Die ONTRAS Gastransport GmbH plant den Neubau der Verdichterstation in Sayda. Die Verdichterstation Sayda ist eine wichtige Schnittstelle für die sichere Gasversorgung mehrerer europäischer Länder, die weit über die ursprüngliche Bedeutung als Übernahmepunkt für russisches Erdgas hinausreicht. Sie erfüllt eine zentrale Aufgabe im Rahmen der Versorgungssicherheit von Sachsen, Deutschland, zukünftig vor Allem aber für den grenzüberschreitenden Gastransport Richtung Tschechien. Als südlichster Ein- und Ausspeisepunkt im ONTRAS Leitungsnetz hat die Verdichterstation Sayda einen herausragenden Stellenwert, der mit dem geplanten Neubau der Verdichterstation zur Anpassung an die künftige Marktverfügbarkeit noch unterstrichen wird.
Planungsbeginn ist für das IV. Quartal 2018 vorgesehen. Die Inbetriebnahme der neuen Station ist für Quartal I 2024 vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: ONTRAS Gastransport GmbH
Postanschrift: Maximilian Allee 4
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Dorit Landgraf
Telefon: +49 34127111-5848📞
E-Mail: dorit.landgraf@ontras.com📧
Fax: +49 34127111-2479 📠
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.ontras.com🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Generalplanung – Neubau Verdichterstation Sayda
16.17128
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Die ONTRAS Gastransport GmbH plant den Neubau der Verdichterstation in Sayda. Die Verdichterstation Sayda ist eine wichtige Schnittstelle für die sichere...”
Kurze Beschreibung
Die ONTRAS Gastransport GmbH plant den Neubau der Verdichterstation in Sayda. Die Verdichterstation Sayda ist eine wichtige Schnittstelle für die sichere Gasversorgung mehrerer europäischer Länder, die weit über die ursprüngliche Bedeutung als Übernahmepunkt für russisches Erdgas hinausreicht. Sie erfüllt eine zentrale Aufgabe im Rahmen der Versorgungssicherheit von Sachsen, Deutschland, zukünftig vor Allem aber für den grenzüberschreitenden Gastransport Richtung Tschechien. Als südlichster Ein- und Ausspeisepunkt im ONTRAS Leitungsnetz hat die Verdichterstation Sayda einen herausragenden Stellenwert, der mit dem geplanten Neubau der Verdichterstation zur Anpassung an die künftige Marktverfügbarkeit noch unterstrichen wird.
Planungsbeginn ist für das I. Quartal 2019 vorgesehen. Die Inbetriebnahme der neuen Station ist für Quartal I 2024 vorgesehen.
Die Generalplanungsleistung umfasst vorrangig Grund- und Besondere Planungsleistungen gemäß HOAI §§ 33ff Gebäude, §§ 38ff Freianlagen, §§ 49ff Tragwerksplanung und §§ 53ff Technische Ausrüstung (Maschinentechnik, Verfahrenstechnik, Rohrleitungstechnik/Stationsverrohrung (Piping), Technische Gebäudeausrüstung (TGA), Elektrische Energietechnik, Prozessleittechnik, Erdung und Blitzschutz, Messtechnische Anlagen, Sicherheitstechnische Anlagen, Netzleittechnische Anlagen, Objektüberwachungsanlagen, Krananlage, Druckluftanlage, Anlagen der Feuerlöschtechnik sowie der erforderlichen technischen Ausstattung der Gebäude) in den Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 sowie übergeordneten Planungsleistungen.
Im Leistungsumfang enthalten sind damit u.a. Inbetriebnahmemanagement, Bauüberwachung gem. Anforderungen ONTRAS, SIGE-Koordination, kathodischer Korrosionsschutz komplexer Anlagen Umweltbaubegleitung und bodenkundliche Baubegleitung, Brandschutzplanung, Rohrstatik, Weitere Koordinierungs- und Vergabeaufgaben, Kosten- und Terminverfolgung sowie Nachtragsmanagement, Fachbeitrag zur EU- Wasserrahmenrichtlinie. Weitere Leistungsbestandteile können ggf. Beratungsleistungen gem. Anlage 1 zur HOAI, wie z. B. Umweltverträglichkeitsstudie, Bauphysik, Geotechnik sein.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die jeweiligen Leistungsphasen gem. HOAI werden stufenweise in Paketen oder einzeln, ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung beauftragt. Die...”
Beschreibung der Optionen
Die jeweiligen Leistungsphasen gem. HOAI werden stufenweise in Paketen oder einzeln, ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung beauftragt. Die Weiterbeauftragung für einzelne oder mehrere Leistungsstufen sowie einzelne oder mehrere Leistungsphasen erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitionsmitteln, sowie
Positiver bauherrenseitiger Grundsatzentscheidung zum Planungsentwurf und zur Weiterführung des Vertragsverhältnisses. In diesem Zusammenhang wird auf die stufenweise Beauftragung verweisen (§ 3 Abs. 3 des Vertragsentwurfes):
„Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer zunächst nur mit den Leistungen gemäß Leistungsstufe 1. Die Leistungen der weiteren Leistungsstufen kann der Auftraggeber später zu den Bedingungen Vertrages abrufen, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsstufen, auf Einzelleistungen der Leistungsstufen, auf einzelne Besondere Leistungen, auf einzelne Beratungsleistungen.“
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 087-196296
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Generalplanung – Neubau Verdichterstation Sayda
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-03 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PSE Engineering GmbH
Postanschrift: Ahrensburger Straße 1
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30659
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1) Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.