Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten ab dem 1.7.2019. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattverträge zu Lasten der Krankenkassen an Versicherte der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i. S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i. S. v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 18 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Die TK ist von den anderen Ersatzkassen bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für diese die Ausschreibung durchzuführen. Auch die im Rahmen des Vertragslebens stattfindende Kommunikation erfolgt grundsätzlich – soweit nicht im Rabattvertrag oder seinen Anlagen anders geregelt – zwischen dem pharmazeutischen Unternehmer und der TK. Die Ersatzkassen verfolgen mit dieser Bündelung das Ziel, den Administrationsaufwand zu reduzieren. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: 18-03800
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten ab dem 1.7.2019. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattverträge zu Lasten der Krankenkassen an Versicherte der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i. S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i. S. v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 18 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Die TK ist von den anderen Ersatzkassen bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für diese die Ausschreibung durchzuführen. Auch die im Rahmen des Vertragslebens stattfindende Kommunikation erfolgt grundsätzlich – soweit nicht im Rabattvertrag oder seinen Anlagen anders geregelt – zwischen dem pharmazeutischen Unternehmer und der TK. Die Ersatzkassen verfolgen mit dieser Bündelung das Ziel, den Administrationsaufwand zu reduzieren. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten ab dem 1.7.2019. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattverträge zu Lasten der Krankenkassen an Versicherte der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i. S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i. S. v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 18 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Die TK ist von den anderen Ersatzkassen bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für diese die Ausschreibung durchzuführen. Auch die im Rahmen des Vertragslebens stattfindende Kommunikation erfolgt grundsätzlich – soweit nicht im Rabattvertrag oder seinen Anlagen anders geregelt – zwischen dem pharmazeutischen Unternehmer und der TK. Die Ersatzkassen verfolgen mit dieser Bündelung das Ziel, den Administrationsaufwand zu reduzieren. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 18
Bezeichnung des Loses: Tolterodin unretardiert – TK, hkk, HEK (ATC-Code: G04BD07)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Dauer: 30 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die TK kann die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um mindestens vier höchstens sechs Monate verlängern, wenn die Krankenkassen aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 1.1.2022 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Die TK kann die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um mindestens vier höchstens sechs Monate verlängern, wenn die Krankenkassen aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 1.1.2022 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Rabattlaufzeiten der jeweiligen Krankenkassen:
Ende einheitlich TK, hkk, HEK: 31.12.2021
Start TK: 1.11.2019 (26 Monate Rabattlaufzeit);
Start hkk: 1.7.2019 (30 Monate Rabattlaufzeit);
Start HEK: 1.7.2019 (30 Monate Rabattlaufzeit)
Bezeichnung des Loses: Tolterodin unretardiert - Barmer (ATC-Code: G04BD07)
Losnummer: 2
Dauer: 27 Monate
Zusätzliche Informationen:
Rabattlaufzeiten der Barmer:
Ende: 31.12.2021
Start: 1.10.2019 (27 Monate Rabattlaufzeit)
Bezeichnung des Loses: Tolterodin unretardiert - DAK-G, KKH (ATC-Code: G04BD07)
Losnummer: 3
Zusätzliche Informationen:
Bezeichnung des Loses: Tolterodin retardiert - TK, hkk, HEK (ATC-Code: G04BD07)
Losnummer: 4
Zusätzliche Informationen:
Start TK: 1.07.2019 (30 Monate Rabattlaufzeit);
Start hkk: 1.10.2019 (27 Monate Rabattlaufzeit);
Start HEK: 1.10.2019 (27 Monate Rabattlaufzeit)
Bezeichnung des Loses: Tolterodin retardiert - Barmer (ATC-Code: G04BD07)
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Tolterodin retardiert - DAK-G, KKH (ATC-Code: G04BD07)
Losnummer: 6
Zusätzliche Informationen: Start KKH: 1.7.2019 (30 Monate Rabattlaufzeit)
Bezeichnung des Loses: Ribavirin - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J05AP01)
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die TK kann die Laufzeit des Rabattvertrags zweimal um mindestens vier höchstens sechs Monate verlängern, wenn die Krankenkassen aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 1.1.2022 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Die TK kann die Laufzeit des Rabattvertrags zweimal um mindestens vier höchstens sechs Monate verlängern, wenn die Krankenkassen aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 1.1.2022 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Ribavirin - Barmer (ATC-Code: J05AP01)
