Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-27) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Postanschrift: Martinistr. 52
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Strategischer Einkauf
Telefon: +49 40741055921📞
E-Mail: submissionsstelle@uke.de📧
Fax: +49 40741057412 📠
Region: Hamburg🏙️
URL: www.uke.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenliefervertrag für Futtermittel für die Forschungstierhaltung
Produkte/Dienstleistungen: Tierfuttermittel📦
Kurze Beschreibung: Rahmenliefervertrag für Futtermittel für die Forschungstierhaltung.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 221 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Rahmenliefervertrag über Alleinfuttermittel für die Forschungstierhaltung.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 095-215183
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Rahmenvertrag über Alleinfuttermittel für die Forschungstierhaltung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Altromin Spezialfutter GmbH & Co. KG
Postanschrift: Im Seelenkamp 20
Postort: Lage
Postleitzahl: 32791
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Niedersachsen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 221 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 221 000 💰
“Zu Ziffer II.1.7) und Ziffer V.2.4) dieser Bekanntmachung: Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche...”
Zu Ziffer II.1.7) und Ziffer V.2.4) dieser Bekanntmachung: Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von 221 000 EUR wurde in dieser Ausschreibung erreicht.
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Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231491📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 40428232020 📠
URL: www.hamburg.de/fb🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231491📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 40428232020 📠
URL: www.hamburg.de/fb🌏
Quelle: OJS 2019/S 104-251793 (2019-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenliefervertrag für Futtermittel für die Forschungstierhaltung
VV 007-18
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 221 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Martinistr. 52
20251 Hamburg
Auftragsvergabe Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 221 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 221 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 176-428167 (2019-09-09)