018 eingehen. Bitte beziehen Sie sich auf unsere Referenznummer „2016-V068-Firmenunterrichtung-Bewachung".
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Ihre Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Nehmen Sie die elektronische Abgabe über das Vergabeportal www.dtvp.de vor. Es besteht ausschließlich der elektronische Abgabeweg. Angebote per Post, per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen, werden ausgeschlossen und nehmen nicht am weiteren Vergabeverfahren teil.
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Maßgebend für die Wertung ist das fristgerecht abgegebene Angebot in Textform. Nur fristgemäß eingegangene und rechtskräftig zugeleitete Angebote dürfen gewertet werden.
Für die Erstellung des Angebotes findet keine Kostenerstattung statt.
Nur die über das „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union für das das europäische öffentliche Auftragswesen" veröffentlichten Bekanntmachungen können als verbindlich und autorisiert betrachtet werden. Sie stehen interessierten Bewerbern zur Verfügung. Etwaige Aktualisierungen oder Ergänzungen von Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls auf diesen Wegen. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen nicht zu Lasten des Auftraggebers.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4Y65YMU3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Siehe "Einlegung von Rechtsbehelfen"
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens im Rahmen der vorliegenden Beschaffung erfolgt nicht auf Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung gemäß §§ 99 ff GWB, sondern auf Grundlage einer freiwillig beschlossenen Beschaffungsordnung der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern. Der Rechtsweg zu den Vergabekammern gemäß §§ 155 ff GWB ist daher vorliegend nicht eröffnet, vgl. VK Sachsen, Beschl. v. 12.11.2015 – 1/SVK/033-15. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 204-465239 (2018-10-18)