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Ribavirin - DAK-G, KKH (ATC-Code: J05AP01)
Losnummer: 9
Zusätzliche Informationen: Start DAK-G: 1.1.2020 (24 Monate Rabattlaufzeit);
Bezeichnung des Loses: Montelukast (Film-) Tabletten - TK, hkk, HEK (ATC-Code: R03DC03)
Losnummer: 10
Zusätzliche Informationen:
Start TK: 1.7.2019 (30 Monate Rabattlaufzeit);
Start hkk: 1.1.2020 (24 Monate Rabattlaufzeit);
Bezeichnung des Loses: Montelukast (Film-) Tabletten - Barmer (ATC-Code: R03DC03)
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Montelukast (Film-) Tabletten - DAK-G, KKH (ATC-Code: R03DC03)
Losnummer: 12
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die TK kann die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um mindestens vier höchstens sechs Monate verlängern, wenn die Krankenkassen aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem1.1.2022 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Die TK kann die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um mindestens vier höchstens sechs Monate verlängern, wenn die Krankenkassen aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem1.1.2022 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen: Start einheitlich DAK-G, KKH: 1.1.2020 (24 Monate Rabattlaufzeit)
Bezeichnung des Loses: Montelukast Granulat - TK, hkk, HEK (ATC-Code: R03DC03)
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Montelukast Granulat - Barmer (ATC-Code: R03DC03)
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Montelukast Granulat - DAK-G, KKH (ATC-Code: R03DC03)
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Montelukast Kautabletten - TK, hkk, HEK (ATC-Code: R03DC03)
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Montelukast Kautabletten - Barmer (ATC-Code: R03DC03)
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Montelukast Kautabletten - DAK-G, KKH (ATC-Code: R03DC03)
Losnummer: 18
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen:
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens,
— Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens.
Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen:
— Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2 des Angebotsschreibens.
Soweit die Bietergemeinschaft für einen Zuschlag in Betracht kommt, müssen für die Bietergemeinschaftsmitglieder – mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters – auf gesonderte Aufforderung der TK nach Angebotsabgabe jeweils eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2 eingereicht werden.
Soweit die Bietergemeinschaft für einen Zuschlag in Betracht kommt, müssen für die Bietergemeinschaftsmitglieder – mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters – auf gesonderte Aufforderung der TK nach Angebotsabgabe jeweils eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2 eingereicht werden.
In Bezug auf die vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter bzw. (Mitglieder der) Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, jeweils eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) anfordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist):
Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist):
— Für jedes Fachlos ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A 1 in der Spalte J die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und die Eigenerklärung zur Zulassung zu bestätigen. Aus der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil(AJ29) der AMIS-Datenbank (im Folgenden: AMIS-Auszug) ergeben:
— Für jedes Fachlos ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A 1 in der Spalte J die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und die Eigenerklärung zur Zulassung zu bestätigen. Aus der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil(AJ29) der AMIS-Datenbank (im Folgenden: AMIS-Auszug) ergeben:
aa) Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels;
ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. Vgl. hierzu auch Ziffer 1.2;
ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. Vgl. hierzu auch Ziffer 1.2;
ac) Zulassungsnummer;
ad) Darreichungsform;
ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination;
af) Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIS-Auszug auf die freie Wirkstoffbase bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht notwendig. Die TK behält es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu Anlass besteht;
af) Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIS-Auszug auf die freie Wirkstoffbase bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht notwendig. Die TK behält es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu Anlass besteht;
ag) Verkehrsfähigkeit;
ah) vorliegend bei keinem Fachlos erforderlich: Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung);
ai) vorliegend bei keinem Fachlos erforderlich: Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung);
aj) vorliegend bei keinem Fachlos erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation.
Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIS-Auszug alle unter ab) bis aj) gefordertenAngaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen.
Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIS-Auszug alle unter ab) bis aj) gefordertenAngaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen.
Mindeststandards:
Fortsetzung von III.1.3) Dies gilt auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist bereits – gemäß den rechtlichen Voraussetzungen – wirksam vorliegt. Keine ausreichenden Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 3 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Fortsetzung von III.1.3) Dies gilt auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist bereits – gemäß den rechtlichen Voraussetzungen – wirksam vorliegt. Keine ausreichenden Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 3 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Die TK behält es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu Anlass besteht.
Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro angebotenem Fachlos die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen:
— Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel gemäß Anlage E4 der Vergabeunterlagen.
Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen sind erst auf Verlangen der TK nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4 der Vergabeunterlagen) benannten Drittunternehmen die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen:
Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen sind erst auf Verlangen der TK nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4 der Vergabeunterlagen) benannten Drittunternehmen die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen:
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Anlage E1d/e der Vergabeunterlagen,
— Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen gemäß Anlage E5d/e der Vergabeunterlagen.
Die Eigen-/Verpflichtungserklärung(en) des/der benannten Drittunternehmen(s) kann/können wahlweise in der deutschen oder englischen Fassung abgegeben werden.
In Bezug auf die vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i. S. d. §4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereichdes AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i. S. d. §4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereichdes AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Es handelt sich gemäß § 4 VgV um eine gemeinsame Beschaffung der DAK-G, der TK, der Barmer, der KKH, der hkk und der HEK.
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:30
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Barmer
Postanschrift: Postfach 11 07 04
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10837
Land: Berlin🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: DAK Gesundheit
Postanschrift: Nagelsweg 27-31
Postleitzahl: 20097
Land: Hamburg🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kaufmännische Krankenkasse
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Niedersachsen🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Handelskrankenkasse
Postanschrift: Martinistr. 26
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Bremen🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: HEK – Hanseatische Krankenkasse
Postanschrift: Wandsbeker Zollstraße 86-90
Postleitzahl: 22041
Kontakt
Kontaktperson: DZ EM, Ü32.02.10
E-Mail: dzem@tk.de📧
Internetadresse: www.barmer.de🌏
: www.dak.de🌏
: www.kkh.de🌏
: www.hkk.de🌏
: www.hek.de🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXR0YYRYY9R🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Hinweis zu Ziffer I.3): Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden allen pharmazeutischen Unternehmern i.S.v. Ziffer III.2.2) zur Verfügung gestellt.
Ergänzung zu Ziffer III.2.2): Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Ergänzung zu Ziffer III.2.2): Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Hinweis zu Ziffer IV.1.3): Die Anzahl der Vertragspartner je Los ergibt sich jeweils aus Ziffer II.2.4).
Die zu den einzelnen Fachlosen angegebenen Vertragslaufzeiten sind den Vorgaben und Limitierungen des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Sie können kassenindividuell variieren. Näheres dazu ergibt sich aus Ziffer II.2.14) der jeweils betroffenen Lose und aus den Vergabeunterlagen.
Die zu den einzelnen Fachlosen angegebenen Vertragslaufzeiten sind den Vorgaben und Limitierungen des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Sie können kassenindividuell variieren. Näheres dazu ergibt sich aus Ziffer II.2.14) der jeweils betroffenen Lose und aus den Vergabeunterlagen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal, dort über den Bereich „Kommunikation“ zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal, dort über den Bereich „Kommunikation“ zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt letztmalig am 19.11.2018. Fragen müssen daher bis zum 16.11.2018 bei der TK vorliegen. Die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden.
Eine abschließende Liste der mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter der o. g. Internetadresse abrufbar sind.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYY9R
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 205-467567 (2018-10-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten ab dem 1.7.2019. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattverträge zu Lasten der Krankenkassen an Versicherte der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i. S. v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i. S. v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 18 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Die TK ist von den anderen Ersatzkassen bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für diese die Ausschreibung durchzuführen.
