Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix (siehe Anlage). Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix:
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge:
Technische Leistungsfähigkeit/Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit 100,00 v.H.
Angabe zu Unterkriterien Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit“:
Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren, festangestellte und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter Unterkriterium Personalstruktur Technische Ausrüstung 10,00 v.H.
Die Angaben zu den benannten Kriterien werden wie folgt bewertet:
jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten festangestellten Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Unterkriterium Personalstruktur Technische Ausrüstung ≥ 4 Personen = 3 Punkte ≥ 3 Personen = 2 Punkte ≥ 2 Personen = 1 Punkt < 2 Personen = 0 Punkt
Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 10 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen
Unterkriterien Angaben zu den Referenzen vergleichbarer Leistungen,
Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen Wichtung Anzahl (Quantität) der Referenzen Wertungskriterium Büro/Unternehmen 15 v.H.
Wertungskriterium Projektleiter 15 v.H.
Wertungskriterium Bauleiter 15 v.H.
Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen, des Unternehmers/Bewerbers (Büro/Unternehmen), des Projektleiters und des verantwortlichen Bauleiters, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen: ≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium = 3 Punkte = 2 Referenzen je Wertungskriterium = 2 Punkte = 1 Referenz je Wertungskriterium = 1 Punkt < 1 Referenz je Wertungskriterium = Ausschluss Unterkriterium Qualität der Referenzen Wichtung Qualität der Referenzen
Wertungskriterium Büro/Unternehmen 15 v.H.
Wertungskriterium Projektleiter 15 v.H.
Wertungskriterium Bauleiter 15 v.H.
Für das Büro/Unternehmen / für die Projektleiter HLS und Elektro / für den Bauleiter jeweils:
Wertungskriterium:
Planung und Realisierung (Büro/Unternehmen/Projektleiter/Örtliche Bauleitung (Bauleiter) der Sanierung eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen an Komplexität, z. B. Sanierung einer Sporthalle, mit mindestens 300 000 EUR Baukosten (KG 400 netto).
A.
Sanierung Sporthalle = 3 Punkte
Sanierung Gebäude mit vergleichbaren Anforderungen an Komplexität = 2 Punkte
Sanierung Gebäude mit anderen Nutzungen = 1 Punkt
B.
≥ 600 000 EUR Baukosten = 3 Punkte
≥ 450 000 EUR und < 600 000 Mio EUR Baukosten = 2 Punkte
≥ 300 000 EUR und < 450 000 EUR Baukosten = 1 Punkt
< 300 000 EUR Baukosten = 0 Punkte, keine Wertung.
Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert und gemittelt Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):
Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
Die maximal mögliche Gesamtpunktzahl beträgt 300 Punkte.
Sofern mehr als 5 wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern/Bewerbergemeinschaften vorliegen, wird der Auftraggeber eine differenzierende Eignungsprüfung gemäß der beigefügten Wertungsmatrix vornehmen und die 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet das Los. 4 000 Zeichen max. möglich, weitere Details siehe a- Auftragsbekanntmachung.