Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von 20, 24 bzw. 28 Monaten ab dem 1.3.2019. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattvertrages zu Lasten der TK an Versicherte der TK abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Fachlos grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Hierzu wurden 134 Fachlose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: 18-00002
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von 20, 24 bzw. 28 Monaten ab dem 1.3.2019. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattvertrages zu Lasten der TK an Versicherte der TK abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Fachlos grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Hierzu wurden 134 Fachlose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von 20, 24 bzw. 28 Monaten ab dem 1.3.2019. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattvertrages zu Lasten der TK an Versicherte der TK abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Fachlos grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Hierzu wurden 134 Fachlose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-04-20 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 079-176003
ABl. S-Ausgabe: 79
Zusätzliche Informationen
Es gilt die Mindestindikation Antirheumatika/Antiphlogistika.
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 134
Bezeichnung des Loses: Acetazolamid
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
Dauer: 28 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die TK kann die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um mindestens vier höchstens sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert ist, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 1.7.2021 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Die TK kann die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um mindestens vier höchstens sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert ist, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 1.7.2021 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Acetylcystein
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Aciclovir Augensalbe
Losnummer: 3
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die TK kann die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um mindestens vier höchstens sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert ist, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 1.3.2021 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Die TK kann die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um mindestens vier höchstens sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert ist, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 1.3.2021 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Alfacalcidol
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Azithromycin flüssig
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Budesonid flüssig
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Budesonid nasal
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Cefuroximaxetil flüssig
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Ciclopirox Creme
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Ciclopirox Lösung
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen..
Bezeichnung des Loses: Clarithromycin flüssig
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Colecalciferol und Fluorid
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als.
Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
Bezeichnung des Loses: Desmopressin fest
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Desmopressin nasal
Losnummer: 14
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit EINEM pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
Bezeichnung des Loses: Diclofenac Augentropfen
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Diclofenac Suppositorien
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Dutasterid
Losnummer: 17
Dauer: 20 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die TK kann die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um mindestens vier höchstens sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert ist, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 1.11.2020 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Die TK kann die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um mindestens vier höchstens sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert ist, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 1.11.2020 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Felodipin
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Fenofibrat retardiert
Losnummer: 19
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit EINEM pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen..
Bezeichnung des Loses: Fenofibrat unretardiert
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Granisetron Injektionslösung
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: Hydrocortison Tabletten
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: Ibandronsäure Fertigspritzen
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: Isosorbiddinitrat
Losnummer: 24
Bezeichnung des Loses: Methotrexat fest
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: Methylphenidat unretardiert
Losnummer: 26
Bezeichnung des Loses: Morphin parenteral
Losnummer: 27
Bezeichnung des Loses: Paricalcitol parenteral
Losnummer: 28
Bezeichnung des Loses: Ramipril und Amlodipin
Losnummer: 29
Bezeichnung des Loses: Salmeterol und Fluticasonpropionat Dosieraerosol
Losnummer: 30
Bezeichnung des Loses: Sulfamethoxazol und Trimethoprim
Losnummer: 31
Bezeichnung des Loses: Tilidin und Naloxon fest
Losnummer: 32
Bezeichnung des Loses: Tilidin und Naloxon flüssig
Losnummer: 33
Bezeichnung des Loses: Tiotropium fest (HPI)
Losnummer: 34
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit EINEM pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als.