„Fortsetzung folgt bei Ziffer VI.3)“
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten ab dem 1.7.2019. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattverträge zu Lasten der Krankenkassen an Versicherte der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i. S. v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i. S. v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 18 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Die TK ist von den anderen Ersatzkassen bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für diese die Ausschreibung durchzuführen.
„Fortsetzung folgt bei Ziffer VI.3)“
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten ab dem 1.7.2019. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattverträge zu Lasten der Krankenkassen an Versicherte der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i. S. v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i. S. v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 18 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Die TK ist von den anderen Ersatzkassen bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für diese die Ausschreibung durchzuführen.
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten ab dem 1.7.2019. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattverträge zu Lasten der Krankenkassen an Versicherte der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i. S. v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i. S. v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 18 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Die TK ist von den anderen Ersatzkassen bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für diese die Ausschreibung durchzuführen.
„Fortsetzung folgt bei Ziffer VI.3)“
Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit mit bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens 3 wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit mit bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens 3 wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Zusätzliche Informationen:
Start TK: 1.11.2019 (26 Monate Rabattlaufzeit)
Start hkk: 1.7.2019 (30 Monate Rabattlaufzeit)
Bezeichnung des Loses: Tolterodin unretardiert – Barmer (ATC-Code: G04BD07)
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens 3 wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens 3 wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Bezeichnung des Loses: Tolterodin unretardiert – DAK-G, KKH (ATC-Code: G04BD07)
Zusätzliche Informationen: Start DAK-G: 1.11.2019 (26 Monate Rabattlaufzeit)
Bezeichnung des Loses: Tolterodin retardiert – TK, hkk, HEK (ATC-Code: G04BD07)
Zusätzliche Informationen:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-08 📅
Name: Aristo Pharma GmbH
Postanschrift: Wallenroder Str. 8-10
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13435
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: BG HEXAL / 1A Pharma GbR (bestehend aus: HEXAL AG, 1A Pharma GmbH), vertreten durch die HEXAL AG
Postanschrift: Industriestrasse 25
Postort: Holzkirchen
Postleitzahl: 83607
Name: Pfizer Pharma PFE GmbH
Postanschrift: Linkstrasse 10
Postleitzahl: 10785
Name: BG Heumann / Heunet GbR (bestehend aus: Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG, Heunet Pharma GmbH), vertreten durch die Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG
Postanschrift: Südwestpark 50
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90449
Name: BG TEVA ratiopharm GbR (bestehend aus: AbZ-Pharma GmbH, ratiopharm GmbH, TEVA GmbH), vertreten durch die ratiopharm GmbH
Postanschrift: Graf-Arco-Str. 3
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89079
Name: Mylan dura GmbH, Zweigniederlassung Bad Homburg v.d. Höhe
Postanschrift: Benzstraße 1
Postort: Bad Homburg v.d. Höhe
Postleitzahl: 61352
Name: PUREN Pharma GmbH
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 2
Postort: München
Postleitzahl: 81829
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
6
1
8
9
10
2
7
Referenz Zusätzliche Informationen
Hinweis zu Ziffer II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) und Ziffer V.2.4) Angaben zum Wert des jeweiligen Loses (ohne MwSt.): Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Hinweis zu Ziffer II.2.5) Zuschlagskriterien: Zuschlagskriterium war jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApUs pro Mengeneinheit.
„Fortsetzung von Ziffer II.1.4)“
Auch die im Rahmen des Vertragslebens stattfindende Kommunikation erfolgt grundsätzlich – soweit nicht im Rabattvertrag oder seinen Anlagen anders geregelt – zwischen dem pharmazeutischen Unternehmer und der TK. Die Ersatzkassen verfolgen mit dieser Bündelung das Ziel, den Administrationsaufwand zu reduzieren. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auch die im Rahmen des Vertragslebens stattfindende Kommunikation erfolgt grundsätzlich – soweit nicht im Rabattvertrag oder seinen Anlagen anders geregelt – zwischen dem pharmazeutischen Unternehmer und der TK. Die Ersatzkassen verfolgen mit dieser Bündelung das Ziel, den Administrationsaufwand zu reduzieren. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYYFV
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.