Brandmeldeanlage: 1 BMZ
Ca. 125 Rauchmelder
Ca. 3 500 m Brandmeldekabel
Datennetz: 2 Datenschränke
1 O Patchfelder
Ca. 150 Datendosen
Ca. 11 500 m Duplexleitungen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: C2 — Vergabestelle Bau
Telefon: +49 891205-3299📞
E-Mail: vergabestelle-bau@zv.fraunhofer.de📧
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.fraunhofer.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Forschungsgesellschaft e.V.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer WKI Braunschweig — Neubau ZeluBa — V_024_755885_29_Elektro-Schwachstrom
WKI - V_024_755885_29_Elektro-Schwachstrom”
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Brandmeldeanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Brandmeldeanlage: 1 BMZ
— ca. 125 Rauchmelder,
— ca. 3 500 m Brandmeldekabel.
Datennetz: 2 Datenschränke
— 1 O Patchfelder,
— ca. 150 Datendosen,
— ca. 11...”
Kurze Beschreibung
Brandmeldeanlage: 1 BMZ
— ca. 125 Rauchmelder,
— ca. 3 500 m Brandmeldekabel.
Datennetz: 2 Datenschränke
— 1 O Patchfelder,
— ca. 150 Datendosen,
— ca. 11 500 m Duplexleitungen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 95738.39 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenübertragungsanlagen📦
Ort der Leistung: Braunschweig, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beethovenstraße
38106 Braunschweig
Beschreibung der Beschaffung:
“Brandmeldeanlage: 1 BMZ
— ca. 125 Rauchmelder,
— ca. 3 500 m Brandmeldekabel.
Datennetz: 2 Datenschränke
— 1 O Patchfelder,
— ca. 150 Datendosen,
— ca. 11...”
Beschreibung der Beschaffung
Brandmeldeanlage: 1 BMZ
— ca. 125 Rauchmelder,
— ca. 3 500 m Brandmeldekabel.
Datennetz: 2 Datenschränke
— 1 O Patchfelder,
— ca. 150 Datendosen,
— ca. 11 500 m Duplexleitungen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 124-281274
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Fraunhofer WKI Braunschweig — Neubau ZeluBa — V_024_755885_29_Elektro-Schwachstrom”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Henning Sicherheitstechnik GmbH
Postanschrift: Bismarckstrasse 44a
Postort: Bitterfeld-Wolfen
Postleitzahl: 06749
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Anhalt-Bitterfeld🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 95738.39 💰
“Nach §11 der Vergabeordnung haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche e-Vergabe unter www....”
Nach §11 der Vergabeordnung haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche e-Vergabe unter www. deutsche-evergabe.de anzubieten.
Gem. § 9 Abs. 3 S. 2 VgV stehen die Auftragsbekanntmachung und die Vergabeunterlagen bei der deutschen eVergabe für Sie auch ohne Registrierung zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass für Teilnahmeanträge, Angebotsabgaben und Bieterfragen eine Registrierung notwendig ist.
Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Bieterinformationen zu erhalten; ansonsten tragen Sie das Risiko eines evtl. Angebotsausschlusses.
*** Achtung — Hinweise zur Erreichbarkeit über die Feiertage ***
Die Zentrale der Fraunhofer Gesellschaft ist vom 22.12.2017 bis 1.1.2018 geschlossen. In dieser Zeit können auch keine Informationen zu lfd. Vergabeverfahren erteilt werden. Sie erreichen uns wieder ab dem 2.1.2018.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 091-217892 (2019-05-09)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-05-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Kontaktperson: C2 – Vergabestelle Bau
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer WKI Braunschweig – Neubau ZeluBa – V_024_755885_29_Elektro-Schwachstrom
WKI - V_024_755885_29_Elektro-Schwachstrom” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Brandmeldeanlage: 1 BMZ
— ca. 125 Rauchmelder,
— ca. 3 500 m Brandmeldekabel.
Datennetz: 2 Datenschränke
1 O Patchfelder
— ca. 150 Datendosen,
— ca. 11 500...”
Beschreibung der Beschaffung
Brandmeldeanlage: 1 BMZ
— ca. 125 Rauchmelder,
— ca. 3 500 m Brandmeldekabel.
Datennetz: 2 Datenschränke
1 O Patchfelder
— ca. 150 Datendosen,
— ca. 11 500 m Duplexleitungen.
“Nach §11 der Vergabeordnung haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche e-Vergabe unter www....”
Nach §11 der Vergabeordnung haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche e-Vergabe unter www. deutsche-evergabe.de anzubieten.
Gem. § 9 Abs. 3 S. 2 VgV stehen die Auftragsbekanntmachung und die Vergabeunterlagen bei der deutschen eVergabe für Sie auch ohne Registrierung zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass für Teilnahmeanträge, Angebotsabgaben und Bieterfragen eine Registrierung notwendig ist.
Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Bieterinformationen zu erhalten; ansonsten tragen Sie das Risiko eines evtl. Angebotsausschlusses.
„Achtung – Hinweise zur Erreichbarkeit über die Feiertage“:
Die Zentrale der Fraunhofer Gesellschaft ist vom 22.12.2017 bis 1.1.2018 geschlossen. In dieser Zeit können auch keine Informationen zu lfd. Vergabeverfahren erteilt werden. Sie erreichen uns wieder ab dem 2.1.2018.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 102-266310 (2021-05-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Hansastraße 27 c
Kontaktperson: B10 Forschungsbau
E-Mail: christina.barnhouse@zv.fraunhofer.de📧
URL: https://vergabe.fraunhofer.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer WKI Braunschweig — Neubau ZeluBa — V_024_755885_29_Elektro-Schwachstrom” Dauer
Datum des Beginns: 2018-11-01 📅
Datum des Endes: 2019-09-10 📅
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 406841/4100044315_NV13
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 95738.39 💰
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Quelle: OJS 2023/S 237-745497 (2023-12-05)