Der Auftraggeber beabsichtigt, den Aufbau eines NGA-Netzes in der Gemeinde Handewitt zu realisieren. Gegenstand des Auftrages ist der Betrieb des NGA-Breitbandnetzes sowie die Versorgung des Gebietes mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer hierzu ein passives Breitbandnetz zu verpachten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Flächendeckende Breitbandversorgung in der Gemeinde Handewitt
2018/S 053-117578
Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsnetz📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt, den Aufbau eines NGA-Netzes in der Gemeinde Handewitt zu realisieren.Gegenstand des Auftrages ist der Betrieb des...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt, den Aufbau eines NGA-Netzes in der Gemeinde Handewitt zu realisieren.Gegenstand des Auftrages ist der Betrieb des NGA-Breitbandnetzes sowie die Versorgung des Gebietes mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer hierzu ein passives Breitbandnetz zu verpachten.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 079 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fernmeldenetz📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Internet📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzverkabelung📦
Ort der Leistung: Schleswig-Flensburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeinde Handewitt beabsichtigt, ein flächendeckendes NGA-Netz in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde Handewitt zu realisieren.Gegenstand des...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Handewitt beabsichtigt, ein flächendeckendes NGA-Netz in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde Handewitt zu realisieren.Gegenstand des Auftrages ist im Wesentlichen der Betrieb eines Next Generation Access (NGA)-Breitbandnetzes sowie die Versorgung der Gebiete mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer hierzu ein passives NGA-Breitbandnetz zu verpachten. Dieses soll anschließend von dem Auftragnehmer betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Auftragsgebiet genutzt werden.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der technischen Lösung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Marketing- und Vertriebskonzept hinsichtlich der Erreichung der Marktpenetration”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Endkundenpreise der Endkundenprodukte (Privatkunden)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Endkundenpreise der Endkundenprodukte (Gewerbekunden)
Kostenkriterium (Name): Wirtschaftlichkeit des Angebotes/Höhe der Pacht
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerblicher Dialog
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 053-117578
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Flächendeckende Breitbandversorgung in der Gemeinde Handewitt
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: net services GmbH & Co. KG
Postanschrift: Lise-Meitner-Straße 4
Postort: Flensburg
Postleitzahl: 24941
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Flensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 079 000 💰
“Bei Inanspruchnahme von Subunternehmen oder Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen und die entsprechenden Erklärungen...”
Bei Inanspruchnahme von Subunternehmen oder Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen und die entsprechenden Erklärungen gem. Abschnitt III) abzugeben. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Zusätzlich ist bei Vorliegen von Bietergemeinschaften die „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (bereitgestelltes Formular) abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist das Formblatt „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“ (bereitgestelltes Formular) einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 104
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431-988-4702 📠
URL: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 104
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431-988-4702 📠
URL: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html🌏
Quelle: OJS 2018/S 248-574161 (2018-12-21)