Bezeichnung des Loses: Tobramycin
Losnummer: 35
Bezeichnung des Loses: Travoprost
Losnummer: 36
Bezeichnung des Loses: Travoprost und Timolol
Losnummer: 37
Bezeichnung des Loses: Triamcinolonacetonid Salbe
Losnummer: 38
Bezeichnung des Loses: Trimipramin flüssig
Losnummer: 39
Bezeichnung des Loses: Aciclovir Creme
Losnummer: 40
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zuschließen, sofern für das Fachlos mindestens DREI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zuschließen, sofern für das Fachlos mindestens DREI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Bezeichnung des Loses: Aciclovir fest
Losnummer: 41
Bezeichnung des Loses: Alendronsäure
Losnummer: 42
Bezeichnung des Loses: Alfuzosin
Losnummer: 43
Bezeichnung des Loses: Allopurinol
Losnummer: 44
Bezeichnung des Loses: Amiodaron
Losnummer: 45
Bezeichnung des Loses: Amlodipin
Losnummer: 46
Bezeichnung des Loses: Amoxicillin fest
Losnummer: 47
Bezeichnung des Loses: Amoxicillin flüssig
Losnummer: 48
Bezeichnung des Loses: Amoxicillin und Clavulansäure fest
Losnummer: 49
Bezeichnung des Loses: Atorvastatin
Losnummer: 50
Bezeichnung des Loses: Azathioprin
Losnummer: 51
Bezeichnung des Loses: Azithromycin fest
Losnummer: 52
Bezeichnung des Loses: Bicalutamid
Losnummer: 53
Bezeichnung des Loses: Bisoprolol
Losnummer: 54
Bezeichnung des Loses: Bisoprolol und Hydrochlorothiazid
Losnummer: 55
Bezeichnung des Loses: Candesartancilexetil
Losnummer: 56
Bezeichnung des Loses: Candesartancilexetil und Hydrochlorothiazid
Losnummer: 57
Bezeichnung des Loses: Carbamazepin unretardiert
Losnummer: 58
Bezeichnung des Loses: Carvedilol
Losnummer: 59
Bezeichnung des Loses: Cefaclor fest
Losnummer: 60
Bezeichnung des Loses: Cefaclor flüssig
Losnummer: 61
Bezeichnung des Loses: Cefuroximaxetil fest
Losnummer: 62
Bezeichnung des Loses: Ciprofloxacin
Losnummer: 63
Bezeichnung des Loses: Citalopram
Losnummer: 64
Bezeichnung des Loses: Clarithromycin fest
Losnummer: 65
Bezeichnung des Loses: Clindamycin
Losnummer: 66
Bezeichnung des Loses: Clozapin
Losnummer: 67
Bezeichnung des Loses: Diclofenac retardiert
Losnummer: 68
Bezeichnung des Loses: Diclofenac unretardiert
Losnummer: 69
Zusätzliche Informationen: Es gilt die Mindestindikation Antirheumatika/Antiphlogistika.
Bezeichnung des Loses: Doxazosin retardiert
Losnummer: 70
Zusätzliche Informationen: Es gilt die Mindestindikation Hypertonie (essentiell).
Bezeichnung des Loses: Doxazosin unretardiert
Losnummer: 71
Bezeichnung des Loses: Doxepin
Losnummer: 72
Bezeichnung des Loses: Doxycyclin
Losnummer: 73
Bezeichnung des Loses: Efavirenz, Emtricitabin und Tenofovirdisoproxil
Losnummer: 74
Bezeichnung des Loses: Enalapril und Hydrochlorothiazid
Losnummer: 75
Bezeichnung des Loses: Ethinylestradiol und Drospirenon
Losnummer: 76
Bezeichnung des Loses: Finasterid
Losnummer: 77
Bezeichnung des Loses: Flecainid
Losnummer: 78
Bezeichnung des Loses: Fluconazol
Losnummer: 79
Bezeichnung des Loses: Fluoxetin
Losnummer: 80
Bezeichnung des Loses: Gabapentin
Losnummer: 81
Bezeichnung des Loses: Glimepirid
Losnummer: 82
Bezeichnung des Loses: Granisetron fest
Losnummer: 83
Bezeichnung des Loses: Granisetron Infusionslösungskonzentrat
Losnummer: 84
Bezeichnung des Loses: Hydrochlorothiazid
Losnummer: 85
Bezeichnung des Loses: Hydrocortison Creme
Losnummer: 86
Bezeichnung des Loses: Ibandronsäure fest
Losnummer: 87
Bezeichnung des Loses: Ibandronsäure Infusionslösungskonzentrat
Losnummer: 88
Bezeichnung des Loses: Ibandronsäure Injektionslösung
Losnummer: 89
Bezeichnung des Loses: Ibuprofen flüssig
Losnummer: 90
Bezeichnung des Loses: Itraconazol
Losnummer: 91
Bezeichnung des Loses: Lamotrigin
Losnummer: 92
Bezeichnung des Loses: Lansoprazol
Losnummer: 93
Bezeichnung des Loses: Levodopa und Carbidopa retardiert
Losnummer: 94
Bezeichnung des Loses: Levodopa und Carbidopa unretardiert
Losnummer: 95
Bezeichnung des Loses: Lisinopril
Losnummer: 96
Bezeichnung des Loses: Losartan
Losnummer: 97
Bezeichnung des Loses: Methotrexat Fertigspritzen
Losnummer: 98
Bezeichnung des Loses: Metoprololsuccinat
Losnummer: 99
Bezeichnung des Loses: Metoprololtartrat retardiert
Losnummer: 100
Bezeichnung des Loses: Metoprololtartrat unretardiert
Losnummer: 101
Bezeichnung des Loses: Mirtazapin
Losnummer: 102
Bezeichnung des Loses: Morphin retardiert
Losnummer: 103
Zusätzliche Informationen: Es gilt die Mindestindikation Anwendung als Analgetikum.
