Flächendeckende Breitbandversorgung im Landkreis Vechta

Eigenbetrieb des Landkreises Vechta "Breitbandinitiative Landkreis Vechta", c/o Landkreis Vechta

Der Auftraggeber beabsichtigt, den Aufbau eines NGA-Netzes im Landkreis Vechta zu realisieren. Gegenstand des Auftrages ist der Betrieb des NGA-Breitbandnetzes sowie die Versorgung der Gebiete mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer hierzu ein passives Breitbandnetz zu verpachten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, den Aufbau eines NGA-Netzes im Landkreis Vechta zu realisieren. Gegenstand des Auftrages ist der Betrieb des NGA-Breitbandnetzes sowie die Versorgung der Gebiete mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer hierzu ein passives Breitbandnetz zu verpachten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fernmeldenetz 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Vechta 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb des Landkreises Vechta "Breitbandinitiative Landkreis Vechta", c/o Landkreis Vechta
Postanschrift: Ravensberger Straße 20
Postleitzahl: 49377
Postort: Vechta
Kontakt
Internetadresse: http://landkreis-vechta.de 🌏
E-Mail: 2604@landkreis-vechta.de 📧
Telefon: +49 4441-898-2604 📞
Fax: +49 4441-898-1037 📠
URL der Dokumente: https://www.landkreis-vechta.de/wirtschaft-und-arbeit/breitband/ausschreibung.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-10 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 008-013906
ABl. S-Ausgabe: 8

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Eigenbetrieb des Landkreises Vechta "Breitbandinitiative Landkreis Vechta" beabsichtigt, ein flächendeckendes NGA-Netz in den unterversorgten Gebieten zu realisieren.
Das geplante Ausbaugebiet umfasst Teilgebiete der folgenden im Landkreis Vechta gelegenen Städte und Gemeinden: Damme, Neuenkirchen-Vörden, Holdorf, Steinfeld, Dinklage, Lohne, Vechta, Bakum, Goldenstedt, Visbek.
Gegenstand des Auftrages ist im Wesentlichen der Betrieb eines Next Generation Access (NGA)-Breitbandnetzes sowie die Versorgung der Gebiete mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer hierzu ein passives NGA-Breitbandnetz zu verpachten. Dieses soll anschließend von dem Auftragnehmer betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Auftragsgebiet genutzt werden.
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Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung.
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Dauer: 300 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
— Nachweis der Zulassung nach § 6 des Telekommunikationsgesetzes (TKG),
— Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden von 1.500.000,00 EUR und Vermögensschäden von 100.000,00 EUR, die jeweils in jedem Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung stehen. (Soweit die aktuellen Deckungssummen niedriger sind, genügt die Erklärung des Bieters, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall erfolgt. Der Auftraggeber kann vor Zuschlagserteilung einen Nachweis der Versicherungsdeckung in der geforderten Höhe verlangen.),
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— Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist,
— Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr in Höhe von 800.000,00 EUR. Zum Nachweis des Gesamtumsatzes der letzten drei Geschäftsjahre hat der Bieter die Eigenerklärung zum Umsatz vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. des Netzbetriebs und des Dienste-Angebotes für Endkunden. Ausführliche Referenzbeschreibung eines in fachlicher und technischer Hinsicht vergleichbaren Projektes in den letzten drei Jahren unter Angabe der Leistungszeit, wesentlicher Projektmerkmale und Ansprechpartner beim Auftraggeber. Mindestvoraussetzung ist ein Referenzprojekt, welches mit diesem Auftrag in Bezug auf den Betrieb eines FTTC- / FTTB-Netzes (mindestens 1000 Gebäudeanschlüsse) vergleichbar ist,
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— Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität,
— Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe eines Jahrespachtzinses oder gleichwertige Besicherung.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb
Kontakt
Kontaktperson: Herr Markus Fischer
Dokumente URL: https://www.landkreis-vechta.de/wirtschaft-und-arbeit/breitband/ausschreibung.html 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftsrat Recht - Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Bleichenbrücke 11
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Kontaktperson: Herr Gerrit Woitag, LL.M.
Telefon: +49 4037669-210 📞
E-Mail: g.woitag@wr-recht.de 📧
Fax: +49 4037669-222 📠
Land: Hamburg 🏙️
Internetadresse: http://wr-recht.de 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftsrat Recht
Kontaktperson: Zu Händen von: Herrn Gerrit Woitag, LL.M.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB.
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
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(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 008-013906 (2018-01-10)
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