Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird maximal 4 Bewerber auswählen und zur Angebotsabgabe auffordern.
Sollten nach Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge mehr als 4 geeignete Bewerber festgestellt werden, werden die Bewerber anhand der nachfolgenden, aus den Eignungskriterien entnommenen Auswahlkriterien ermittelt:
— Erklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers mit Benennung eines Ansprechpartners gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Hierbei soll insbesondere auch auf die Erfahrungen in der Planung und Bauüberwachung von Sanierungen und Umbauten von Teilen eines Bürger- oder Stadthauses bzw. öffentlichen Gebäudes anhand der nachstehenden Aspekte eingegangen werden:
—— Art des Referenzobjektes,
—— Art und Umfang der Sanierung,
—— beauftragter Umfang der Planungsdienstleistungen (Leistungsbild, Leistungsphasen),
—— Planungszeitraum,
—— Ausführungszeitraum,
—— Gesamtbauwerkskosten (KGR 200-700),
—— bis zum Zeitpunkt der Referenzbenennung tatsächlich erbrachte Leistungen (Leistungsbild, Leistungsphasen).
Jeder Bewerber kann bis zu 5 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen in den letzten höchstens 3 Jahren angeben. Es erfolgt eine Bewertung der vom Bewerber benannten Referenzen anhand der vorstehend benannten und nachgewiesenen Aspekte.
Lässt sich ein Unterkriterium in der nachfolgenden tabellarischen Zusammenstellung mit „ja“ beantworten, wird dies mit einem Punkt bewertet. Maximal zu erreichen sind 7 Punkte pro benannter geeigneter Referenz, d. h. insgesamt maximal 35 Punkte.
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.
Hierbei soll insbesondere auch auf die nachstehenden Aspekte eingegangen werden:
—— Benennung der Leistungserbringer mit Angabe ihrer Funktion im Auftragsfall,
—— Fachlicher Lebenslauf des Projektleiters, aus dem seine Referenzobjekte für die zu vergebene Dienstleistung hervorgehen,
—— Fachlicher Lebenslauf des stellvertretenden Projektleiters, aus dem seine Referenzobjekte für die zu vergebene Dienstleistung hervorgehen,
—— Qualifikation des Projektleiters, z. B. SiGe-Koordinator.
Jeder Bewerber kann jeweils bis zu 5 geeignete und vergleichbare Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters über früher ausgeführte Dienstleistungen in den letzten höchstens 3 Jahren angeben. Es erfolgt eine Bewertung der vom Bewerber benannten Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anhand der Anzahl der benannten geeigneten Referenzen.
Lässt sich ein Unterkriterium in der nachfolgenden tabellarischen Zusammenstellung mit „ja“ beantworten, wird dies mit einem Punkt bewertet. Maximal zu erreichen ist 1 Punkt pro benannter geeigneter Referenz, d. h. maximal 10 Punkte.
Wird hinsichtlich der Qualifikation des Projektleiters und / oder des stellvertretenden Projektleiters eine zusätzliche Qualifikation, wie beispielsweise SiGe-Koordinator, nachgewiesen, können jeweils maximal 2 Punkte erreicht werden, d. h. maximal 4 Punkte.
Damit können insgesamt maximal 14 Punkte erreicht werden.
— Anhand der Punktebewertung wird eine Rangfolge in absteigender Punktezahl gebildet. Die ersten 4 Bewerber in der Rangfolge mit der höchsten Punktzahl werden ausgewählt.