Bezeichnung des Loses: Moxonidin
Losnummer: 104
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, Rabattverträge mit bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zuschließen, sofern für das Fachlos mindestens 3 wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, Rabattverträge mit bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zuschließen, sofern für das Fachlos mindestens 3 wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Bezeichnung des Loses: Omeprazol
Losnummer: 105
Bezeichnung des Loses: Ondansetron fest
Losnummer: 106
Bezeichnung des Loses: Ondansetron parenteral
Losnummer: 107
Bezeichnung des Loses: Opipramol
Losnummer: 108
Bezeichnung des Loses: Oxycodon retardiert
Losnummer: 109
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, Rabattverträge mit bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zuschließen, sofern für das Fachlos mindestens3 wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, Rabattverträge mit bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zuschließen, sofern für das Fachlos mindestens3 wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Bezeichnung des Loses: Oxycodon unretardiert
Losnummer: 110
Bezeichnung des Loses: Paroxetin
Losnummer: 111
Bezeichnung des Loses: Phenoxymethylpenicillin fest
Losnummer: 112
Bezeichnung des Loses: Pravastatin
Losnummer: 113
Bezeichnung des Loses: Quetiapin unretardiert
Losnummer: 114
Bezeichnung des Loses: Ramipril
Losnummer: 115
Bezeichnung des Loses: Ranitidin
Losnummer: 116
Bezeichnung des Loses: Repaglinid
Losnummer: 117
Bezeichnung des Loses: Risperidon fest
Losnummer: 118
Bezeichnung des Loses: Roxithromycin
Losnummer: 119
Bezeichnung des Loses: Sertralin
Losnummer: 120
Bezeichnung des Loses: Simvastatin
Losnummer: 121
Bezeichnung des Loses: Sumatriptan
Losnummer: 122
Bezeichnung des Loses: Tadalafil
Losnummer: 123
Zusätzliche Informationen:
Es gelten folgende Mindestindikationen (MI):
Normgröße ÷,14 Stück; Wirkstärke 5 mg = MI Benigne Prostatahyperplasie.
Normgröße ÷,28 Stück; Wirkstärke 5 mg = MI Benigne Prostatahyperplasie.
Normgröße ÷,84 Stück; Wirkstärke 5 mg = MI Benigne Prostatahyperplasie.
Normgröße N1; Wirkstärke 20 mg = MI Pulmonale arterielle Hypertonie.
Normgröße N2; Wirkstärke 20 mg = MI Pulmonale arterielle Hypertonie.
Normgröße N3; Wirkstärke 20 mg = MI Pulmonale arterielle Hypertonie.
Bezeichnung des Loses: Tamsulosin
Losnummer: 124
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, Rabattverträge mit bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zuschließen, sofern für das Fachlos mindestens DREI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, Rabattverträge mit bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zuschließen, sofern für das Fachlos mindestens DREI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Bezeichnung des Loses: Terbinafin
Losnummer: 125
Bezeichnung des Loses: Torasemid
Losnummer: 126
Bezeichnung des Loses: Tramadol retardiert
Losnummer: 127
Bezeichnung des Loses: Tramadol unretardiert
Losnummer: 128
Bezeichnung des Loses: Triamcinolonacetonid Creme
Losnummer: 129
Bezeichnung des Loses: Trimipramin fest
Losnummer: 130
Bezeichnung des Loses: Venlafaxin retardiert
Losnummer: 131
Bezeichnung des Loses: Venlafaxin unretardiert
Losnummer: 132
Bezeichnung des Loses: Verapamil retardiert
Losnummer: 133
Bezeichnung des Loses: Verapamil unretardiert
Losnummer: 134
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesweit
Bundesweit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen:
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens,
— Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens.
Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen:
— Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2 des Angebotsschreibens.
Soweit die Bietergemeinschaft für einen Zuschlag in Betracht kommt, müssen für die Bietergemeinschaftsmitglieder – mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters – auf gesonderte Aufforderung der TK nach Angebotsabgabe jeweils eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E 2 eingereicht werden.
Soweit die Bietergemeinschaft für einen Zuschlag in Betracht kommt, müssen für die Bietergemeinschaftsmitglieder – mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters – auf gesonderte Aufforderung der TK nach Angebotsabgabe jeweils eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E 2 eingereicht werden.
In Bezug auf die vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter bzw. (Mitglieder der) Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, jeweils eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) anfordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist):
Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist):
— Für jedes Fachlos ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A 1 in der Spalte J die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und die Eigenerklärung zur Zulassung zu bestätigen.
Aus der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank (im Folgenden: AMIS-Auszug) ergeben:
Aa) Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels;
Ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. Vgl. hierzu auch Ziffer 1.2;
Ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. Vgl. hierzu auch Ziffer 1.2;
Ac) Zulassungsnummer;
Ad) Darreichungsform;
Ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination;
Af) Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIS-Auszug auf die freie Wirkstoffbase bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht notwendig. Die TK behält es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu Anlass besteht;
Af) Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIS-Auszug auf die freie Wirkstoffbase bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht notwendig. Die TK behält es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu Anlass besteht;
Ag) Verkehrsfähigkeit;
Ah) zusätzlich bei den Fachlosen 2, 9, 10, 40, 69, 86, 105, 116: Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung);
Ai) zusätzlich bei den Fachlosen 12, 90: Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung);
Aj) zusätzlich bei den Fachlosen 69, 70, 71, 103, 123: Erfüllung der geforderten Mindestindikation.
Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIS-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen.
Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIS-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen.
Mindeststandards:
Fortsetzung von III.1.3) Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Dies gilt auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist bereits – gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 3 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Dies gilt auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist bereits – gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 3 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Die TK behält es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu Anlass besteht.
Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro angebotenem Fachlos die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen:
— Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel gemäß Anlage E4 der Vergabeunterlagen.
Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen sind erst auf Verlangen der TK nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4 der Vergabeunterlagen) benannten Drittunternehmen die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen:
Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen sind erst auf Verlangen der TK nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4 der Vergabeunterlagen) benannten Drittunternehmen die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen:
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Anlage E1d/e der Vergabeunterlagen,
— Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen gemäß Anlage E5d/e der Vergabeunterlagen.
Die Eigen-/Verpflichtungserklärung(en) des/der benannten Drittunternehmen(s) kann/können wahlweise in der deutschen oder englischen Fassung abgegeben werden.
In Bezug auf die vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Hinweis zu Ziffer I.3): Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden allen pharmazeutischen Unternehmern i.S.v. Ziffer III.2.2) zur Verfügung gestellt.
Ergänzung zu Ziffer III.2.2): Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Ergänzung zu Ziffer III.2.2): Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Hinweis zu Ziffer IV.1.3): Die Anzahl der Vertragspartner je Los ergibt sich jeweils aus Ziffer II.2.4).
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal, dort über den Bereich „Kommunikation“ zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal, dort über den Bereich „Kommunikation“ zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt letztmalig am 29.5.2018. Fragen müssen daher bis zum 25.05.2018 bei der TK vorliegen. Die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden.
Ein abschließende Liste der mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter der o. g. Internetadresse abrufbar sind.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYY47
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 079-176003 (2018-04-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von 20, 24 bzw. 28 Monaten ab dem 1.3.2019. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattvertrages zu Lasten der TK an Versicherte der TK abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Fachlos grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i. S. v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i. S. v. § 4 Abs. 19 AMG. Hierzu wurden 134 Fachlose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von 20, 24 bzw. 28 Monaten ab dem 1.3.2019. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattvertrages zu Lasten der TK an Versicherte der TK abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Fachlos grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i. S. v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i. S. v. § 4 Abs. 19 AMG. Hierzu wurden 134 Fachlose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Hinweis zu Ziffer II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) und Ziffer V.2.4) Angaben zum Wert des jeweiligen Loses (ohne MwSt.): von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Hinweis zu Ziffer II.2.5) Zuschlagskriterien: Zuschlagskriterium war jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApUs pro Mengeneinheit.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYY9H
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.